T440s Privatkauf, Lenovo Garantie trotz Supervisor Passwort?

xblax

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Hallo Thinkpad-Forum,

Ich hab mir über Ebay-Kleinanzeigen für 400€ ein gebrauchtes T440s gekauft. Leider war das nicht gerade ein Glücksgriff. Der Laptop wurde inseriert mit "funktioniert einwandfrei" bis auf einen defekten SD-Kartenleser - Ausschluss von Gewährleistung, so wie beim Privatkauf meistens üblich.

Der Zustand ist wirklich noch gut - der Haken ist allerdings, dass der Laptop ein Supervisor Passwort gesetzt hat. D.h. viele Bioseinstellungen sind gesperrt und ich kann z.B. nicht von einem USB-Stick booten, keine TPM Einstellungen machen etc. Immerhin PXE-Boot ist zum Glück im Bios aktiviert, so konnte ich wenigstens ein Live-Linux zum testen starten. Besonders Ärgerlich, da ich das Booten von USB auch gelegentlich brauche.

Nachdem der Verkäufer mir zunächst noch telefonisch zugesagt hat das Thinkpad zurück zu nehmen, falls sich das Passwort nicht auftreiben lässt - hat er es sich spontan wieder anders überlegt und besteht auf dem Kaufvertrag, da Privatverkauf. Meiner Auffassung nach ist das so ein wesentlicher Mangel, dass man ihn in der Anzeige hätte erwähnen müssen. Ich glaube eigentlich nicht, dass man ein Supervisor Passwort übersehen kann, zumal der Verkäufer den Laptop neu installiert hat und dazu die Platte ausbauen musste. So viel erst mal dazu.

Die andere große Überraschung ist allerdings, dass das Thinkpad noch ca. 600 Tage On-Site Garantie bei Lenvo hat. Das Passwort ist natürlich kein Garantiefall aber der defekte Kartenleser müsste ja repariert werden - für den müsste man vermutlich das Mainboard tauschen und dann wäre auch das Passwort weg - sozusagen Glück im Unglück. Aufgrund der für mich überraschenden Garantie hätte ich den Kartenleser wohl so oder so reparieren lassen. Problem ist aber auch, dass ich den Kaufvertrag so hinnehmen müsste sobald ich selbst irgendeine Nachbesserung veranlasse.

Könnte ich die Garantie geltend machen, auch wenn ich das Supervisor Passwort nicht kenne? Den Kauf des T440s kann ich ja belegen. Der Kartenleser ist zum Glück im Bios aktiviert und wird unter Windows und Ubuntu korrekt erkannt. Wenn man eine SD-Karte einschiebt (verschiedene getestet) passiert aber einfach gar nichts, nicht mal irgendwelche Kernel Messages.

Ich bin etwas ratlos wie ich da weiter vorgehen soll. Auf einen Rechtsstreit hab ich auch nur sehr begrenzt Lust ... andererseits komme ich mir auch relativ verarscht vor.

Gruß
xblax
 
Hi, das ist natürlich wohl echt blöd gelaufen. Klar liegt er heblicher Mangel vor und ich würde zumindest einen erheblichen Preisnachlass verlangen.
Hast du per PP oder per Überweisung gezahlt.
Falls per PP einen Fall aufmachen, falls per Überweisung auf Rücknahme des Gerätes bestehen.
Bei einem Kaufpreis von 400,00€ würde ich es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen vorausgesetzt man hat eine Rechtsschutzversicherung.

Falls du doch einen Garantiefall bei Lenovo wegen dem defekten Kartenleser aufmachst, kommt es auf den Techniker an wie er damit umgeht.

Der ein oder andere fängt sofort an zu schrauben, der ein oder andere schaut sich erstmal das Notebook an und versucht ins Bios zu gelangen, was ihm dann wegen fehlendem PW verwehrt wird.
Da er hier nicht weiterkommt, wird die Lenovo wohl eine Rechnung zusenden, deren Höhe ich nicht kenne, aber ich habe wegen einem ähnlichen Fall (Wasserschaden) 160,00€ gezahlt.
80,00€ Arbeitsaufwand und 80,00€ für die Anfahrt.

Also schreib dem VK einen netten Brief, trete vom Kaufvertrag zu und warte mal ab was er zu diesem Brief antwortet.

Klar das ganze kann schon eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, aber bei 400,00€ würde ich das in Kauf nehmen.

Nobby
 
Ich kann Nobby nur zustimmen. Versuche, den Kauf wegen eines erheblichen Mangels rückgängig zu machen, was aber nur geht, wenn dieser im Verkaufsangebot nicht erwähnt war.
 
So das Angebot noch "Online" ist, sichere die Site (bspw. als PDF) einfach zur Beweis- und Faktensicherung.

Der "erhebliche Mangel" ist, so die Tatsache mit dem PW in keinster Weise Erwähnung fand, gegeben. Vollkommen egal ob "Verkauf von Privat-Rücknahme ausgeschlossen" da irgendwo stand.

Meiner Auffassung nach ist zumindest die "arglistige Täuschung" oder der Verdacht des Betruges (Betrug beruht immer auf einer vorsätzlichen Tatbegehung...) als Tatsache gegeben, wenn das OS nicht auf normalen Weg (DVD/USB-Stick) zur Installation kommen kann- statt dessen "Handstände und Kunstgriffe" zur Anwendung kommen müssen!
Das hätte zwingend Erwähnung finden müssen.
 
Hi, das ist natürlich wohl echt blöd gelaufen. Klar liegt er heblicher Mangel vor und ich würde zumindest einen erheblichen Preisnachlass verlangen.
Hast du per PP oder per Überweisung gezahlt.
Über Paypal, aber leider nicht mit Käuferschutz.

Falls du doch einen Garantiefall bei Lenovo wegen dem defekten Kartenleser aufmachst, kommt es auf den Techniker an wie er damit umgeht.

Der ein oder andere fängt sofort an zu schrauben, der ein oder andere schaut sich erstmal das Notebook an und versucht ins Bios zu gelangen, was ihm dann wegen fehlendem PW verwehrt wird.
Da er hier nicht weiterkommt, wird die Lenovo wohl eine Rechnung zusenden, deren Höhe ich nicht kenne, aber ich habe wegen einem ähnlichen Fall (Wasserschaden) 160,00€ gezahlt.
80,00€ Arbeitsaufwand und 80,00€ für die Anfahrt.

Das Bios ist ja im Usermode zugänglich, man kann also sehen dass der Kartenleser aktiviert ist, aber die Einstellung nicht verändern. Falls ich einen Fall aufmachen sollte, dann nur mit dem Ausdrücklichen Hinweis, dass das Supervisor Passwort unbekannt ist.

So das Angebot noch "Online" ist, sichere die Site (bspw. als PDF) einfach zur Beweis- und Faktensicherung.

Der "erhebliche Mangel" ist, so die Tatsache mit dem PW in keinster Weise Erwähnung fand, gegeben. Vollkommen egal ob "Verkauf von Privat-Rücknahme ausgeschlossen" da irgendwo stand.

Meiner Auffassung nach ist zumindest die "arglistige Täuschung" oder der Verdacht des Betruges (Betrug beruht immer auf einer vorsätzlichen Tatbegehung...) als Tatsache gegeben, wenn das OS nicht auf normalen Weg (DVD/USB-Stick) zur Installation kommen kann- statt dessen "Handstände und Kunstgriffe" zur Anwendung kommen müssen!
Das hätte zwingend Erwähnung finden müssen.

Ja hab ich gesichert - das PW fand in keinster Weise Erwähnung. Arglistige Täuschung setzt auch voraus, dass der Mangel dem Verkäufer bekannt war. Da der Verkäufer mit "funktioniert einwandfrei" allerdings eine Beschaffenheitsangabe gemacht hat ist der pauschale Gewährleistungsauschluss für die einwandfreie Funktion sowieso ungültig.

Weiß jemand was man für einen kostenpflichtigen Mainboardtausch durch ein (gebrauchtes/neues) Mainboard veranschlagen müsste? Dann kann ich dem Verkäufer möglicher Weise ein Vergleichsangebot machen.
 
Weiß jemand was man für einen kostenpflichtigen Mainboardtausch durch ein (gebrauchtes/neues) Mainboard veranschlagen müsste? Dann kann ich dem Verkäufer möglicher Weise ein Vergleichsangebot machen.

Hi, der kostenpflichte Mainboardtausch, dafür bekommt man auch ein T440S ohne PW.

Ein-Umbaukosten liegen bestimmt bei ca. 60,00€ plus MWST, hinzu kommt noch das Board selber.

Einzige Möglichkeit, ruf mal morgen bei Servion oder bei Lapstore an und frage nach, ob die unter diesen Umständen das PW entfernen würden und was dieses kostet.

Wenn du dann die Kostenvoranschläge hast kannst du dies ja dem VK mitteilen und dich mit ihm irgendwie einigen.

Ich pers. würde auf Rücknahme bestehen auch wenn das ganze ein wenig Zeit und Aufwand für mich bedeuten würde. Aber bei 400,00€ verstehe ich keinen Spass mehr.

Nobby
 
Über Paypal, aber leider nicht mit Käuferschutz.
Leider ein (weit verbreiteter) Irrtum.
Käufe über Kleinanzeigen, auch wenn per PayPal bezahlt, sind nicht über einen Käuferschutz abgesichert!
Käuferschutz besteht nur, wenn über die entsprechende Webseite PayPal als Bezahlmethode angeboten wird (zB ebay).
Private Überweisungen, egal ob über Freunde oder mit Artikelangabe, sind nicht abgesichert. Bei Kauf über Kleinanzeigen entspricht die Bezahlung der Funktion "Geld senden" und steht nicht im direkten Zusammenhang mit einem Kauf über eine von PayPal verifizierten Seite.
 
Ich möchte ja nicht Korinthenkacken bzgl. Rechtsstreit, aber woher soll z.B. ein Richter wissen, wer das Passwort gesetzt hat - Du oder der Verkäufer?
Wäre ansonsten eine prima Möglichkeit, von jedem Kaufvertrag eines Laptops zurücktreten zu können oder Minderung wegen "Mangel" zu verlangen:
Einfach ein Passwort setzten undbehaupten "er wars!".
Wäre mit einem Rechtsstreit daher vorsichtig.
 
Je nachdem, wie der genau Wortlaut der Konversation ist, ist es relativ einfach. Siehe:
Nachdem der Verkäufer mir zunächst noch telefonisch zugesagt hat das Thinkpad zurück zu nehmen, falls sich das Passwort nicht auftreiben lässt - hat er es sich spontan wieder anders überlegt und besteht auf dem Kaufvertrag, da Privatverkauf.
 
Zuletzt bearbeitet:
Edit by Mornsgrans: Zitat entfernt

Anleitung zum Garantiebetrug? Und wenns rauskommt ist alles futsch... Zahlst Du dem TE dann das neue Board/Die Reparatur?

Ich schließe mich Nobby und Morns an... Versuch die Kohle (oder einen Nachlass) von dem Typ zurückzufordern und wenn Du es behalten willst: Schick es ein und frag, was der Spass (Bios-PW entfernen oder neues Board [Lenovo entfernt glaub nicht und baut direkt neu ein meine ich gelesen zu haben?]) denn kosten wird.

Edit by Phil2009: Sinnbezug auch noch entfernt...
 
Hi, da muss ich dir leider widersprechen.

Ich selber habe über Kleinanzeigen einen Artikel erworben mit PayPal bezahlt, Artikel nicht erhalten, Case aufgemacht und das Geld habe ich zurück erstattet bekommen.

PayPal muss nicht immer im Zusammenhang mit Ebay stehen.

https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/buyerprotection-full

Nobby

Dann hat der Verkäufer eine Rechnung gesendet oder es war ein gewerblicher Einkauf oder einfach Glück gehabt.

Zitat PayPal:
"Die PayPal-Zahlung muss in Zusammenhang mit dem gekauften Artikel stehen und entweder
über die Funktion "Geld senden" auf der PayPal-Website durch Anklicken des Buttons "Kaufen" oder im Rahmen des PayPal-Checkout-Ablaufs oder"

Einen "Kaufen-Buttom" oder den Checkout-Ablauf gibt es bei Kleinanzeigen nicht.
Man sendet einfach nur Geld an eine Person XY. Zwar für einen Artikel, aber ohne eine Kaufabwicklung im Sinne PayPal.
 
Je nachdem, wie der genau Wortlaut der Konversation ist, ist es relativ einfach. Siehe:

Ich sehe da zwar nix vereinfachendes (Telefon, war sich darüber gar nicht bewusst, dass Passwort,
spontanes Verständnis für den Käufer, hat sichs dann anders überlegt, weil er sich denkt: ver...en kann ich mich selber,
woher soll ich wissen, dass der das PW nicht selber eingegeben hat usw.

Aber nun ist Schluss mit Korinthenkacken, wichtig ist am Ende nur, wem der Richter glaubt - bzw. in der Realität wer dem anderen desn Schwarzen Peter so zuschieben kann,
dass dieser nachgibt.
 
Ich glaub ich Ruf morgen einfach mal beim Lenovo Service an und frage ob der Kartenleser von der Garantie abgedeckt ist, selbst wenn ich das Supervisor Passwort nicht kenne aber einen Kaufbeleg habe. In der Anzeige steht weder etwas von dem Passwort noch der Garantie, aber der kaputte Kartenleser ist in der Anzeige dokumentiert. Garantiebetrug kann man mir also nicht vorwerfen, wenn deswegen das Mainboard getauscht wird. Falls ich (und der Verkäufer) dann so auf legalem Wege ohne Schaden davon kommen bleibt mir wenigstens weiterer Stress erspart.

Ansonsten hab ich denke ich gute Chancen darzustellen, dass ich das Passwort nicht gesetzt habe. Ich hab ca. 4 Stunden nachdem ich das Paket erhalten habe nach dem Passwort gefragt. Dass ich das Passwort selbst gesetzt haben könnte um vom Kauf zurück zu treten ist auch ziemlich abwegig. Ein T440s mit 600 Tagen Vor-Ort-Service hätte ich genauso gut für das gleiche Geld weiterverkaufen können. Ein neues Board bekommt man gebraucht denke ich für 200€, wenn ich es selbst einbaue und vom Verkäufer erstattet bekomme, dann kann ich die Reparatur natürlich auch nachweisen. Und den Stress den man durch hat tut sich wohl auch niemand freiwillig an.
 
Zuletzt bearbeitet:
wenn ich es selbst einbaue und vom Verkäufer erstattet bekomme
Vom Verkäufer bekommst Du nichts...das hat er Dir doch schon mitgeteilt. Zu mindestens nicht auf friedlichen/freiwilligen Wege.

Ich glaub ich Ruf morgen einfach mal beim Lenovo Service an und frage ob der Kartenleser von der Garantie abgedeckt ist, selbst wenn ich das Supervisor Passwort nicht kenne aber einen Kaufbeleg habe.
Welche Rechnung? Den Anzeigentext? Ohne Unterschrift.
Du kannst hoffen, daß die Seriennummer bei Lenovo nicht als gestohlen gemeldet ist.
 
Hi, ich muss nochmal nachhaken, hast du bei PayPal als Freund&Familie bezahlt oder ganz normal via PayPal, falls du ganz normal via PayPal gezahlt hast, würde ich zumindest auch bei PP anrufen, denen den Fall schildern und nach einem Käuferschutz fragen. Mehr als nein sagen können die nicht.

Halte uns mal bitte auf dem laufenden, danke.

Nobby
 
Du kannst hoffen, daß die Seriennummer bei Lenovo nicht als gestohlen gemeldet ist.

Gibt Lenovo die eigentlich auf Anfrage raus? Also wenn du dich mit einer konkreten Seriennummer an die wendest um zu wissen ob die gemeldet ist oder nicht?

Ansonsten würde ich da rein zur Sicherheit auch noch mal nachfragen, sollte es wirklich als gestohlen gemeldet sein, sieht die Welt ja auch direkt wieder anders aus...
 
Frag den Verkäufer einfach freundlich, ob er das Gerät freiwillig zurücknimmt oder du den Fall deinem Anwalt geben musst (dessen Kosten er dann natürlich tragen muss).

Klappt in 9 von 10 Fällen ohne weitere Diskussion.
 
Neues Board selber einbauen bedeutet aber Garantieverlust..... Du kannst nun da noch eine Weile herumeiern aber den Kauf rückgängig machen ist die sinnvollste Lösung.
 
So das Angebot noch "Online" ist, sichere die Site (bspw. als PDF) einfach zur Beweis- und Faktensicherung.
Und falls der Verkäufer die Anzeige gelöscht hat, Ebay Kleinanzeigen anschreiben. Ich habe aktuell auch einen Streitfall, wo ich den Verkäufer wegen Kohle kassieren und nichts liefern strafangezeigt habe, da hat mir Ebay KA ohne Umwege die gelöschte Anzeige als PDF geschickt.

Was das PW und die Garantie angeht, wäre meine Rechtsauffassung, dass Lenovo die Garantie nicht verweigern kann, wenn kein Diebstahl nachgewiesen ist, oder? Kannst ja auch das Kennwort einfach vergessen haben, da darf Lenovo sich eigentlich nicht als Henker aufspielen, finde ich. Ob es so ist, keine Ahnung....
 
Zuletzt bearbeitet:
  • ok1.de
  • ok2.de
  • thinkstore24.de
  • Preiswerte-IT - Gebrauchte Lenovo Notebooks kaufen

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