X2xx/s (X200/s-260) X240 gebraucht gekauft vom kleinen Händler, Lüfteranschluss-Problem

x240ausMG

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Hallo!

Ich habe ein X240 gebraucht von einem kleinen, lokalen Händler via ebay kleinanzeigen gekauft. War zwar alles online geklärt, aber abgeholt und bezahlt wurde es persönlich in Mönchengladbach.

Das X240 hat keine Garantie mehr. Um es günstiger zu bekommen, haben wir uns "geeinigt" es ohne Gewährleistung zu (ver-)kaufen. Ich hab es mir vor Ort im Laden angeschaut, soweit war alles in Ordnung. Ich wollte es aufschrauben (eigentlich nur wegen RAM, Festplatte und so; mehr technisches Wissen besitze ich auch nicht), aber der Verkäufer hat es nicht erlaubt. Erst nach Bezahlung wäre das möglich.

Jedenfalls hab ich es dann bezahlt und bin damit raus. Zuhause habe ich am folgenden Tag gemerkt, dass es nicht mehr startet "Fan Error". Irgendwann habe ich das Teil aufgeschraubt, um mal überhaupt zu gucken, was los ist. Davor auch Kontakt mit dem Verkäufer gehabt, er schlug auch das öffnen vor, um reinzuschauen.

Der Lüfter-Anschluss ist auf der Anschlussseite "defekt". Siehe das Bild und auch Vergleichsbild aus'm Internet. Es war auch schon vorher mit so Tesa festgeklebt. Mit einem Bild aus'm Internet hab ich erst gesehen, wie es wirklich hätte aussehen müssen. Auch der Metallbogen ist verschoben.

Die Frage ist nun, was gemacht wird:
1.) Der Verkäufer schickt mir so eine Halterung zu, ich mach die dran.
2.) Ich geh mit dem Gerät zum Verkäufer und er macht es dran und biegt den Metalldraht gerade.
3.) Rückgabe (mein Wunsch, sofern ihr meine Skepsis teilt, dass das Teil dort nicht reparierbar ist)
4.) Preisnachlass
5.) Was sonst?

Zum Verkäufer: Ich glaube, das ist ein ehrlicher Typ. Er wusste nichts vom Fehler. Er bietet auch seine Hilfe an. Ich will ihm diesen Link schicken, damit er auch mitlesen kann und notfalls sich gerne selbst dazu äußert. ;-)

Wozu würdet ihr mir raten? Was sollte ich tun? Was sollten wir tun?

Besten Dank




Lüfter, Grroß.jpg
Lüfter, Detail.jpg
Lüfteranschluss, Internet.jpg
 
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Hi, ich würde Nummer 2 wählen, wenn er das X240 dann kaputt repariert ist es sein Problem.

Wenn ich mir das erste Foto genau Anschaue, sieht es so aus, als wenn ein Kontakt verbogen ist. Ferner fehlt die kleine Plastikklemme, welche das Flachbandkabel auf diese Kontakte drückt und auch gleichzeitig festhält.

Eigentlich kann er als Händler die gesetzliche Sachmangelhaftung nicht aussschliessen, oder habt ihr diesbezüglich etwas schriftlich festgehalten.



Nobby
 
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Ich würde wahrscheinlich auch zu Lösung 2 tendieren, sollte er sich querstellen, dann 3 wg. versteckter Mangel.

Kommt auf die "Artikel-Beschreibung" an: Wenn er das Gerät als defekt/Bastlerware verkauft hat, ist es dein Problem. Sollte der Laptop als funktionsfähig deklariert sein, so hat er bewusst einen Mangel/Fehler unterschlagen (oder halt nicht getestet, aber das ist nicht dein Problem). Das läuft dann letztendlich auf arglistige Täuschung hinaus (soweit mein Wissen)...
 
Ich bin eher gleich für 3. Schon alleine die professionelle Reparatur mit handelsüblichen Tesa statt irgend einem stabileren temperaturbeständigen Klebemittel würde mir Bauchschmerzen machen bzgl. der fachmännischen Behandlung anderer Komponenten des Notebooks. Der ursprüngliche Schadensverursacher scheint ja den Kühler abgenommen zu haben und wenn die weiteren Arbeiten ebenso gewissenhaft vorgenommen wurden, wie das professionelle Entfernen eines Flachbandkabels, schwant mir übles :(

Edit: das ist natürlich in keiner Weise auf den Verkäufer bezogen aber eben an Denjenigen, der sich hier in Selbstüberschätzung zu schaffen gemacht hat, ohne den Mechanismus verstanden zu haben oder verstehen zu wollen...
 
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Irdendwas lässt sich immer Basteln, das ist jetzt eher nicht das Thema. Viel mehr ist die Art des Kaufes zu bewerten: wenn ich es wie besehen kaufe unter Ausschluss von Gewährleistung dann ist es so.
Nett vom Verkäufer da behilflich zu sein-aber Forderungen stellen finde ich da nun ziemlich daneben. Beim Kauf hat es funktioniert und Tschüss.

Welches Modell und welcher Preis? Wäre noch interessant um die Chose neutral einzuschätzen.
 
Wenn der Verkäufer eines Gebrauchtgeräts einen deutlichen Preisabschlag anbietet, wenn ich auf die Gewährleistung/Garantie verzichte, dann hätte ich bei dem Kauf überhaupt kein gutes Gefühl. Wie auch bei Autos hat der Verkäufer meist einen Wissensvorsprung, was den Zustand angeht.

Dazu kommt, dass das Gerät von irgendwem "verbastelt" wurde. Ich hätte dann Bedenken, dass das Gerät z.B. längere Zeit mit nicht korrekter Kühlung gelaufen ist.

Wenn das Gerät bei ebay als betriebsbereit/nicht defekt angeboten wurde, dann habe ich grosse Zweifel, ob der Verkäufer rechtlich mit seinem Gewährleistungsausschluss durchkommt.

Ich würde das Gerät nicht mehr haben wollen, vom Verkäufer das Geld zurückverlangen und sonstwo (z.B. hier im Forum) kaufen.
 
also ich wäre ganz klar dafür, dass es einen deutlichen Rabatt gibt oder es zurück genommen wird. Ich selbst würde mit so einem defekt an so einer wichtigen Stelle (es ist das Mainboard) nicht leben wollen. Das ist mir ganz klar.

ich könnte jetzt das ein oder andere schreiben, aber ich will es dabei bewenden:
aber was einige hier für eine Sicht der Dinge haben, ist mir unklar. Wie würden die reagieren, wenn die in der haut des käufers stecken.

bei ebay mit paypal wäre das für mich SOFORT ein Grund für den Käuferschutz. ;-)
 
Meiner Meinung nach doch, aber nur bei Artikeln die als defekt und/oder Bastlerware verkauft werden.
Nein, leider nicht.
Du musst natürlich keine heiles Gerät rausrücken, wenn der Kunde defekte Bastlerware kauft. Er hat dann die Gewähr wieder ein defektes Gerät zu erhalten.
Und die Widerrufsfrist für Geschäftsanbahnung übers internet entfällt natürlich ebenso nicht.
 
Mit einem Händler kann man sich nicht "einigen" dass die Gewährleistung entfällt. Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und da gesetzlich gereglet gibt es auch nichts zu rütteln daran.
Ganz genau! Es gab da kürzlich ein Gerichtsurteil bezüglich B-Ware die von der Gewährleistung ausgeschlossen wurde. Das Gericht entschied das auch B-Ware der gesetzlichen Gewährleistung unterliegt.
Das einzige was der Händler machen kann ist, dass er bei bei Geräten mit optischen oder technischen Mängel also sogenannte B-Ware diese benannten Mängel von der Gewährleistung ausschließt . Er muss aber trotzdem Gewährleistung auf die übrige Funktionsweise gewähren.
Ich hatte mal so einen Fall das ein Händler meinte sein gebraucht verkaufter T23 der einen Spulenfhler hatte wäre von der Gewährleistung ausgeschlossen da er eben Gebrauchtware sei. Das ging sogar soweit das er versuchte mir die Schuld zu geben weil ich beim rechner einen harten Reset durchgeführt hatte also durch drücken der Powertaste bzw. entfernen des Akkus ausgeschltet habe weil sich nicht anders ausschalten liess, da wie beim Spulenfehler üblich das Gerät eingefroren war.
Tatsächlich ist es so das das erste halbe Jahr wo die Beweislast beim Händler liegt der Händler für (fast) alle Mängel gerade stehen muss.Funktiniert also der Lüfter nicht muss der Händler den Rechner nachbessern.
Lediglich Privatpersonen können sich von der Gewährleistungsplicht befreien was aber nicht bedeutet das Sie nicht Ersatz oder Nachbesserung leisten müssen wenn Ihre Ware nicht funtioniert. Desweiteren kann der Händler bei B2B käufen also vom Händler an Händlern die Gewährleistung einschränken.
 
Hallo!

Danke erstmal an alle.

Hier eine Punkte/Fragen, die aufgekommen sind.
- das Gerät wurde natürlich nicht als "defekt" oder sonstwie verkauft, sondern normal als voll funktionsfähig
- es ist richtig, dass nicht nur diese dunkle Klemme fehlt, sondern auch ein Kontakt verbogen ist
- ich "vertraue" dem Verkäufer, er wird von diesem Fehler nichts gewusst haben und er außerdem ist er hilfsbereit
- zur Debatte steht nicht, ob er die Gewährleistung ausschließen kann; egal was mit der Gewährleistung ist, der Händler hilft ja

Zum Schluss:
ich tendiere dazu, dass Gerät wie StefanW und fetterP empfehlen, zurück zu geben, weil immer noch irgendwelche Fehler (vorherige falsche Kühlung) entstanden sind.

Ich würde mich über weitere Rückmeldung freuen.

Danke
 
Ich würde das Ding selbst ordentlich durchchecken und wenn sonst nix auffällt lieber einen fetten Rabatt nehmen (Gerät als defekt statt funktionsfähig gekauft), wenn es sonst in Ordnung ist. Was soll denn da groß bei unzureichender Kühlung passiert sein? Du musst dir nur bewusst sein, dass das Ding durch den Defekt eine deutliche Wertminderung erfahren hat die sich auch auswirken wird, wenn du es wieder verkaufen willst.

Ist halt eine Risiko-Abwägung. Wenn ein Ausfall des Geräts dich vor große Probleme stellen sollte würde ich's aber auch zurückgeben. Wenn du es mehr privat benötigst und notfalls paar Tage auf ein Ersatzboard warten kannst würde ich lieber das Schnäppchen nehmen.
 
weil immer noch irgendwelche Fehler (vorherige falsche Kühlung) entstanden sind.
Das Risiko ist relativ gering, denn die CPU taktet runter, bevor es ihr zu heiß wird.

Darf man fragen, was das Teil mit welcher Ausstattung gekostet hat und was dir als Preisnachlass angeboten wurde?
 
Ding selbst ordentlich durchchecken und wenn sonst nix auffällt lieber einen fetten Rabatt nehmen
dafür fehlt mir leider die Kenntnis das durchzuchecken. Ich hätte wahrscheinlich nicht mal ohne Anleitung/ohne "Fan Error" gesehen, dass an dem dortigen Anschluss was nicht stimmt. Gibt es denn einige Tipps, die man hier beim Notebook-Kauf beachten sollte?




Darf man fragen, was das Teil mit welcher Ausstattung gekostet hat
- die kleine i5 CPU, 4210
- 500 GB HDD
- 4 GB Ram
- nur normale Grafikkarte
- kleine Auflösung ohne IPS
- mit FPR
- ohne SmartCard-Reader
- optisch in einem befriedigendem bis guten Zustand
---> alles 230 Euro.
--> wie sind denn so die ausstattung und der Preis?


und was dir als Preisnachlass angeboten wurde?
über Preisnachlass haben wir nicht gesprochen. Er wollte sich melden. Stand derzeit: das Teil läuft nicht. Welcher Rabatt wäre denn möglich? Fair?

Ich habe gesehen, dass hier User-Treffen stattfinden. Auch in Düsseldorf. Wie laufen die denn ab? Redet man nur über IT, säuft man nur oder wird dort auch das ein oder andere "repariert", wird einem dort geholfen. ;-)

Gruß
 
....................
- nur normale Grafikkarte
....................
Es gibt kein X2... mit dedizierter Grafikkarte.

IMHO kein Schnäppchen, aber wenn das Gerät technisch einwandfrei wäre und ohne den Versuch des Gewährleistungsausschlusses in Ordnung.
Für ein Bastelgerät finde ich den Preis aber deutlich zu hoch.

Auf den Treffen gibt es auch technischen Support. Optimalerweise immer vorher ankündigen, mit welchen Problemen man aufschlägt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Usertreffen wird nicht viel helfen.
Pin verbogen und die Verriegelung fehlt. Eigentlich muß ein neuer Anschluß aufgelötet werden, alles andere ist und bleibt Frickelei. Man könnte auch sagen: Schrott. Mit dem Schaden zu teuer.
 
Das ist auch meine Meinung dazu - alles sehr durchschnittlich, inklusive dem Preis. Und mit dem Defekt wäre es mir auch definitiv zu teuer, fände da mindestens 50 Euro Nachlass (gebrauchtes Mainboard gibt es für ca. 100€+Zoll bei Ebay) angemessen.

Was die Stammtische angeht ist das immer unterschiedlich, aber wie schon geschrieben wir da auch manchmal geschraubt, wobei sich hier die Vorankündigung empfiehlt.
 
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