ThinkPads ohne Rechnung kaufen - eure Meinungen/Erfahrungen?

cyberjonny

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Hi miteinander,

es gibt ja immer wieder von Privatpersonen angebotene ThinkPads, die ohne Rechnung verkauft werden (nicht nur hier im Forum, sondern überall). Wenn es sich dabei um ältere (Gebraucht-)Geräte handelt, finde ich das meist unproblematisch; bei neuen oder fast neuen Geräten sehe ich das allerdings relativ kritisch. Es gibt zwar imho durchaus plausible Gründe, warum auch bei (fast) neuen Geräten die Rechnung fehlen kann, aber das Problem dabei ist eben, dass man das selbst nicht nachprüfen kann und man somit dem unbekannten Verkäufer vertrauen muss...

Nun würde mich mal interessieren, wie ihr das so seht und handhabt.

Ist eine fehlende Rechnung bei einem (fast) neuen ThinkPad bei euch ein KO-Kriterium für den Kauf?
Kann eine vom Privatverkäufer ausgestellte Rechnung (ohne ausgewiesen MwSt.) ein adäquater Ersatz für eine fehlende Händler-Rechnung sein?
Gibt es Szenarien, wo ihr eine fehlende Rechnung als unbedenklich einstufen und trotzdem bedenkenlos kaufen würdet?
Was können im schlimmsten Fall für Probleme aus einer fehlenden Rechnung enstehen?


Wie vermutlich die meisten von euch habe ich mir zu dem Thema schon so meine Gedanken gemacht und meine Meinung dazu gebildet. Allerdings würde ich das Thema trotzdem gerne mal gemeinsam mit euch diskutieren und überdenken. :)

Also: Wie sieht ihr das und warum seht ihr es so?

Gruß, Jonny
 
Für mich hängt das ganz vom Verkäufer ab... auf eBay wäre ich da wohl generell sehr zurückhaltend, aber wenn es jetzt ein bekannter User hier im Forum ist und das ganze auf mich seriös wirkt, dann würde ich mir da weniger Sorgen machen.

Was können im schlimmsten Fall für Probleme aus einer fehlenden Rechnung enstehen?
Naja, ich nehme mal an, dass die (Original-)Rechnung als Eigentumsnachweis angesehen wird. D.h. stellt jemand nach dem Kauf in Frage, dass das ThinkPad rechtmäßig beim neuen Besitzer ist, aber der hat die Originalrechnung, dürfte es ihm wesentlich leichter fallen, das zu beweisen, als wenn er kein Dokument zu dem Gerät hat.
 
Vorab: Bisher bin ich noch nie auf den Gedanken gekommen, ein relativ neues Gerät als gebraucht zu kaufen. Grund: In den allermeisten Fällen ist der Preisunterschied zur Neuware so gering, dass ich lieber zur Neuware greife. Primärere Grund hierfür ist aber vielmehr die unbeleckte Vorgeschichte als eine ordentliche Rechnung.

Ansonsten sollte als "Eigentumsbeleg" auch ein Ebay-Vorgang bzw. die zugehörige Überweisung oder PayPal-Zahlung reichen. Bei Käufen außerhalb von Ebay wäre ich recht entspannt, da ich als Käufer in der Regel anonym bleibe ,"Ware gegen Geld". Ansonsten
zeigt ja auch
die Erfahrung, dass man quasi nie in die Situation kommt, das Eigentum an einer Sache wirklich nachweisen zu müssen. Ein echtes Risiko sehe ich in dieser Beziehung daher nicht wirklich.

Einen Garantiefall kann man auch ohne Rechnung abwickeln. Hier besteht nur das Restrisiko, dass man den echten Start der Garantiezeit nicht an das Kaufdatum anpassen kann. Also ist auch das letztlich nicht das große Problem.

Grüße Thomas
 
Wenn es sich um ein gestohlenes Gerät handelt ist ein rechtlich anerkannter Erwerb nicht möglich. Dies gilt auch, wenn man es gutgläubig und ohne Wissen um die Vorgeschichte erworben hat.

Im Umkehrschluss heißt das, dass bei Entdeckung des Gerätes anhand der Seriennummer das Gerät dem rechtmäßigen Eigentümer ersatzlos zurückgegeben werden muss. Sicher muss man sich in solchen Fällen auch unbequemen Fragen stellen, da vermutet werden kann, dass man selbst den Diebstahl begangen hat.
 
Also bei Gebrauchtkauf von Laptops von Tx30 abwärts ist mir eine Rechnung ehrlichgesagt "egal".

Auch lasse ich es mir gefallen, wenn z. B. eine neue SSD ohne Rechnung von einem Privaten verkauft wird. Ich kann die von Eltern, Oma etc. zu einem Anlass geschenkt bekommen und die haben die Rechnung logischerweise nicht dabei gelegt.

Wo ich aber auch gerne eine Rechnung/Herkunftsnachweis haben möchte:
- Wenn ich einen Laptop vom Unternehmen kaufe/geschenkt bekomme (da würde ich sogar für ein T43 noch nachfragen). Denn falsche Behauptungen von anderen Mitarbeitern bekommt man schnell vorgeworfen.

- Bei Geräten neuer Tx30 grundsätzlich! Außer es sind Bastelobjekte.
 
@Sarek: Ein (größeres) Unternehmen wird den Aufwand, die Rechnung zu einem alten Laptop rauszusuchen oder eine Verkaufs-bzw. Schenkungsbescheinigung auszustellen selten betreiben. Ein Rattenschwanz wegen Datenschutz hängt dann auch noch dran....

Die entsorgen dann lieber - weil kostengünstiger.
 
Wenn es sich um ein gestohlenes Gerät handelt ist ein rechtlich anerkannter Erwerb nicht möglich. Dies gilt auch, wenn man es gutgläubig und ohne Wissen um die Vorgeschichte erworben hat.
Im Umkehrschluss heißt das, dass bei Entdeckung des Gerätes anhand der Seriennummer das Gerät dem rechtmäßigen Eigentümer ersatzlos zurückgegeben werden muss.

Genau so ist die Gesetzeslage.

Sicher muss man sich in solchen Fällen auch unbequemen Fragen stellen, da vermutet werden kann, dass man selbst den Diebstahl begangen hat.


Auch richtig. Nach meinem Wissen (und auch meinem Rechtsempfinden) wird es aber bei der Befragung bleiben. Allein der Besitz von Diebesgut reicht eben nicht zum Nachweis einer Straftat, da es ja Hehlerware sein kann, was im beschriebenen Fall ja auch genau so wäre.
Über die Wahrscheinlichkeit, dass man a) unwissend Diebesgut ersteht und b) diese Ware auch noch bei mir entdeckt wird, will ich mich jetzt nicht äußern. Aber um den Bogen zurück zum Ausgang zu spannen, bleibt der Hinweis auf den puren Menschenverstand. Wenn ein relativ neues Gerät angeboten wird und der Preis auffällig bis unüblich weit unter dem reellen Marktpreis liegt, ist Vorsicht geboten. Ist das nicht der Fall, gilt was ich oben bereits sagte: Der kleine Mehrpreis zum Neugerät ist mir die Sache aus vielerlei Gründen wert.

Grüße Thomas
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ein relativ neues Gerät angeboten wird und der Preis auffällig bis unüblich weit unter dem reellen Marktpreis liegt, ist Vorsicht geboten.
Da fangen die Probleme und Gewissensbisse doch schon an.
Zum reellen Marktwert kauft man beim Händler. Darunter bei Privat. Wo ist nun die Grenze zu "unüblich"? Nur als Beispiel: Ein T470 kauft doch kein Mensch von privat für mehr als 600. Sicher, wenn es für 300 angeboten wird, sollte man vorsichtig werden (außer bei defekt/Sturzschaden).

Ist eine fehlende Rechnung bei einem (fast) neuen ThinkPad bei euch ein KO-Kriterium für den Kauf?
Nein. Guter Menschenverstand sollte eingeschaltet sein. Blender/Betrüger gibt es allerdings überall und davor kann man sich nicht schützen. Hier muß man einfach selbst entscheiden, wenn es eine unbekannte Person ist. Abholung ist empfehlenswert...man sieht die Leute und die Umgebung/Wohnung.

Kann eine vom Privatverkäufer ausgestellte Rechnung (ohne ausgewiesen MwSt.) ein adäquater Ersatz für eine fehlende Händler-Rechnung sein?
Nein. Was den Besitz betrifft, hat ThinkBrett alles erwähnt.

Ein (größeres) Unternehmen wird den Aufwand, die Rechnung zu einem alten Laptop rauszusuchen oder eine Verkaufs-bzw. Schenkungsbescheinigung auszustellen selten betreiben. Ein Rattenschwanz wegen Datenschutz hängt dann auch noch dran
Dies ist inzwischen (leider) teils schon bei zwei Jahre alten Geräten der Fall.
Da kenne ich Firmen, da ist das bereits in der Entsorgungsabteilung raus aus deren Bücher, weil die Abteilung quasi als Tochterunternehmen arbeitet. Die stellen nix mehr aus, egal wie alt die Dinger. Da fahren (meist) die Afrikaner mit dem Container vor und auf dem Abgabeschein steht nur das Gewicht. Was da seinen Weg in Privathand findet, ist rein Sache dieser Abteilung und höchstens was für deren Kaffeekasse. Mitnehmen oder es verbrennt auf einer Müllkippe.
 
Interessanter Thread.

Ich möchte mich mit folgender Frage noch dranhängen: Kann man über die Seriennummer herausfinden (falls das jmd gemeldet hat) ob es sich um ein gestohlenes Gerät handelt / soll man nach der Seriennummer beim Verkäufer fragen?

Gruß, Angst
 
Es gibt hier einen Thread "Gestohlene ThinkPads" in dem User entsprechende Vorkommnisse mit der Seriennummer dokumentieren mit dem Ziel, das das Gerät evtl. irgendwo auftaucht.

Es gibt im Web auch eine Seite, deren Link ich nicht mehr finde, auf der entsprechende Nummern angegeben werden, sofern diese dort gemeldet wurden.

Die Nachfrage nach der Seriennummer wird imho einen Verkäufer von Hehlerware hellhörig werden lasssen und er wird den Verkauf vermutlich abbrechen, denke ich.

Ob Lenovo auch eine Datenbank über geklaute Geräte führt weiß ich nicht.

Man muss aber auch wissen, dass die Seriennummer elektronisch geändert werden kann....wenn man dann noch den Aufkleber manipuliert oder entfernt hat man das Gerät "gecleant".

Aus diesem Grund wird die Seriennummer auf Fotos gerne geschwärzt und nicht jeder Verkäufer wird sie vor erfolgtem Verkauf rausrücken.
 
Es gibt hier einen Thread "Gestohlene ThinkPads" in dem User entsprechende Vorkommnisse mit der Seriennummer dokumentieren mit dem Ziel, das das Gerät evtl. irgendwo auftaucht.

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Ob Lenovo auch eine Datenbank über geklaute Geräte führt weiß ich nicht.

In dem genannten Thread wird auch seit kurzem gleich im Startpost darauf hingewiesen, dass und wie man Seriennummern gestohlener Geräte bei Lenovo melden kann (und sollte).
 
In dem genannten Thread wird auch seit kurzem gleich im Startpost darauf hingewiesen, dass und wie man Seriennummern gestohlener Geräte bei Lenovo melden kann (und sollte).
Die Frage ist nun aber, ob man als "Fremder" diese Nummern bzw gemeldeten Thinkpads mitgeteilt bekommt.

Die Nachfrage nach der Seriennummer wird imho einen Verkäufer von Hehlerware hellhörig werden lasssen und er wird den Verkauf vermutlich abbrechen, denke ich.
Warum das?
Von mir gibt es keine Seriennummer, bevor ich Geld habe. Außer das Teil ist schon älter als 10 Jahre.
Schließlich können eben die Hehler mit Seriennummer ganz gut etwas anfangen. Die schreiben genau solche Nummern in ihre geklauten Teile und machen sie damit "legal".
 
  • ok1.de
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