Ausserordentliche Kündigung bei Unitymedia nach verstorbenem Inhaber?

kangaroo72

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Hoi zusammen ...

10/2015 ist leider mein lieber Papa verstorben ...
Nachdem Mam nun allein da hängt, versuche ich natürlich die besten Optionen für sie zu finden (damit sie mehr von ihrer Rente hat ...).
Derzeit hat sie 3-Play bei UM und zahlt da aber satte 55€ im Monat, da sie in einem Zwei-Familien-Haus wohnt, und auch noch den Kabel-Anschluss direkt zahlen muss ... :cursing:

Die Idee ...

1&1 DSL Basic (12 Monate á 9,99 .... ab dem 13. Monat 24,99) ordern, plus DVB-T 2 für TV (5,75 mtl.) = ab dem 13. Monat €30,74

Die Umsetzung ...

Im Unity-Portal steht leider "Vertragsbeginn 5.1.2015" was ja bedeutet, frühstmöglich nach Verlängerung 5.1.2018 ...
Aber der Vertraginhaber (Papa) lebt ja nicht mehr ... Hätte da Mam nicht Sonderkündigungsrecht?? Und könnte Sie dann trotzdem ihre Nummer mitnehmen??

Grüße,

Kangaroo
 
... da sie in einem Zwei-Familien-Haus wohnt, und auch noch den Kabel-Anschluss direkt zahlen muss ... :cursing:

...
Im Unity-Portal steht leider "Vertragsbeginn 5.1.2015" was ja bedeutet, frühstmöglich nach Verlängerung 5.1.2018 ...

Auszug aus den AGB von UM:
(5) Abweichend von Ziffer 7.1 (2) Satz 1 kann ein Vertrag über einen Kabelanschluss für mehr als eine Wohneinheit
erstmals mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und sodann jederzeit mit einer Frist
von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

Wenn das bei deiner Mom der Fall ist...
 
olá ... hatte ich mir schon mal angeguckt, aber ich bin ja immer "übervorsichtig". Auf der einen Seite könnte UM fragen, wenn er 10/2015 gestorben ist, wieso kommen sie jetzt damit ...
Auf der anderen Seite ... das geht die'n Sch..... an.

Wie immer - Danke an's Forum!!!!
 
Also üblicherweise gehen alle Verträge pp. im Todesfall im Rahmen der sog. Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben über. Regelmäßig sind dann auch vertragliche Fristen den/die Erben erst einmal einzuhalten.

Du kannst aber dich ggfls. auf § 314 BGB berufen. Nur ob die sich nach so langer Zeit noch darauf einlassen...
 
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