Festplatten nach Versand defekt

Die Erschütterungsfestigkeit der meisten Festplatten liegt außer Betrieb bei über 300g d.h. man müsste sich schon sehr anstrengen eine Festplatte durch Stöße zu beschädigen. Druck, bzw. punktuelle Krafteinwirkung auf empfindliche Bereiche sind natürlich problematisch, aber ich gehe stark davon aus, dass man das an der Verpackung erkennen können würde^^
300G sind zwar ziemlich viel (der menschliche Körper wird selten mehr als 5-10 G ausgesetzt, 100 G wird als Grenze angesehen, wobei manche wohl auch schon 200 G überlebt haben). Aber nur, wenn man eine entsprechende "Knautschzone" hat, bleibt man leicht darunter. Da so ein Festplattengehäuse aus Metall ist und das wiederum recht steif ist, muss schon der Boden (oder wo auch immer die HDD drauf fällt) nachgeben. Ist der auch sehr fest (z.B. Stein oder Beton), dann werden schnell auch 1000G und noch viel viel mehr erreicht.

Ich kann die Aussagen der anderen aber sonst unterschreiben. HDDs halten im ausgeschalteten Zustand wirklich viel aus. Im eingeschalteten aber nicht. In der Schule hat damals mal jemand einen Midi-Tower im laufenden Betrieb umgekippt. Das wars sofort für die HDD. Ausgeschaltet muss aber wirklich schon einiges passieren. Ein mittelklassig verpacktes Paket solle ausreichen, dass zumindest nicht beide kaputt gegangen sind. Wenn sie nicht gerade extrem gegeneinander gekloppt sind.
 
Wieviel hast du bezahlt?

Wie oben gesagt, solltest du ihn zur Rückabwicklung auffordern. Sollte er darauf positiv reagieren, schön, falls nicht, kannst du ohne einen finanziellen Kraftakt nichts ausrichten.
Tätigwerden vom Anwalt übersteigt vermutlich den Kaufpreis. Einen Betrug nachzuweisen wird der Staatsmacht zu viel Aufwand sein.
 
Stimmt, was Innocent sagt, aber es muß - zumindest am Anfang - kein finanzieller Kraftakt sein. Es gibt glücklicherweise einige fein abgestufte Möglichkeiten, den VK zum "umdenken" zu bewegen.

Sollte er sich beharrlich weigern, den Kauf rückgängig zu machen wäre die erste Möglichkeit (- und Pflicht), in in Verzug zu setzen - das heißt, man setzt ihm eine Frist, bis zu der eine Rückzahlung eingegangen sein muß.
Verstreicht diese Frist erfolglos, sollte man (nach Empfehlung des Anwalts, der mich damals betreute) zuerst mit allen schriftlich zur Verfügung stehenden Unterlagen (E-Mails ausdrucken, Screenshots der Verkaufsanzeige usw.) zur Polizei und eine Betrugsanzeige stellen. Das kostet außer Zeit und Benzin nix. Gleichzeitig dem VK eine weitere Frist setzen. Normalerweise wirkt das schon recht gut, denn niemand will mit der Polizei was zu tun haben.

Sollte auch das nicht fruchten, kann man dann einen gerichtlichen Vollstreckungsbefehl einreichen und/oder zum Anwalt, der sich dann aller weiteren Schritte annimmt. Es gibt aber auch für Privatleute die Möglichkeit, die Forderung an ein Inkasso-Unternehmen zu verkaufen - dann bekommt man aber nur einen Teil zurück (meist wird etwa ein Drittel einbehalten).

btw.: mich würde auch noch interessieren, welche Versandart angeboten und vereinbart wurde. Deswegen sind Screenshots der Seite immer ein wichtiges Hilfsmittel.

Wenn mir ein Händler Festplatten ohne Polsterverpackung in einem Karton schicken würde, dann würde ich sie direkt wieder retournieren.

So mache ich das auch, oder bestelle erst gar nicht bei dem.
 
Sollte er sich beharrlich weigern, den Kauf rückgängig zu machen wäre die erste Möglichkeit (- und Pflicht), in in Verzug zu setzen - das heißt, man setzt ihm eine Frist, bis zu der eine Rückzahlung eingegangen sein muß.

Ja, bis hierhin kann man gehen. Vielleicht hilft es.


Sollte auch das nicht fruchten, kann man dann einen gerichtlichen Vollstreckungsbefehl einreichen und/oder zum Anwalt, der sich dann aller weiteren Schritte annimmt. Es gibt aber auch für Privatleute die Möglichkeit, die Forderung an ein Inkasso-Unternehmen zu verkaufen - dann bekommt man aber nur einen Teil zurück (meist wird etwa ein Drittel einbehalten).

Alles das ist mit hohen Kosten verbunden.
Zunächst käme ohnehin der gerichtliche Mahnbescheid, den könnte man noch beantragen.
Erst nach Verstreichen der dort genannten Frist kann ein gerichtlicher Vollstreckungsbescheid erlangt werden. Da dieser für den Schuldner weitreichende Folgen hat (30 Jahre Verjährungsfrist!), ist das ein umfangreiches Vorhaben, das für den Gläubiger auch nach hinten losgehen kann. Ohne Anwalt würde ich mich dem nicht stellen.

Bei der Variante Polizei & Amtsanwalt: Es ist spätestens hier zu prüfen, ob der Verkäufer mit Vorsatz gehandelt hat. Der Nachweis ist vorliegend schwierig bis unmöglich. Fahrlässigkeit reicht leider nicht aus, § 263 StGB ist nur bei Vorsatz erfüllt. Zudem handelte es sich um eine Schickschuld, der VK hat das ihm Notwendige getan, um dem Käufer den Empfang der Ware zu ermöglichen. Ob Päckchen oder versichertes Paket - das hätte man vertraglich vereinbaren müssen.
 
Und einen weiteren Punkt nicht vergessen: Er wird steif und fest behaupten, dass die Ware bei Versand einwandfrei war, es steht also Aussage gegen Aussage. Eine reine Wahrscheinlichkeit, dass der Defekt nicht auf dem Transportweg entstanden ist, also beim Verkäufer bereits vorgelegen haben muss, wird dem Gericht erst mal nicht reichen, um ein für den Käufer günstiges Urteil zu fällen.

Grüße Thomas
 
@TE:
Egal ob zivilrechtlich oder strafrechtlich: Kommt nichts bis wenig bei raus.
Schreibe dem Verkäufer einen netten Brief (Inhalt siehe bei Beitrag von Briefkastenopa).
 
Lassen sich denn die SMART-Werte auslesen genau das herausfinden?

Das würde ich definitiv testen, am Besten unter Linux oder zur Not unter Windows smartctl in Dauerschleife laufen lassen. Hat bei mir schon mehrmals bei Platten funktioniert, die hinüber waren. Kann aber ein wenig dauern und ein paar Versuche erfordern, bis man Erfolg hat.
 
Ich kann nur nochmals betonen, die Verpackung war in einwandfreiem Zustand. Zwar war es so, dass zwischen den beiden Festplatten nur ein geringer Abstand (eine Lage Luftpolsterfolie) war, aber das reicht imho voll und ganz aus. Wie cuco so passend beschrieben hat, es war mittelklassig verpackt, aber ich sehe da absolut kein Problem, wieso es beim Versand beide Platten erwischt haben soll.

Gekostet haben die beiden Platten 180 EUR. Habe noch ein wenig nach unten gehandelt. Aber letzlich hätte mir das auch auffallen sollen -- seriöse Angebot sind definitiv teurer...

@Briefkastenopa: das mit den Screenshots ist eine super Idee. Bisher habe ich nur den Text kopiert, was wenig sinnvoll scheint! Danke!

Wegen dem Versand war folgendes ausgemacht:
Preis pro Platte, incl Versichertem Versand, xxx VB für beide
Und wenn ich sowas lese, dann gehe ich davon aus, dass der Haftungsbetrag über dem Verkaufswert liegt.

Leider glaube ich auch, dass dabei nichts raus kommen wird. Ich hatte heute Kontakt zu Firmen, die Festplatten-Daten wiederherstellen. Alle 5 Firmen, die ich angerufen haben, haben mir mitgeteilt, dass der Schaden bei einem Versand eigentlich so nicht auftreten kann, vor allem, wenn gleich zwei Platten betroffen sind. Die haben mir alle gerade mich an einen EDV-Sachverständigen zu wenden, wenn ich ein entsprechendes Gutachten haben will.

In der Summ glaube ich leider langsam auch, dass das ganze unter Lehrgeld abzuheften ist. Allein die Zeit die ich in diesen Sch*** investiere... Ich finde es ziemlich erbärmlich, dass sowas leider immer noch möglich ist. Ich versuche jetzt mich noch gütig mit dem Kerl zu einigen...

Das mit dem SMART-Werten teste ich morgen mal. Wie kann man denn eine Dauerschleife laufen lassen?
 
@Briefkastenopa: das mit den Screenshots ist eine super Idee. Bisher habe ich nur den Text kopiert, was wenig sinnvoll scheint! Danke!

Bei einigen etwas teureren Sachen habe ich sogar einen Freund gebeten, das öffnen der Pakete auf Video zu dokumentieren, um möglichst viele glaubhafte Daten für einen eventuellen Streitfall zu haben...

In der Summ glaube ich leider langsam auch, dass das ganze unter Lehrgeld abzuheften ist.

Ich finde, 180 Euro sind ein etwas zu hohes Lehrgeld und weit über dem, was ich noch tolerieren würde. Für das Geld könnte man den schon heftig piesacken - schon alleine, damit der mit dieser Masche nicht weiterkommt.
Die Zeit allerdings ersetzt dir keiner.
 
Das mit der Kamera hatte ich mir auch schon überlegt. Aber wieso muss ich mir über solche Dinge Gedanken machen? Ich finde sowas alles andere als akzeptabel! Daher öffne ich Verpackungen sehr sorgfältig mit einem scharfen Messer.

Und ja, du hast Recht, 180 EUR sind schon einiges an Geld. Ich lasse mich auch nicht so schnell ins Bockshorn jagen. Allerdings muss ich das auf die Dauer auch in Relation zur Zeit setzen. Mal schauen, über wie viele Runden ich gehen werde.
 
Das mit dem SMART-Werten teste ich morgen mal. Wie kann man denn eine Dauerschleife laufen lassen?
Unter der BASH beispielsweise
Code:
while : true; do smartctl -A /dev/sda; sleep 1; done

oder unter Windows in der cmd Shell:
Code:
cmd /q /e /c"for /l %a in () do (call smartctl /a /dev/hda || exit) & >nul timeout /t 1"

Edit: die smartmontools müssen natürlich installiert sein.

Ungetestet, sollte aber gehen. Ich hatte damals mein System auf Anschlag (2 x Xeon E5 2630v5 mit 256GiB Ram), bis Windows die Werte ausgespuckt hatte. Das hat ca. 30 Minuten gedauert, eventuell ein bisschen länger.

Bei einigen etwas teureren Sachen habe ich sogar einen Freund gebeten, das öffnen der Pakete auf Video zu dokumentieren, um möglichst viele glaubhafte Daten für einen eventuellen Streitfall zu haben...
Bei meinem ersten Video hatte ich hier im Forum ein T400 gekauft - zum Glück war da die Kamera dabei. Lief dann auch auf Schriftverkehr mittels Anwalt hinaus, weil derjenige User mich einfach ignoriert hat. Das Teil war zwar funktionsfähig, wurde aber "wie neu" beworben. Trotz abgenudelten Scharnieren, gebrochenem Basecover, abgenudelte Tastatur, abgeranzter Palmrest. Einige kaputte Teile wurden nachträglich auch extra eingebaut, im Vergleich zu den Fotos im Angebot. Nun ist die Hintergrundbeleuchtung kaputt und ich könnte es echt in die Tonne werfen. Drohung mit Gutachter und zusätzlichen Kosten damals hat den Typen dann dazu gebracht, preislich deutlich entgegen zu kommen.

Lange Rede kurzer Sinn: wenn du die Smart Werte ausgelesen bekommst, hast du gerade für irgendwelche Drohungen viel in der Hand. Wenn nicht, sieht es schlecht aus, weil nach dem Auspacken ja sonstwas passiert sein könnte, worauf sich die Gegenpartei berufen wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Daher öffne ich Verpackungen sehr sorgfältig mit einem scharfen Messer.

Nochn Tip: benutze besser dafür ein Teppichmesser mit einstellbarer Klinge, die auf etwa 2-3 mm eingestellt ist. So vermeidest du ein tiefes eindringen und eventuelles zerkratzen oder beschädigen des Inhalts.

Mit der Messer-Methode hat damals im Betrieb eine AzuBine einen teuren Verstärker ruiniert.
 
So... habe nun versucht die SMART-Werte auszulesen, allerdings sieht es so aus, dass die Platten sich gar mehr am System anmelden können. Ich habe jeweils eine Stunde lang smartctl laufen lassen und nichts ist passiert.

Na mal schauen, was das noch wird...
 
moin

was hat denn der verkäufer eigentlich gesagt zu der rücknahme..
etvl. hat er die falschen platten verschickt..??

(welche platform .. bucht??)

ansonsten denke ich wie alle anderen auch, vom transport ist das SEHR
unwarscheinlich...
 
Habe die Platten über eBay Kleinanzeigen gekauft und per Überweisung bezahlt.

Hier die Antworten zur Aufforderung der Rücknahme:

Nein das geht nicht in Ordnung,
wenn die Platten kaputt sind, wenden Sie sich doch bitte an Hermes
Dafür ist eine Versandversicherung ja da.

Die Versicherungssumme beträgt 500€ lauf dem Shop bei dem ich sie abgegeben habe.
Das ist komisch da beide bei mir liefen
Habe bei Hermes angerufen, das Päckchen (kein Paket!) ist nur bis 50 EUR versichert!

Das die Platten noch funktioniert haben, hast du an dem Bild gesehen,
Ich brauche die Platten nicht mehr, deshalb verkaufe ich sie, und werde ich sie nicht zurücknehmen, erst recht nicht defekt. Das sind die Spielregeln bei Privatverkäufen, wie bei EbayKlainanzeigen ausgewiesen.
(ich bezahle doch keinen Versand um aus funktionierenden kaputte platten zu mach)
Festplatten gehen nunmal kaputt, durch Erschütterungen, das kann nicht komplett verhindert werden. Wenn sie Platten Versenden lassen, kann das vorkommen.
Das mit der Versicherung und Hermes werde ich in dem Shop mal sagen, und fragen was das soll.
So oder so bekommst du ja 50€ von Hermes
Zum Bild: er hat mir einen Screenshot von einem NAS gezeigt, in dem 4 Platten eingebaut waren. Man hat darauf nichts weiter gesehen, nicht mal die Kapazität oder SMART-Werte.

Es kann schon sein, dass beide Platten kaputt gegangen sind, dann bin ich aber Osterhase, Nikolaus und Christkind in einer Person! Also wenn wer Wünsche hat, dann her damit ;)
 
Hallo Osternikokind :thumbsup:

bei Hermes würde mich nix wundern.
Allerdings muß ein Schaden innerhalb von 7 Tagen gemeldet werden. Die werden also eine Schadensregelung ablehnen.
Du kannst jetzt einen Sachverständigen einschalten, der nachweist, daß die Dinger bereits defekt waren, vor Gericht ziehen und noch mal viel Geld für einen trotzdem noch ungewissen Ausgang investieren. Die Chance, nach den Mühlen der Justiz in drei Jahren ein Urteil zu haben, ist relativ gering.
 
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