Also das letzte (und gleichzeitig erste) Mal, wo ich Barzahlung bei Abholung bei einem eBay-Kauf genutzt habe, hat es mir sowas von gereicht... Es ging um ein Fahrradteil und ich hatte eh schon Angst, dass es sich um Hehlerware handeln könnte. Nicht aufgrund des Preises, der war ok, aber einfach weil Fahrräder so häufig geklaut werden.
- Der Ort zum Abholen der Ware war plötzlich mehrere Kilometer entfernt vom ursprünglich genannten Ort, den ich extra vor dem Kauf nochmal nachgefragt hatte.
- Auf dem Weg zum Abholen habe ich noch Geld abgehoben - leider spuckte der Automat keine 5€-Scheine aus, so dass ich 5€ zu viel dabei hatte. Habe nicht gedacht, dass das ein Problem ist, aber der gewerbliche Verkäufer hatte leider auch kein Wechselgeld... Ich habe ihm mehrere Alternativen vorgeschlagen: Ich gebe ihm 5€ weniger und überweise den Rest noch vor Ort in seinem Beisein über Handy. Wollte er nicht. Ich gebe ihm 5€ mehr und er überweist mir die 5€ zurück. Wollte er auch nicht. Ich solle ihm entweder die 5€ (10% Aufpreis) schenken oder ich solle das Geld plus 6,50€ überweisen und dann würde er mir das Teil zuschicken.
- Habe dann die Übergabe abgebrochen und wollte den Kauf abbrechen. Der Verkäufer räumte immerhin 14-Tage Widerrufsrecht ein. Die Anfrage nach Abbruch des Kaufs hat er ignoriert und den Kauf nicht abgebrochen.
- Stattdessen hat er mich bei eBay wegen eines nicht bezahlten Artikels gemeldet und eBay hat mir dafür eine Verwarnung gegeben. Ich sollte sofort bezahlen oder einen Zahlungsnachweis liefern, den ich aber ja bei Barzahlung nicht habe und den ich auch nicht liefern konnte, da ich ja eigentlich den Kauf abgebrochen und den Vertrag widerrufen hatte.
- Ich habe eBay den Sachverhalt geschildert, daraufhin wurde die Verwarnung gelöscht - allerdings mit der Begründung "dass das ja das erste Mal gewesen sei und man daher kulant sei". Dass der Verkäufer sich weigert, das Widerrufsrecht einzuhalten, war denen egal. Die Antwortzeit (ich glaube es waren nur Sekunden) ließ auch darauf schließen, dass der Vorgang überhaupt nicht geprüft wurde und mein Einspruch automatisiert bewilligt wurde. Allerdings blieb die Verwarnung trotzdem bestehen, ich musste nochmal nachhaken, bis sie wirklich entfernt wurde, wieder nur "aus Kulanz, weil ich ich ja sonst immer zuverlässig war".
- Ich habe den Verkäufer aufgrund der Erfahrungen (anderer Abholort als vor dem Kauf angegeben, kein Wechselgeld, keine Einigung vor Ort außer mehr Geld als ursprünglich vereinbart, kein Abbruch des Kaufs trotz Widerrufsrecht möglich) negativ bewertet, die Bewertung hat er wiederum entfernen lassen. Keine Ahnung, was er für eine Begründung bei eBay eingetragen hat, aber sein Bewertungsprofil sieht nun weiterhin einwandfrei aus. Natürlich "keine negative Bewertung". Wer weiß, wie viel er noch hat löschen lassen?
Das war meine erste und letzte persönliche Abholung. Seitdem wieder nur noch PayPal und Versand.
Und wie UlPa schon sagt: Was das Geld angeht, hat man über PayPal als Käufer sehr viel Vorteile, die man bei Barzahlung nicht hat. Nur, dass man den Verkäufer persönlich kennen lernt, hat man also Vorteil bei der persönlichen Übergabe. Sonst keinen...
Wie das ist, wenn ein Verkäufer sein PayPal-Konto schließt, bevor der Fall eröffnet und das Geld zurückgefordert wird, weiß ich nicht. Eigentlich dürfte das aber für den Käuferschutz keinen Unterschied machen und ob das Verkäuferkonto nun bei 0,00€ steht oder nicht mehr existiert, müsste eigentlich auch egal sein, in beiden Fällen wird PayPal mit allen Rechtsmitteln hinter dem Geld hinterherlaufen, das ist dann aber nicht mehr das Problem des Käufers.