Festplatten nach Versand defekt

Mir ist gerade noch ein interessanter Aspekt hierzu eingefallen. Die Festplatten steckten zuvor ja in einem NAS und ich kenne den Herstellen. Sogar die entsprechende Subdomain ist mir bekannt, über die man das NAS via Internet erreichen kann. Glaubt ihr ich kann hierüber vielleicht noch was bewirken? Sei es eine Garantie zu erfragen? Wie alt das NAS bzw. die Festplatte wirklich ist? Oder loggen die Hersteller gar die SMART-Werte bzw. das Ausfall-Datum mit?
 
Und zu was sollte das führen? :rolleyes:

Ganz ehrlich: Die Situation ist sehr ärgerlich, aber so wie sich der Verkäufer - wie aus der zitierten Antwort rauszulesen ist - verhält, wird er sich wohl kaum durch gutes Zureden und/oder rationale Argumente dazu bringen lassen, den Kauf rückabzuwickeln. Aus meiner Sicht die einzige sinnvolle Möglichkeit: Brief per Einschreiben mit dem dokumentierten Sachverhalt und Fristsetzung inkl. Androhung von rechtlichen Schritten, falls er sich dem verschließt. Lässt er sich davon beeindrucken, gut - wenn nicht, musst du überlegen, ob du tatsächlich den rechtlichen Weg beschreiten willst oder den Betrag als Lehrgeld verbuchst.

Im Übrigen ist meines Wissens derjenige, der die (versicherte) Sendung aufgibt, auch für evtl. Versandprobleme und Haftungs- bzw. Versicherungsfragen zuständig und der Ansprechpartner für das Versandunternehmen; nicht du als Empfänger.
 
Keine Ahnung... Ich suche gerade nach ausreichend "Beweise", um den Kerl zum umdenken zu bewegen... Allein schon Datenschutzrechtlich dürfte ich vom NAS-Unternehmen keinen Auskunft erhalten. War wohl auch nur eine Schnapsidee ;)

Dass ich ihn rechtlich nicht dran bekomme bzw. das wohl zu gar nichts führend wird, außer vielleicht in 10 Jahren nach hunderten Euro, ist eigentlich das traurige an der Geschichte. Dass so jemand dann ungeschoren davon kommt nervt mich aufs Äußerste...

Im Übrigen ist meines Wissens derjenige, der die (versicherte) Sendung aufgibt, auch für evtl. Versandprobleme und Haftungs- bzw. Versicherungsfragen zuständig und der Ansprechpartner für das Versandunternehmen; nicht du als Empfänger.
Soweit ich weiß ist dem auch so. Habe mit der Sendungsnummer aber dennoch ausreichend Auskunft erhalten.
 
Im Zweifelsfall bei der Polizei Strafanzeige wegen Betrugs stellen, das ist relativ schnell gemacht, kostet nichts (außer etwas Zeit) und zeigt dem Verkäufer, dass du es ernst meinst bzw. setzt ihn unter Druck.
 
Tja, liest sich jetzt alles nicht so furchtbar hoffnungsvoll. :-|

Eine Idee ist mir gerade noch gekommen: Hat der Verkäufer eigentlich die Sachmängelhaftung durch eine entsprechende - wirksame - Klausel (in der Anzeige?) ausgeschlossen? Falls dies nicht der Fall ist, stehen Dir als Verkäufer ja immerhin die Rechte bzgl. Nacherfüllung/Rücktritt/Minderung/etc. zu. Falls das der Fall ist, käme immer noch das arglistige Verschweigen eines Mangels in Betracht, aber das solltest Du dann mit einem Anwalt bereden.

Ansonsten: Der Versender ist i. d. R. Auftraggeber des Kurierdienstes, aber das ändert nichts daran, dass der Gefahrenübergang mit Übergabe an den Kurierdienst erfolgt, will heißen: Die Ware gehört quasi ab Absendung Dir, und Du musst Dich um die Regulierung kümmern, wobei erfahrungsgemäß bspw. DHL und Hermes da nicht sonderlich stark differenzieren zwischen Absender und Empfänger.

VG

Smoerrebroed
 
Ich bin von Ebay Kleinanzeigen kuriert, habe das Gleiche gerade hinter mir. Habe einen Knarrenkasten für 20 Euro plus 6 Euro Versand gekauft, das Geld überwiesen und seitdem nix mehr gehört.
Ebay KA angeschrieben und die Info bekommen, Käuferschutz gibt es keinen, ich muss das mit dem Verkäufer regeln.
Habe ihn dann noch zweimal angeschrieben, keine Reaktion. Habe daher Strafantrag gestellt.....

Ob da was bei rauskommt, weiß ich nicht, aber versuchen muß man es.
 
Bei größeren Beträgen würde ich deswegen immer mit Paypal zahlen um so ne Chance auf Geld zurück zu haben.
 
Eine Idee ist mir gerade noch gekommen: Hat der Verkäufer eigentlich die Sachmängelhaftung durch eine entsprechende - wirksame - Klausel (in der Anzeige?) ausgeschlossen? Falls dies nicht der Fall ist, stehen Dir als Verkäufer ja immerhin die Rechte bzgl. Nacherfüllung/Rücktritt/Minderung/etc. zu. Falls das der Fall ist, käme immer noch das arglistige Verschweigen eines Mangels in Betracht, aber das solltest Du dann mit einem Anwalt bereden.
Öhm, ich glaube es stand da das übliche "Privatverkauf, keine Garantie, keine Rücknahme". Aber der Artikel ist schon von Ebay Kleinanzeigen verschwunden, kann es also nich mehr mit Sicherheit sagen.

Habe daher Strafantrag gestellt.....
Ich glaube, darauf wird es auch raus laufen.

Bei größeren Beträgen würde ich deswegen immer mit Paypal zahlen um so ne Chance auf Geld zurück zu haben.
Bist du dir da sicher? Wenn du Geld per "an einen Freund schicken" überweist, hast du doch auch keine Chance mehr das zurückzuholen oder so.
 
Öhm, ich glaube es stand da das übliche "Privatverkauf, keine Garantie, keine Rücknahme". Aber der Artikel ist schon von Ebay Kleinanzeigen verschwunden, kann es also nich mehr mit Sicherheit sagen.

Du wolltest doch Screenshots vom Verkauf machen ? Damit du was "in der Hand" hast !???


Bist du dir da sicher? Wenn du Geld per "an einen Freund schicken" überweist, hast du doch auch keine Chance mehr das zurückzuholen oder so.

Dann nicht, aber wenn du "normal" mit Gebühren zahlst hast du Käuferschutz. Sind bei 180€ auch mal 3-4€ , aber im Zweifelsfall lohnt das dann doch...
Und bei Betreff genau reinschreiben um welchen Kaufgegenstand es sich handelt.
(Bei Festplatten hätte ich z.b. "2 Stück WesternDigital WD20EARS" etc. hingeschrieben)
 
Du wolltest doch Screenshots vom Verkauf machen ? Damit du was "in der Hand" hast !???
Der Verkäufer hat die Anzeige schon längst aus Kleinanzeigen entfernt und es existiert nur noch der Chat.
 
Hi, ich wäre da schon hingefahren und hätte ihm auf die Finger geklopft.

Das habe ich schon 2xgemacht, sogar mit einem User hier aus dem Forum. Dieser hat nicht schlecht geschaut, als ich auf einmal bei ihm am Arbeitsplatz aufgetaucht bin.

Nobby
 
Wenn der keine 400km weit weg wohnen würde, würde ich das sofort tun! Selbst wenn es eine etwas längere Rennrad-Tour wäre, wäre das mir wert! Aber allein die Zeit und der Sprit ist keine 180 EUR wert...
 
Hi, ich wäre da schon hingefahren und hätte ihm auf die Finger geklopft.

Das habe ich schon 2xgemacht, sogar mit einem User hier aus dem Forum. Dieser hat nicht schlecht geschaut, als ich auf einmal bei ihm am Arbeitsplatz aufgetaucht bin.

Da hättest du dir bei mir mit Sicherheit eine Anzeige wegen Nötigung eingefangen...

Der Verkäufer hat die Anzeige schon längst aus Kleinanzeigen entfernt und es existiert nur noch der Chat.

Deswegen macht man Screenshots schon vor dem Kauf - bevor er die Chance hat, irgendetwas dran zu verändern.
 
Ich mache nicht von jedem Kauf einen Screenshot. Da würde ich ja irre werden. Und vorab ein gewisses Vertrauen muss schon da sein, da sonst kaum ein Kauf zustande käme.

Und wegen der Nötigung. Klar, da hast du Recht. Aber letztlich hätte ich ihm die Festplatten um die Ohren gehauen und dann wäre meinem Frust genüge getan :thumbsup: Solche Menschen haben sowas verdient, ich bin da ganz offen und ehrlich. Aber das ist einfach nur meine bescheidene Meinung, muss keiner gut heißen.
 
Und vorab ein gewisses Vertrauen muss schon da sein, da sonst kaum ein Kauf zustande käme.

Vertrauen ist was für Nonnen und Verlierer - heutzutage kann man nicht vorsichtig genug sein. Und wie groß ist der aufwand für die paar Screenshots bzw. die ganze Site abzuspeichern und in einen dedizierten ordner abzulegen ?

Nene, für solche "Spielchen" ist mir meine Rente zu schade.
 
Im Nachhinein ist man immer schlauer, das ist klar. Aber selbst mit Screenshots wäre das jetzt immer noch ein Aufwand der sich von schreibt. Schnelle Hilfe gibt einem da keiner, also rechtlich betrachtet. Das ist ein ewiges hin und her und das reicht mir persönlich schon. Da verdiene ich in der Stunde mehr als der Aufwand es überhaupt wert ist. Und mir dann bei jedem Kauf den Aufwand zu erhöhen sehe ich nicht ein, zumal ich den Mehrwert nicht direkt sehe. Prinzipiell hast du, um etwas in der Hand zu haben, aber generell Recht!
 
doof, das man sich mit solch einem "verkäufer" rumärgern muss...:zornig:

nur noch eine sache,

er sagte doch, dass die ware für 500,- euro versichert ist,
dann bekommst du die info von hermes , ist
nur für 50,- euro versichert...(paket/päckchen)

also eine bewusste falschinformation/täuschung..
oder hab ich das was übersehen..??
 
Außerdem ist der Vertragspartner des Paketdienstes für die Versicherung immer der Absender, dieser muß sich also darum kümmern.
 
Was nix daran ändert, daß aufgrund tagelanger (sinnloser) Diskussion die Frist zur Anzeige eines Schadens bei Hermes abgelaufen ist.
Der Verkäufer kann sich ganz entspannt zurück lehnen und muß gar nix mehr machen, da Hermes ohnehin keinen Finger mehr krumm macht.
Was nun wie schief gelaufen ist, steht in den Sternen. Das Ding ist gelaufen, so bitter es sein mag. Es sei denn, man investiert viel Zeit und Geld und kann dem Verkäufer irgend was nachweisen. Hermes ist auf jeden Fall raus aus der Nummer. Jetzt gehts ans Eingemachte, und das nur mit einem handfesten Beweis, der auch vor Gericht bestand hat.
 
er sagte doch, dass die ware für 500,- euro versichert ist,
dann bekommst du die info von hermes , ist
nur für 50,- euro versichert...(paket/päckchen)

also eine bewusste falschinformation/täuschung..

Oder ein einfacher Irrtum.

Grüße Thomas
 
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