T4xx (T400-450 ohne "T440s/T450s") T430 Gebrauchtkauf / Totalschaden?

RaSu

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Hallo Forum,

ich habe mich gerade angemeldet weil ich ein großes Problem habe, selbst nicht mehr weiter weiß und gern die Meinung von Dritten hören möchte. Ich bin gerade dabei in eine andere Stadt umzuziehen und habe mir für meinen neuen Wohnort über Ebay von einem gewerblichen Anbieter ein gebrauchtes T430 gekauft.

Das ist angekommen, machte einen guten Eindruck und ich war zufrieden nur dann hab ich dummerweise und ohne vorher ins Bios zu gucken folgendes gemacht: einen Virenscanner und MS Framework 4.5.2 installiert und das Lenovo Update Tool gestartet und als empfohlenes Update ein Bios Update ausgeführt. Während dem Update ist der Rechner aus gegangen, beim versuchten einschalten kommen fünf Pieptöne +Pause + fünf Pieptöne der Bildschirm bleibt komplett schwarz.

Am gleiche Tage habe ich mit dem Verkäufer Kontakt aufgenommen und das Gerät zurückgeschickt, er hat mir aber schon gesagt das er es sich nur aus Kulanz anschaut weil ein Bios Update auf eigene Gefahr sei. Nun habe ich eine Email bekommen das ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt: "...Bios Chip oder ganze Board getauscht werden muss. Das ist ein wirtschaftlicher Totalschaden. Ich kann Ihnen nur anbieten, das wir es für kleines Geld in Zahlung nehmen und Ihnen ein anderes anbieten oder das wir es zurück schicken".

Hab ich jetzt einfach Pech gehabt, war ich zu doof oder hab ich Recht auf Gewährleistung oder ähnliches? Wieviel wird das T430 in dem Zustand wert sein? Ich bin gerade recht verzweifelt und würde mich über jede Hilfestellung freuen.
 
Ich würde es wieder nehmen und ein BIOS recovery machen. Das ist nicht sehr schwer und das T430 läuft dann wieder
 
Denn sonst freut sich der Verkäufer der genau das macht und dann ein billiges T430 hat :)
 
Willkommen im Forum.

- Auf Gewährleistung geht nix, das Gerät war ja einwandfrei, als du es bekommen hast.
- Herstellergarantie hat das Gerät vermutlich nicht mehr? Prüfen => hier http://www3.lenovo.com/de/de/services-warranty/ die Seriennummer eingeben.
- Board tauschen kann man machen, lohnt sich aber nur, wenn man günstig an ein neues Board kommt.

Ich würde zuerst mal das Gerät wieder einfordern.
Es gibt einen Failsafe-Modus, bei dem man ein zerflashtes Bios "irgendwie" retten kann. Befrage dazu mal die Forensuche. Alternativ kannst du dich auch mal an den User "laptopheaven" wenden - soweit ich weiß, kann er BIOS-Chips flashen, ohne sie auszutauschen.
 
Der BIOS-Chip muss meiner Meinung nach nicht getauscht werden (T420 und T430 haben ja praktisch das gleiche Board):

> Connect your external SPI flasher to the SPI chip. Using an SOIC-8 clip is recommended although the flash can be done without one.

(Quelle: https://www.coreboot.org/Board:lenovo/t420)

Was du also brauchst ist jemanden mit einem Clip (Clip kostet ca. 40 Euro wenn man sich selbst einen kaufen will) und einem Rechner zum Flashen (z.B. Raspberry Pi) sowie ein ROM-Image von einem T430-BIOS. Bei letzterem könnte Dir ggf. jemand aus dem Forum helfen, du musst aber nach dem Umflashen die Deskriptor-Region neu schreiben da dort die Mac-Adresse, Seriennummer usw. hinterlegt sind. Ggf. kannst du die aber auch einfach aus deinem jetzigen Chip rauslesen, das wird ja normalerweise beim Flashen nicht beschrieben. Wenn du sowas noch nie gemacht hast empfehle ich dir den Besuch von einem Stammtisch, falls da jemand mit entsprechender Erfahrung vor Ort ist.

Alternativ gäbe es aktuell auch ein komplettes T430 Mainboard + Unterschale für unter 50 Euro bei Ebay, such einfach nach "t430 mainboard". Das Mainboard musst du halt so oder so ausbauen, auch zum Flashen weil du sonst nicht an den Chip rankommst.
 
Die Failsafe-Option ist aber auch definitiv einen Versuch wert, habe damit schon ein X301 gerettet.
 
Willkommen im Forum.

- Auf Gewährleistung geht nix, das Gerät war ja einwandfrei, als du es bekommen hast.

Generell geht man in den ersten 6 Monaten davon aus,das der Schaden bereits zum Zeitpunkt des Kaufes vorhanden war.
Da spielt es keine Rolle,ob der Käufer das Gerät eine Woche oder 5 Monate hatte.
Erst NACH 6 Monaten muss der Kunde beweisen (Stichwort Beweislastumkehr),das der Schaden bereits zum Zeitpunkt des Kaufes bestanden hat.

Und da Lenovo das BIOS-Update empfiehlt,würde ich nicht von einem Verschulden des Käufers ausgehen,es sei denn,man kann ihm grobes Verschulden nachweisen.


Gruß,Martin
 
So einfach ist es auch nicht. Selbst Lenovo lehnt Garantieansprüche ab, wenn man mit "ich hab euer BIOS-Update gemacht und jetzt tut sich nix mehr" ankommt.
Abgesehen davon wird der TE das Gerät zum Händler geschickt und erzählt haben, was er gemacht hat. Versteckter Schaden beim Kauf hin oder her - aber ich glaube nicht, dass man mit "du hast mir Murks verkauft, ich hab ein BIOS-Update gemacht und jetzt startet das Gerät nicht mehr" bei irgendeinem Händler durchkommt.
 
Danke an euch alle :thumbsup:, ich werde mir das gute Stück jetzt erstmal zurücksenden lassen und mich schon mal ein bissel mehr einlesen. Vielleicht hab ich ja auch Glück und das mit dem Failsafe funktioniert. Selber schrauben wollt ich aber eher nicht, aber anderseits viel mehr wird ja nicht kaputt gehen können:cool:. Ich verfolge den Thread auch weiter, hab dann aber ab morgen nur noch auf dem Handy Internet.
 
Selbst Lenovo lehnt Garantieansprüche ab, wenn man mit "ich hab euer BIOS-Update gemacht und jetzt tut sich nix mehr" ankommt.
Nicht mehr: Vor knapp zwei Jahren - oder sind es jetzt drei Edit: es war 2012, gab es viele böse Töne, weshalb Lenovo seitdem das "kaputt-flashen" des BIOS als Garantiefall akzeptiert (die Europäer waren damals schlechter gestellt, als Kunden in den USA).

Das T430 könnte noch Garantie haben, wenn es ab Mai 2014 hergestellt wurde und drei Jahre Garantie hat.

aber anderseits viel mehr wird ja nicht kaputt gehen können
Doch, darum Vorsicht. Wie oben erwähnt, wende Dich mal an laptopheaven, er ist Profi und weiß, was er macht, solltest Du nicht weiter kommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Akzeptieren sie das auch, wenn man ausdrücklich ein Bios-Update erwähnt? Hier im Forum wurde in der Vergangenheit nämlich immer geraten, dass man das nicht an die große Glocke hängen, sondern es bei der Fehlerbeschreibung "alles schwarz, nix geht mehr" belassen soll. Was ja auch nicht gelogen ist...
 
Akzeptieren sie das auch, wenn man ausdrücklich ein Bios-Update erwähnt?
Genau das war damals der Aufhänger, da eben nur in Europa derartige Fälle NICHT als Garantiefall akzeptiert wurden, in anderen Ländern aber schon. Als dies im englischsprachigem Lenovo-Forum publik wurde und sich diese Fälle häuften, war eines Tages die Ka...e am dampfen und "es fuhren Blitze nieder über Transilvanien".

Threads gefunden:
http://thinkpad-forum.de/threads/121605-X121e-fährt-nicht-mehr-hoch-nach-Bios-Update/ (mehrere User aus unserem Forum, denen anfangs die Reparatur auf Garantie versagt wurde)
http://forums.lenovo.com/t5/ThinkPa...e-and-invalidated-warranty/m-p/1044079#M15900 (User aus England, dem Anfangs die Reparatur auf Garantie versagt wurde)

(aus dem jahr 2012)
 
Zuletzt bearbeitet:
Stellt sich Lenovo bei diesem Thema besonders ungeschickt an oder höre ich hier nur genauer hin?

Mittlerweile dürften es einige hundert Geräte sein die ich bisher problemlos geflasht habe wenn ich auch Router, Handys, TK-Anlagen, NAS noch in diese Kategorie zusammenpacke.
 
Es geht ja meistens darum, dass die Updates direkt aus System Update über Windows gestartet wurden. Wenn dann irgendwelche Virenscanner, Windows-Updates und sonstiger Kram dazwischenfunken, kann es Probleme geben. Das Thema hat man auf dem NAS ja nicht.
Früher (Generation T4x, T6x usw.) wurde ja "bei Todesstrafe" davon abgeraten, Bios-Updates unter Windows zu machen - eben weil man sich den Rechner damit bricken kann. Inzwischen ist es wohl nicht mehr so kritisch - aber auch nicht ohne Risiko, wie dieser Thread zeigt.
Persönliche Meinung: Ein Bios-Update kann man auf den aktuellen Geräten auch unter Windows machen, wenn man ein sauberes, stabil laufendes System nutzt und diverse Störfaktoren ausschließt. Sicherer ist trotzdem die Boot-CD.
 
Früher (Generation T4x, T6x usw.) wurde ja "bei Todesstrafe" davon abgeraten, Bios-Updates unter Windows zu machen - eben weil man sich den Rechner damit bricken kann.
...und Lenovo sich in Europa bis dahin erfolgreich gesträubt hatte, auf Garantie das Board zu ersetzen.
 
du musst aber nach dem Umflashen die Deskriptor-Region neu schreiben da dort die Mac-Adresse, Seriennummer usw. hinterlegt sind. Ggf. kannst du die aber auch einfach aus deinem jetzigen Chip rauslesen, das wird ja normalerweise beim Flashen nicht beschrieben.
Am einfachsten ist, man beschreibt nur die BIOS-Region im Flash und laesst die anderen in Ruhe, siehe auch hier fuer das S430.

@TE
Du kannst mir das Board gern zuschicken, gegen die Versandkosten zurueck flashe ich es Dir neu. Alles weitere per PN.

Gruss,
jal2
 
So einfach ist es auch nicht. Selbst Lenovo lehnt Garantieansprüche ab, wenn man mit "ich hab euer BIOS-Update gemacht und jetzt tut sich nix mehr" ankommt.

In diesem Fall ist aber nicht Lenovo der Ansprechpartner für den Käufer,sondern der Händler.
 
Ich denke juristisch betrachtet wäre halt die Frage, ob den Käufer in diesem Fall ein Verschulden trifft oder nicht. Gerade bei kritischen UEFI-Sicherheitslücken ist es natürlich so, dass diese bereits zum Kaufzeitpunkt bestanden haben. Der Käufer hätte das Gerät natürlich an den Händler zurückschicken und um deren Beseitigung (=> BIOS-Update) bitten können. Wenn er das Update dann selbst einspielt, ist er dann auch selbst schuld wenn's schiefgeht?

Wie dem auch sei => umflashen und gut ist. Imho sollte aber ein seriöser Händler in der Lage sein solche Reparaturen selbst vorzunehmen anstatt sich nur auf den Boardtausch und einen wirtschaftlichen Totalschaden zu berufen.Das Board ist ja nicht defekt sondern nur die Software, die in einem der Chips dort gespeichert ist...
 
In diesem Fall ist aber nicht Lenovo der Ansprechpartner für den Käufer,sondern der Händler.
Und ? Was soll das bringen, dass der Händler Ansprechpartner wäre ?

Ich bin kein Jurist, allerdings sehe ich das so:
Wenn Du auf die Gewährleistung anspielst: Bei Gewährleistung geht es AUSSCHLIESSLICH um den Zustand bei ÜBERGABE des Gerätes.
Bei der übergabe war das Gerät mangelfrei und von Alleine ist ebenfalls keine Verschlechterung des Kaufgegenstandes eingetreten weil der "Fehler" schon versteckt bei der Übergabe da war.

Imho sollte aber ein seriöser Händler in der Lage sein solche Reparaturen selbst vorzunehmen
Von was träumst Du Nachts ? Geschätzt 95% der Händler kennen nicht mal den Unterschied zwischen dem BIOS Chip und anderen Bauteilen, geschweige denn dass die jemals einen Flasher in der Hand hatten. (Ja, ich weiss ich übertreibe)
 
Von was träumst Du Nachts ? Geschätzt 95% der Händler kennen nicht mal den Unterschied zwischen dem BIOS Chip und anderen Bauteilen, geschweige denn dass die jemals einen Flasher in der Hand hatten. (Ja, ich weiss ich übertreibe)

Die Frage ist eher, ob das ausgebliebene Update des ThinkPads eine Pflichtverletzung einer Nebenleistungspflicht darstellt. Hauptleistungspflicht aus dem Kaufvertrag, die Übereignung des Thinkapds, ist erfüllt. Fraglich ist nun, ob das ausgebliene Update des ThinkPads als Verletzung einer Nebenleistungspflicht anzusehen ist. Dazu müsste man den Verkaufstext des Händlers kennen.

Da die Gerichte aber bei solchen Sachverhalten Gesetze eher "laiengünstig" pro Verbraucher auslegen, ist meiner Meinung Spielraum für einen Schadensersatzanspruch vorhanden (§ 280 I BGB i.V.m. § 241 II BGB). Ob ein Mitverschulden des ThinkPad-Eigentümers vorliegt und wie es sich auswirkt, müsste man schauen (§254 BGB).
 
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