Präzisierung des MP-Forums "Biete sonstiges"

Mornsgrans

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Hallo,
in der Vergangenheit hat es immer wieder Unmut und Unsicherheiten bezüglich Artikeln, die im Marktplatz unter "Biete sonstiges" angeboten werden können.

Der Untertitel das Markplatz "Biete sonstiges" beschreibt:
Angebote von Hardware und Zubehör anderer Hersteller und themenverwandtes.
Als etwas freiere, aber nicht ganz nachvollziehbare Angabe hatten wir uns Moderator-intern auf " auch als Gadget tauglich" geeinigt.

Dennoch tauchen immer wieder Reifensätze, Kaffeemaschinen oder Staubsauger im Forum auf.

Im Moderatorenkreis hatten wir am Wochenende darüber diskutiert, welche Gegenstände denn nun angeboten werden dürfen. Bisher kamen wir auf u.a. Vorschläge.

Raus aus der Definition ist "Alles, was einen Chip besitzt", denn dann müssten auf Reifensätze mit Luftdrucküberwachung zugelassen sein, genauso wie Haustiere mit eingesetztem Transponder.


Bisher kamen wir auf folgende Festlegung:
  • alles, was am Computer anschließbar ist
  • was ein eigenständiger Computer ist (auch Mediacenter)
  • was vom Computer/Smartphone via, Lan/WLAN/Bluetooth/App etc. gesteuert werden kann
    auch
    • Fahrradcomputer mit Schnittstelle
    • Smart Home-Komponenten
  • Zubehör zu obigem (auch Datenträger)
  • Elektronische Geräte zur Kommunikation
    [*] Kameras und Zubehör
    [*] Mess- und Testgeräte zu obigem
im Zweifelsfall bei den Moderatoren nachzufragen


Nicht dazu gehören z.B.:
- KFz mit Bluetooth- oder WLAN-Schnittstellen
- Reifensätze mit drahtloser Luftdrucküberwachung
- HiFi-Geräte

Einwände/Ergänzungen bitte vorschlagen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was ist denn z.B. mit Kameras und Objektiven - das wäre dann als "am Computer anschließbar" und "Zubehör zu obigem" erlaubt? Das ist ja tatsächlich ein Artikel, der hier im Forum desöfteren auftaucht.
 
Kamera würde ich sagen, ja, Kamera mit Oblektiv(en) auch, Objektive alleine nicht. Was ist mit HiFi?

Als allgemeine Definition, Gegenstände, bei denen die elektronische Komponente wesentlich zum Zweck dazu gehört. Also, Meß-, Testgeräte, elektronische Arbeitsplatzausstattung, HiFi & Unterhaltungselektronik, Kameras, Mobiltelefone, etc.
 
Was ist denn z.B. mit Kameras und Objektiven - das wäre dann als "am Computer anschließbar" und "Zubehör zu obigem" erlaubt?
So ist es. Bei Digitalkameras stellt sich die Frage auch weniger, als z.B. bei Kleinbildkameras, die ja auch ab und zu einen Liebhaber finden. Zudem lassen sich zahlreiche Objektive von Kleinbildkameras (mit Einschränkungen) auch an Digitalkameras verwenden.

Hier würde ich beides zulassen wollen (meine persönliche Meinung).


Objektive alleine nicht
doch, ist ja deren Zubehör, das im Startbeitrag erwähnt ist.

Unterhaltungselektronik ist so ein Thema - wo soll man die Grenze ziehen? Selbst analoge HiFi-Anlagen oder Viderecorder aus den 70ern oder 80ern sind am Computer anschließbar.

Hier tendiere ich eher zu einem "nein".

Als allgemeine Definition, Gegenstände, bei denen die elektronische Komponente wesentlich zum Zweck dazu gehört. Also, Meß-, Testgeräte, elektronische Arbeitsplatzausstattung, HiFi & Unterhaltungselektronik, Kameras, Mobiltelefone, etc
Da kann man auch sehr schnell in andere Bereiche, wie Kfz-Werkstatt, CNC etc abgleiten, was aber eher nicht zum Zweck des Forums gehört.

Dann eher Mess- und Testtechnik für Computer und Geräte aus dem Startbeitrag.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da kann man auch sehr schnell in andere Bereiche, wie Kfz-Werkstatt, CNC etc abgleiten, was aber eher nicht zum Zweck des Forums gehört.
Dann eher Mess- und Testtechnik für Computer und Geräte aus dem Startbeitrag.
Da wirds dann aber auch gleich schwierig - ein Multimeter oder Oszi kannst du ja genauso für die TP-Reparatur benutzen wie für die Modellbahn oder so ;) ich denke, es sollte schon noch der optimale Weg sein, im Zweifelsfall bei Euch Mods nachzufragen.
 
ein Multimeter oder Oszi kannst du ja genauso für die TP-Reparatur benutzen wie für die Modellbahn oder so
Sicher auch für Radios, aber einen Verwendngsnachweis verlangt nur die EU für den Export bestimmter Produkte/Stoffe und das soll auch so bleiben.
 
Unterhaltungselektronik ist so ein Thema - wo soll man die Grenze ziehen? Selbst analoge HiFi-Anlagen oder Viderecorder aus den 70ern oder 80ern sind am Computer anschließbar.
Hier tendiere ich eher zu einem "nein".
Also keine Konsolen(spiele) mehr - die lassen sich ja nicht wirklich an einen Computer anschließen ?
 
Fällt für mich unter "alles, was ein eigenständiger Computer ist".
 
...als z.B. bei Kleinbildkameras
*hust* Du meinst bestimmt analoge Kameras - denn ich fotografiere mit Kleinbild, aber ganz sicher nicht Analog :D

Und wenn wir Kameras zulassen, dann sollten wir auch die dazugehörigen Objektive zulassen, auch wenn kein Body dazu angeboten wird. Zudem sich selbige bei einigen zur Justage via Dock auch an den Rechner anschließen lassen ;)
 
Ich denke auch, dass eine völlig allgemeingültiger Satz dazu nicht wirklich möglich ist und finde iYassins Hinweis da am besten, dass man bei Sachen im Grenzbereich bei den Mods nachfragt und diese das letzte Wort haben. @hha: Hatte Morns ja im Prinzip schon oben geschrieben, dass sowohl Kamera, als auch Objektive gelten.

Und @Mornsgrans: Auch die "Vollformatkameras" wie Canon 5D etc. sind Kleinbild - ist ja nur das Format und nicht das Aufnahmemedium ;).
 
Hmmm ich halte das Thema für schwierig. Eine harte Grenze wird sich wohl kaum ziehen lassen. Ich habe hier letztens auch einen Fahrradtacho reingestellt. Jetzt könnte man sagen: Das fällt schon in eine ähnliche Kategorie wie Autoreifen mit Luftdrucküberwachung. Auf der anderen Seite kann man ihn per Kabel an einen PC anschließen und per NFC auch mit dem Handy koppeln.

Wenn wir Kameras (welcher Art auch immer) zulassen, gehören für mich auch Objektive dazu.

HiFi war hier meine ich auch schon ein paar Mal drin - aber wo ist da die Grenze? So mancher AV-Receiver ist quasi schon ein kleiner Media-Center mit Abspielmöglichkeiten für diverse Video- und Tonformate aus verschiedensten Quellen. Die Grenze von PCs/Laptops hin zu Mediacentern ist fließend und die Grenze von Mediacentern zu AV-Receivern ebenso. Und ab wann ist der AV-Receiver dann ausreichend technisiert - bzw. ab wann ist es nur ein Verstärker? Auch da ist die Grenze wieder fließend. Und plötzlich ist doch der alte Röhrenverstärker zugelassen. Als Zubehör dann auch die Lautsprecher dazu.

Ich finde es ehrlich gesagt auch nicht schlimm. Von mir aus kann sowas alles hier reingestellt werden, mich (persönlich) stört es nicht.

Eine harte Grenze zu finden, die sinnvoll ist, wird sehr sehr schwer und es wird immer Randfälle geben, die dann knapp darin enthalten sind, obwohl sie irgendwie "gefühlt" nicht hier her gehören, und ebenso wird es knappe Fälle geben, die dann nicht erlaubt sind, obwohl sie hier gut reinpassen würden. Und wer entscheidet das am Ende? Die Arbeit für die Mods sollte ja auch so gering wie möglich sein.

Mein Vorschlag: Die schwammige Formulierung so lassen, wie sie jetzt ist. Wenn sich dann 2-3 Mods einig sind, dass ein Artikel (oder ein User) das schwammige zu sehr ausnutzt, weist man ihn darauf hin.
 
Die schwammige Formulierung so lassen, wie sie jetzt ist. Wenn sich dann 2-3 Mods einig sind, dass ein Artikel (oder ein User) das schwammige zu sehr ausnutzt, weist man ihn darauf hin.
Ich plaudere kein Geheimnis aus, wenn ich sage, dass wir im Moderatorenkreis uns auch oft uneins darüber sind. Darum möchten wir das "schwammige" soweit es geht, nachvollziehbarer gestalten.
Je kleiner die "Schwannzone", desto mehr Sicherheit für alle Beteiligten - auch für uns Moderatoren.

Bispiel:
Ich hatte die Tage einen "Staubsauger Roboter" aus dem Biete-Forum entfernt. Im Moderatorenkreis konnten wir uns nicht klar entscheiden, ob es nun als "Gadget" zu bewerten war oder als Haushaltsgerät. Durch die Formulierung in Startbeitrag (durch App steuerbar) wäre er jetzt "MP-Berechtigt".

Nur was machen wir mit einem Rasenmäher-Roboter? - Wann kommt der erste Operations- oder Industrie-Roboter in den Marktplatz?
Angebote nur auf "Indoor" oder "allgemeinen Hausgebrauch" zu beschränken, ließe Fahrradcomputer, mobile Navigationsgeräte aber auch Mess- und Testgeräte wieder herausfallen - auch nicht im Sinn des Erfinders.

Wenn ich nach den obigen Vorgaben gehe, muss der Rasenmäher-Roboter auch rein.



Ich habe mal versucht, die Erkenntnisse aus den letzten Beiträgen in Startbeitrag einfließen zu lassen (blau)
 
Zuletzt bearbeitet:
wie wärs mit

elektrisch betriebenes (kabel akku batterie) und was elektrisch betriebenes benötigt, um zu funktionieren (wären dann lautsprecher, objektive und ähnliches)

das würde halt dann roboter jeglicher art includieren, was ich nicht schlimm empfinden würde.
 
und mit computern betriebssystemen auch im entfernteren sinn zu tun hat`?
 
...und Herd, Kühlschrank, Betonmischer...

Nicht zu vergessen: elektrische Zahnbürsten, Nasenhaartrimmer, Heizdecken usf. :thumbsup:

Ich denke, die Regelung, wie sie bisher ausgearbeitet wurde, ist schon ganz gut - und zieht sinnvoll eine Grenze.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur was machen wir mit einem Rasenmäher-Roboter? - Wann kommt der erste Operations- oder Industrie-Roboter in den Marktplatz?
Aber (klar, ist nur ein Beispiel, aber ein gutes) ein Rasenmäher-Roboter würde ja hier wahrscheinlich sogar auf Interesse stoßen ;) für mich fiele das auch unter "Smart Home-Komponente". Und bei Sachen, die zwar theoretisch noch unter die Kategorie "PC-steuerbar" fallen, aber hier im Forum schlichtweg nicht auf Interesse stoßen, da falsche Zielgruppe (z.B. Industrieroboter), regelt dann eben die Nachfrage.
Ich erinnere mich da an einen User, der sehr lange versucht hat, hier einen Büro-Kopierer zu verkaufen. Das Angebot war zwar gar nicht schlecht, wenn ich mich erinnere, aber das sucht hier ja einfach keiner. Dementsprechend wurde das Angebot dann irgendwann auch nicht mehr gepusht.
Konkret zum Thema HiFi: Soll das wirklich explizit ausgeschlossen werden? Und wären dann z.B. Bluetooth-Boxen auch ausgeschlossen?
 
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