Bei EBAY auf Hehlerware heraingefallen

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UlPa

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Hallo zusammen,

ich habe im Januar bei EBAY ein X270 für 870,-€ ersteigert. Jetzt habe ich Tuchfühlung mit der Polizei aufnehmen dürfen. Das Notebook stammt aus einer Diebstahlserie.
Man ist auf mich gekommen, weil ich das Notebook natürlich ordentlich bei Lenovo registriert habe.

Bezahlt hatte ich per PayPal, aber das Geld dürfte wohl futsch sein. Hat hier jemand Erfahrungen?

Das Notebook muss jetzt an die Polizei schicken. Kann mir wohl jemand sagen, wie ich das Notebook wieder so in den Ausliefrungszustand versetze, dass keine persönlichen Daten mehr da drauf sind? Bei SSDs ist das ja nicht mehr so einfach, wie Festplatten.

Jetzt hoffe ich erst mal, dass ich nicht noch ne Anzeige wg. Hehlerei bekomme! :cursing:

Gruß, Uli
 
Der PayPal Käufgerschutz bietet 180 Tage lang die Möglichkeit einen Fall zu eröffnen. Wie solch ein Fall entschieden wird kann ich nicht beurteilen, PayPal/Ebay Käuferschutz gilt im Allgemeinen als käuferfreundlich.

Ich würde darauf hoffen das die SSD bereits über interne Verschlüsselung verfügt. Ein erneutes Setzen des Schlüssels sollte somit alle bis jetzt geschriebenen Daten unbrauchbar machen. Ansonsten ist es mWn nicht möglich eine SSD vollständig zu löschen, da der Anwender keine Kontrolle über den Wear Leveling Algo. hat. Man könnte dann probieren alle Daten (Partitionsunabhänig) mehrfach zu überschreiben.
 
Secure erase vernichtet die Daten unwiederbringlich. Und geht im normalen Modus recht schnell im enhanced dauert es etwas länger

P.s. wir haben den Thread über gestohlene Thinkpads. Gleich das da mal schnell ab.
 
Kann mir wohl jemand sagen, wie ich das Notebook wieder so in den Ausliefrungszustand versetze, dass keine persönlichen Daten mehr da drauf sind? Bei SSDs ist das ja nicht mehr so einfach, wie Festplatten.
Ganz im Gegenteil. SecureErase wurde bereits erwähnt.
Schau mal ins BIOS. Bei manchen Notebooks/Rechner kann man den Befehl im BIOS starten, dann bedarf es keinerlei Hilfsmittel.

Januar ist für PayPal-Käuferschutz zu spät. Aber würde mal nachfragen.
 
Hi,

ich nehm gerne nen Windows 10 USB Stick, boote davon und wechsle in die Kommandozeile.
Dann öffne ich Diskpart, wähle die Platte aus und starte ein "clean all"

Dauert je nach Größe der Platte aber sehr lange.

Das sollte reichen.
 
1. Du hast ordentlich über Ebay gekauft und bist Opfer eines Betrügers geworden. Juristisch bist Du selbst auf der sicheren Seite und niemand wird mit einer Strafanzeige auf dich zukommen.
2. Sofort Strafanzeige gegen den Ebay-Verkäufer stellen. Grund siehe oben.
3. Sofern die Frist nicht überschritten ist, Ebay/PayPal-Fall eröffnen.
4. Bei der Summe könnte man sich überlegen, einen Anwalt einzuschalten (Rechtsschutz vorhanden?). Kann durchaus hilfreich sein, um an sein Geld zu kommen. Wie gut die Chancen stehen, kann ich aber nicht beurteilen.

zu deinem 2. Anliegen:
5. Ich gehe mal davon aus, als Privatperson wirst du keine hochsensiblen Daten haben. Von daher sollte ein einfaches Löschen / Formatieren / neu einrichten der SSD reichen (wie bereits beschrieben). Wenn es sich wirklich um Diebesgut handelt, wird das Gerät früher oder später an den rechtmäßigen Eigentümer gehen, oder an seine Versicherung, falls diese den Diebstahl reguliert hat. Bei keinem der Beiden sehe ich ein Interesse, um mit enormen Aufwand an persönliche Daten eines völlig Fremden zu kommen.
6. Falls Du dennoch Sorgen hast, würde ich auf Punkt 4 verweisen. Da hast du guten juristischen Beistand, was in diesem Fall dein Eigentum (Daten, Lizenzen usw. ) und deine Persönlichkeitsrechte betrifft.

Viel Erfolg!!

Grüße Thomas
 
was mich vielmehr interessiert, ist, wie die leute auf die idee kommen bei ebay gestohlene ware zu verkaufen.
 
was mich vielmehr interessiert, ist, wie die leute auf die idee kommen bei ebay gestohlene ware zu verkaufen.

Beruflich hast du wohl nicht viel mit dem "gemeinen Volk" zu tun. Mich wundert heutzutage nichts mehr. In mir reift auch immer mehr die Erkenntnis, dass man es als Führer immer schwerer hat. M
it dem Volk ist kein Krieg mehr zu gewinnen.


Grüße Thomas
 
Danke schon mal für eure Hinweise. Ich konnte gerade noch einen Fall bei PayPal eröffnen. Da ich am 12.01.2018 bezahlt habe, wäre morgen die Frist abgelaufen.
Die rieten mir, erst einen offizielles Schreiben der Polizeidienststelle, die den Fall verhandelt, einzuforden (habe ich schon gemacht). Heute Abend gehe ich mit den ausgedruckten Emails noch mal zur Polizei, damit ich nicht bei der ganzen Sache einem "Omatrick" aufsitze. Was ich aber nicht glaube, da die ja die Seriennummer des X270 hatten.
 
Beruflich hast du wohl nicht viel mit dem "gemeinen Volk" zu tun. Mich wundert heutzutage nichts mehr.

Stimme zu, und mal anders gesagt: Ab 500 Euro aufwärts sollte man eine Übergabe mit Barzahlung in Betracht ziehen, wenn man von privaten Käufern im Netz kauft. Das ist ein Frage der Vernunft und des gesunden Menschenverstandes...

Moment, du hast eine E-Mail der Polizei erhalten?

Sehr merkwürdig...
 
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Ich würde da noch gar nichts löschen. Alles von der Polizei kommt im Regelfall schriftlich per Brief...

E-Mail nehmen und ab zur Polizei und prüfen ob das so stimmt. Ich habe da so einen Verdacht..
 
Polizei-Emailadressen lassen sich anhand der Kürzel ja auch sehr schnell zurückverfolgen.
Entsprechend einfach auf der Internetseite nachschauen und die dort angegebene Telefonnummer anrufen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Polizei ist inzwischen auch in der modernen Welt angekommen. Ich habe auch schon mal von der Polizei eine E-Mail erhalten. In dem Fall ging es um die Ermittlung eines Einbrechers, der eventuell im vor Ort vorhandenen freien WLAN-Accesspoint hätte eingeloggt gewesen sein können. Anhand von Mailadresse und der genannten Daten (auch da z.B. Seriennummer der Hardware) konnte man schnell feststellen, dass das wirklich von der Polizei kam, alternativ waren aber auch "konventionelle" Kontaktdaten da, über die man hätte Kontakt aufnehmen können.

Was ich sagen will: Nur weil es nicht per Brief kam, heißt es nicht, dass es nicht "echt" ist.
Trotzdem wäre ich aber auch sehr vorsichtig, mein Laptop nun irgendwohin zu schicken, weil eine Mail das sagt. Da würde ich auch erst noch mehr Infos aus verlässlicher Quelle einfordern, bevor ich das wegschicke.
Gut aber schon mal, dass du noch einen PayPal-Fall aufmachen konntest. Darüber müsste man im Zweifelsfall sein Geld wiederbekommen :)
 
Was ich sagen will: Nur weil es nicht per Brief kam, heißt es nicht, dass es nicht "echt" ist.
Trotzdem wäre ich aber auch sehr vorsichtig, mein Laptop nun irgendwohin zu schicken, weil eine Mail das sagt. Da würde ich auch erst noch mehr Infos aus verlässlicher Quelle einfordern, bevor ich das wegschicke.


Das meinte ich damit :)

Und bei einer offiziellen Rückgabe von "Hehlerware", bin ich mir recht sicher dass das per Brief kommt. Ich kann es mir nur so vorstellen.
 
Stimme zu, und mal anders gesagt: Ab 500 Euro aufwärts sollte man eine Übergabe mit Barzahlung in Betracht ziehen, wenn man von privaten Käufern im Netz kauft. Das ist ein Frage der Vernunft und des gesunden Menschenverstandes...

Hätte ich das bar bezahlt, könnte ich heute keinen Fall eröffnen und hätte keine Chance, mein Geld wiederzusehen.
Ich habe damit bislang noch keine schlechten Erfahrungen gemacht.
 
Hätte ich das bar bezahlt, könnte ich heute keinen Fall eröffnen und hätte keine Chance, mein Geld wiederzusehen.

Du hättest aber den Verkäufer gesehen, eine Adresse, eine Ausweiskopie und einen Kaufvertrag. In Berlin reicht so etwas aus, um selbst einen Fall zu eröffnen... ;)

Rein juristisch ist auch bei paypal so, dass paypal den Kaufbetrag vom Konto des Verkäufers "pfänden" und Dir zurückzahlen kann. Wenn das ebay-Konto, das paypal-Konto und das daran angebundene Bankkonto aber nicht mehr existieren, kann paypal (rein theoretisch) nichts "pfänden" und Du gehst leer aus. Wie das aber paypal nun konkret im Einzelfall handhabt, kann ich nicht sagen...

Daher: Bis ca. 500 Euro persönliches Risiko, ab 500 Euro persönliche Übergabe: Das ist eine gute Regel zur Vermeidung von Ärger.
 
Also das letzte (und gleichzeitig erste) Mal, wo ich Barzahlung bei Abholung bei einem eBay-Kauf genutzt habe, hat es mir sowas von gereicht... Es ging um ein Fahrradteil und ich hatte eh schon Angst, dass es sich um Hehlerware handeln könnte. Nicht aufgrund des Preises, der war ok, aber einfach weil Fahrräder so häufig geklaut werden.
- Der Ort zum Abholen der Ware war plötzlich mehrere Kilometer entfernt vom ursprünglich genannten Ort, den ich extra vor dem Kauf nochmal nachgefragt hatte.
- Auf dem Weg zum Abholen habe ich noch Geld abgehoben - leider spuckte der Automat keine 5€-Scheine aus, so dass ich 5€ zu viel dabei hatte. Habe nicht gedacht, dass das ein Problem ist, aber der gewerbliche Verkäufer hatte leider auch kein Wechselgeld... Ich habe ihm mehrere Alternativen vorgeschlagen: Ich gebe ihm 5€ weniger und überweise den Rest noch vor Ort in seinem Beisein über Handy. Wollte er nicht. Ich gebe ihm 5€ mehr und er überweist mir die 5€ zurück. Wollte er auch nicht. Ich solle ihm entweder die 5€ (10% Aufpreis) schenken oder ich solle das Geld plus 6,50€ überweisen und dann würde er mir das Teil zuschicken.
- Habe dann die Übergabe abgebrochen und wollte den Kauf abbrechen. Der Verkäufer räumte immerhin 14-Tage Widerrufsrecht ein. Die Anfrage nach Abbruch des Kaufs hat er ignoriert und den Kauf nicht abgebrochen.
- Stattdessen hat er mich bei eBay wegen eines nicht bezahlten Artikels gemeldet und eBay hat mir dafür eine Verwarnung gegeben. Ich sollte sofort bezahlen oder einen Zahlungsnachweis liefern, den ich aber ja bei Barzahlung nicht habe und den ich auch nicht liefern konnte, da ich ja eigentlich den Kauf abgebrochen und den Vertrag widerrufen hatte.
- Ich habe eBay den Sachverhalt geschildert, daraufhin wurde die Verwarnung gelöscht - allerdings mit der Begründung "dass das ja das erste Mal gewesen sei und man daher kulant sei". Dass der Verkäufer sich weigert, das Widerrufsrecht einzuhalten, war denen egal. Die Antwortzeit (ich glaube es waren nur Sekunden) ließ auch darauf schließen, dass der Vorgang überhaupt nicht geprüft wurde und mein Einspruch automatisiert bewilligt wurde. Allerdings blieb die Verwarnung trotzdem bestehen, ich musste nochmal nachhaken, bis sie wirklich entfernt wurde, wieder nur "aus Kulanz, weil ich ich ja sonst immer zuverlässig war".
- Ich habe den Verkäufer aufgrund der Erfahrungen (anderer Abholort als vor dem Kauf angegeben, kein Wechselgeld, keine Einigung vor Ort außer mehr Geld als ursprünglich vereinbart, kein Abbruch des Kaufs trotz Widerrufsrecht möglich) negativ bewertet, die Bewertung hat er wiederum entfernen lassen. Keine Ahnung, was er für eine Begründung bei eBay eingetragen hat, aber sein Bewertungsprofil sieht nun weiterhin einwandfrei aus. Natürlich "keine negative Bewertung". Wer weiß, wie viel er noch hat löschen lassen?

Das war meine erste und letzte persönliche Abholung. Seitdem wieder nur noch PayPal und Versand.

Und wie UlPa schon sagt: Was das Geld angeht, hat man über PayPal als Käufer sehr viel Vorteile, die man bei Barzahlung nicht hat. Nur, dass man den Verkäufer persönlich kennen lernt, hat man also Vorteil bei der persönlichen Übergabe. Sonst keinen...
Wie das ist, wenn ein Verkäufer sein PayPal-Konto schließt, bevor der Fall eröffnet und das Geld zurückgefordert wird, weiß ich nicht. Eigentlich dürfte das aber für den Käuferschutz keinen Unterschied machen und ob das Verkäuferkonto nun bei 0,00€ steht oder nicht mehr existiert, müsste eigentlich auch egal sein, in beiden Fällen wird PayPal mit allen Rechtsmitteln hinter dem Geld hinterherlaufen, das ist dann aber nicht mehr das Problem des Käufers.
 
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