Ebay.com dubioser Kauf

Bambulator

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2 Jan. 2015
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356
Hi Leute,

ich habe mir auch mal den Spaß erlaubt, in China ein 'Schnäppchen' zu bestellen.

Und zwar dachte ich mir, ich bestelle mir mal ein HV150UX2-100 zu einem sensationellen Preis (143$ + Versand) und zahle via PayPal.

Der Verkäufer ist seit Juli 2013 bei Ebay gemeldet, hat 602 positive und 5 negative Bewertungen. Liest sich doch OK.

Zustand des Displays sollte A sein.

Nach meinem gestrigen Kauf bekomme ich heute eine Mail, in der der Verkäufer bedauert, sein Techniker habe ihm mitgeteilt, es gebe kein A mehr, ob ich mich auch mit einem Zustand B

zufrieden gäbe?

Woraufhin ich weitere Infos forderte.

Mir wird das folgende Bild zugeschickt

B grade.jpg

Zu sehen ist schon mal ein 16:10 Bild :rolleyes: Nun teile ich dem Verkäufer mit, das Bild zeige irgendwas und ich würde wenig erkennen, bitte mehr Details.

Woraufhin mir 15 Minuten später ein Handyvideo des Monitors geschickt wird, von dem ich folgende Pics gemacht habe.

Screen.JPGScreen 2.JPGScreen 3.JPGScreen 4.JPGScreen 5.JPG


(Vor dem Öffnen von Foto und Video, habe ich die Files von Virustotal überprüfen lassen.)

Sowohl Foto und erst Recht das Video zeigen irgendeinen Monitor mit Standfuß (auf dem ersten Bild mit Formfaktor 16:10 statt 4:3 usw.), bestimmt aber kein HV150.

Meine letzte Mail bezüglich des Videos ist unbeantwortet.

Von daher wird das Geschäft, einige werden es schon geahnt haben, Nepp sein.


Die Frage ist nun, wie ich weiter verfahren soll.

PP teilte mir mit, ich hätte 180 Tage Zeit, um Käuferschutz zu beantragen.

Von daher kann ich jetzt nur abwarten. Wenn ich ein Paket beim Zoll entgegen zu nehmen habe, werde ich dessen Inhalt per Foto dokumentieren.

Da es sich dann aller Wahrscheinlichkeit nach um Schrott handeln wird, werde ich bei PP Käuferschutz beantragen und von PP eventuell aufgefordert werden,

das Paket bei der Polizei vorzuführen.

Habe ich sonst noch etwas zu tun oder zu beachten?
 
A gekauft, B wird angeboten/verkauft, soher Rücktritt. Wo liegt die Schwierigkeit das zu verstehen.
 
Du drückst dich etwas unklar aus: Frage vom Verkäufer war doch, ob du mit "B" auch zufrieden bist. Da ist zu erwarten, dass der Verkäufer erst versenden wird, wenn du "Ja / Yes" sagst. Hast du ihm das so signalisiert?
Ansonsten würde ich jetzt umgehend Nein sagen und vom Kauf zurück treten. Ggf. frag bei der Ebay-Hotline an, ob du weitere Schritte einleiten musst, z.B. einen Ebay-Fall eröffnen oder wie du selbst sagst den Paypal-Käuferschutz beantragen.
Was ich definitiv nicht tun würde, ist warten bis vielleicht doch ein Paket ankommt (wie lange willst Du denn warten??). Wenn doch (was ich aber nicht glaube) was ankommen sollte, kannst Du ja immer noch die Ware annehmen und wie von dir gesagt dokumentieren.

Grüße Thomas
 
Geld zurück und gut ist!

meine Schmerzensgrenze bei online-käufen war mal 100 mark = 50 Euro ... alles was darüber liegt und irgendwie blöd ausgehen kann, macht mich wütend! ;-)
 
A gekauft, B wird angeboten/verkauft, soher Rücktritt. Wo liegt die Schwierigkeit das zu verstehen.

Das wohl weniger.
Die Schwerigkeit liegt darin, seinen Anspruch durchsetzten zu können, wenn 1.) ein Dritter mit im Bunde ist, und es 2.) nicht um einen geringen Geldbetrag geht.
 
Die Schwerigkeit liegt darin, seinen Anspruch durchsetzten zu können
Da gibt es nichts durchzusetzen oder eine Schwierigkeit.
Käufer kann nicht den angebotenen Artikel liefern.
Damit ist der Fall gegessen.
Wenn der Verkäufer nicht freiwillig zurück tritt, dann macht man selbst einen Fall über PayPal auf.
Erst auf das Paket aus China warten könnte bedeuten, daß die Frist bereits abgelaufen und man auf dem Ziegelstein sitzen bleibt.
 
Erst auf das Paket aus China warten könnte bedeuten, daß die Frist bereits abgelaufen und man auf dem Ziegelstein sitzen bleibt.

Deswegen doch. Insbesonders dann, wenn der Inhalt einem Display nahekommen würde. Die Frage, die sich einem objektiven Dritten stellt, ist doch, worauf sich der Käufer in der Verhandlung mit dem Verkäufer eingelassen hat. Da verwischt der VK geschickt die Inhalte des ursprünglichen Angebots.

Also Finger weg!
 
Thema: Ebay.com dubioser Kauf

Als Allererstes würde ich mal den Titel ändern, das klingt ja direkt nach Zwangshandlung. Oder nach einer Prophezeiung, die ganz laut danach schreit, sich endlich selbst erfüllen zu dürfen. Mensch!
 
Ich frage mich ja auch was du mit Paypal, Zoll und Polizei willst? Der Verkäufer hat dich gefragt ob B für dich okay ist, da solltest Du klar mit "nein" antworten. Erst wenn du dein Geld dann nicht wiederbekommst solltest du über weitere Schritte nachdenken - und die wäre wie hier schon richtig geschrieben die Eröffnung eines Falls bei PP.
 
Auch wenn es eine Fälschung sein sollte, gibts von PayPal nicht einfach so das Geld zurück . Die verlangen im Zweifel, dass Du die Ware an den Verkäufer zurück schickst, natürlich mit Dokumentation, also recht teuer und auf deine Kosten. Daher mein Tipp: Falls es irgendwie geht, bei PayPal niemals eine Fälschung reklamieren, sondern dass die Ware nicht angekommen ist. Falls das Paket aus China natürlich per trackbarem Paket kommt und Du bei Annahme auch noch unterschreiben musst, ist das natürlich nicht möglich.
 
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