Ja, es waren Samsung-Smartphones.
Ich habe noch nie gehört, dass Samsung-Smartphones nicht auf FritzBoxen wollten, aber sei's drum: Es ist jetzt ein FritzBox-Smartphone-Problem, und kein Ruckus-Problem mehr. Das hätten wir geschafft...
Es kann natürlich sein, dass in den Smartphones noch die alten MAC-Adressen stehen und die eine Zeit brauchen, der alten SSID eine neue MAC-Adresse zuzuordnen, das wird von Android gemacht, um so einen "Man-in-the-Middle" abzuwehren.
Richtig veredeln kannst Du die Hotelanlage jetzt noch, in dem Du am LAN 4-Port eine gebrauchte, "alte FritzBox" ranhängst, und diese als eigenen AP oder Repeater konfigurierst, damit kannst Du auf der Haupt-FritzBox das WLAN komplett abschalten. Es dient jetzt nur noch als Modem und Router für die WLANs.
Dadurch wird wieder eine Fehlerquelle/Kanalbelegung ausgeschlossen, es gibt keinen WLAN-Hack auf die FritzBox und man hat ein sehr knuffiges WLAN-Backup: Sollten Ruckus oder "alte FritzBox" mal ausfallen, kann man notfalls per Knopfdruck das WLAN und DHCP auf der "Haupt-Fritz" temporär wieder freigeben.
Außerdem sollte jedes Hotel mal über eine USV für die FritzBox nachdenken: Fällt der Strom aus, haben die Leute immerhin noch Internet und Festnetz-Telefon. Dafür reicht eine frisch geladene 12V-Autobatterie, die bei 50W Nennleistung der FritzBox locker 4 Stunden durchhält. Kostet fast nix, kann aber im Notfall sehr hilfreich sein, wenn man rechtzeitig einen passenden Stecker an die Batterie bastelt...
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Ja, ist mir auch schon mal aufgefallen, dass ein paar Contentrechte wichtiger sind als eine milliardenschwere Tourismusindustrie mit realen Menschen, aber daran wird sich nichts ändern, so lange dieser Appendix der Wirtschaft nicht abgewählt wird.
Aufgrund der besonderen und weltweit einmaligen Gesetzeslage in Deutschland (Stichwort "Störerhaftung") muss das Hotel jederzeit in der Lage sein, angewählte IP-Adressen nachzuweisen, wenn Gäste irgendwelche in Deutschland nicht erwünschten Aktionen im Internet gestartet haben. In der Regel läuft das so, dass irgendeine Abmahnkanzlei versucht, ihre Abzocke bei dem Hotel durchzuziehen, und dann werden die IP-Adressen ausgedruckt und an die Rechtsabteilung des Dehoga geschickt.
Aber jetze, man muss nur richtig Druck machen... ---->
http://www.spiegel.de/netzwelt/netz...-einigt-sich-in-letzter-minute-a-1154695.html
Die Einigung sieht so aus: Anbieter von WLAN-Hotspots sollen von der Haftung für mögliche Rechtsverstöße ihrer Mitnutzer verschont bleiben, selbst wenn sie ihr WLAN-Netz ohne Passwortschutz aufsetzen. Eine Passwortpflicht, die vor allem Innenpolitiker der Union gewollt hatten, ist damit vom Tisch.
Ein Beispiel: Lädt ein Cafébesucher eine Raubkopie eines Musikalbums im Netz des Cafés herunter, kann der Cafébesitzer dafür nicht abgemahnt werden. Das beabsichtigt zumindest der Gesetzentwurf, der Ende der Woche beschlossen werden soll. Damit soll verhindert werden, dass Anbieter aus Angst vor Abmahnungen WLAN-Netze nicht öffnen.