Illegale WLAN Kamera gefunden ... Verdacht auf weitere Kameras

Nette Nachbarschaft, wo man mit der Strafanzeige daher kommt. Der Grundstein für ein weiteres, friedliches Zusammenleben ist damit sicher gelegt.

aber die illegale, nicht abgesprochene Kameraüberwachung ist in Ordnung? Interessantes Nachbarschafts-, Rechts- & Gerechtigkeitsverständnis...
 
Abklemmen könnte als Sachbeschädigung ausgelegt werden, das ist auch nicht der Hit, außer du findest einen Weg das WLAN-Signal (Aluhut!) zerstörungsfrei und legal zu stören.

Da der Nachbar, augenscheinlich, uneinsichtig ist, bleibt nur der Rechtsweg.
 
Das Stromversorungskabel abzuziehen ist normalerweise ohne Beschädigung möglich ;)
 
Eine Sachbeschädigung setzt keine Beschädigung voraus, eine Veränderung reicht da schon aus. Müsste §303 Absatz 2 oder 3 sein. Lang isses her.
 
Die Veränderung muss aber die Gebrauchstauglichkeit oder das Erscheinungsbild der Sache dauerhaft und nicht nur vorübergehend stark mindern oder aufheben.
Siehe hier http://www.juraforum.de/lexikon/sachbeschaedigung
und hier http://www.rodorf.de/03_stgb/bt_22.htm#04
Wenn man den Stecker zieht, funktioniert die Kamera zwar nicht mehr (Funktion nicht erfüllt), das lässt sich durch Wiedereinstecken aber beseitigen.
Alternativ könnte man ja auch einen Wäscheschrank oder einen ähnlich transparenten Gegenstand im Blickfeld der Kamera platzieren.
 
Wenn man den Stecker zieht, funktioniert die Kamera zwar nicht mehr (Funktion nicht erfüllt), das lässt sich durch Wiedereinstecken aber beseitigen.

Davon abgesehen, wessen Strom wird da verbraucht und was soll im Heizungskeller eigentlich beobachtet werden? Da gibt es doch sicher auch noch eine Vorgeschichte...
 
Eine Sachbeschädigung setzt keine Beschädigung voraus, eine Veränderung reicht da schon aus. Müsste §303 Absatz 2 oder 3 sein. Lang isses her.

§ 303
Sachbeschädigung

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

(3) Der Versuch ist strafbar.
dejure.org

Du meinst also wenn er beim Versuch des Entfernens des PoE-Kabel scheitert, kann er bestraft werden :D


ich würde die Kamera dort lassen und von gelegentlich prüfen, ob jemand den Stream abgreift. Den User könnte man ggf. mit Triangulierung ermitteln.
 
Zuletzt bearbeitet:
Moinsen!

Also ich z.B. wollte mal den Wäschetrockner im Keller durch eine Webcam beobachten um mitzubekommen, wenn das Ding fertig ist. :cool:

Nachdem der WAF aber nicht besonders hoch war und mir selbst die Lösung mit der Kamera dann doch ein wenig "overdressed" (Wäschetrockner - ihr versteht den Wortwitz? :cool: ) vorkam, habe ich mich zum Einsatz sogenannter Trocknerbälle entschieden. Die machen das Ding nämlich derart laut, dass man das Ende des Trocknungsvorgangs durchaus wahrnehmen kann. ...die Pöbelei der Nachbarn hört schlagartig auf. ;)

BTT: Der "Nachbar" scheint ein schwieriger Geselle zu sein, aber wurde denn mal das Gespräch gesucht? Danach kann man immer noch Kanonen mit Spatzen bewerfen.


Viel Erfolg & Gruß,

Kai
 
Ich würde die Kamera-Linse einfach mit irgendwas abdecken - ein Tuch mit Gummi sollte reichen - dann filmt sie nichts mehr. Dabei geht nichts kaputt und bei konsequentem Dahinterbleiben verliert der Kamerabetreiber das Interesse und muss sich für sein Treiben einen anderen Standort suchen. Das klärt zwar das Problem nicht in Gänze aber hilft schon mal.

Andererseits würde mich als WEG-Verwalter einmal interessieren wieso in eurer WEG-Anlage denn "normalen" Eigentümern der Zugang zu den Verbrauchsanlagen gestattet ist. Mit Ausnahme von den Stromzählern ist die Reglementierung des Zugangs nur für den Verwalter/Hauswart rechtlich zulässig und auch durchsetzbar. Das beugt der unqualifizierten Bedienung/Manipulation vor und entbehrt/verhindert Überwachungsmaßnahmen durch einzelne ggfls. "seltsame" Miteigentümer.
 
Stefan, auch das wäre eine Sachbeschädigung ...

Das Beste, wenn der Mitmieter nicht kooperativ ist, ist tatsächlich erstmal was davor zu stellen (ohne Berührung der Kamera) und dann ggf. Vermieter / Rechtliche Schritte.

Mit allen anderen Sachen könnte er rein theoretisch, ob es dann zu einem Erfolg kommt sei dahin gestellt, eine Anzeige erstattet die erstmal für Arbeit sorgt.
 
Und in einem Heizungsraum wirst Du wohl keine allzu persönlichen Handlungen vollziehen :)

Man kann aber durchaus Manipulationen an der Heizungsanlage erkennen. Irgendeinen Grund wirds für diese Kamera geben, vielleicht hat derjenige Unregelmäßigkeiten an seiner Heizung festgestellt und will nun wissen, ob da wer dran rumfummelt oder nur das Ding bei seiner Abwesenheit ausschaltet oder ob die Störungsanzeige einfach mal so angeht, obwohl keiner dran war und die Wartungsfirma behauptet, es sei alles in Ordnung. Nach (zum Glück nun beseitigtem) fortgesetztem Ärger mit meiner Heizungsanlage hätte ich sowas auch gebrauchen können - meine Heiztherme ist nämlich nicht sonderlich gut zugänglich.

Ich würde ihm ein Stück Klebeband auf die Kamera pappen und in der Wohnanlage öffentlich darauf hinweisen, daß da eine Kamera hängt und daß ich die überklebt habe, weil sie in den Garten fimt.
 
naja, das es eigentlich verboten ist den öffentlichen raum zu überwachen ist klar, aber ich will mal auf die frage des te eingehen.

einbe wlankamera wirst du im endeffekt nur finden indem du sie siehst oder dich in ein fremdes wlan hackst, zweiteres ist genauso verboten wie die kamera im öffentlichen raum selbst.
bei einigen kameras die über funk (2,4gh) laufen kann das unverschlüsselte videosignal mit jedem funkempfänger abgerufen werden, bei wlankaeras ist das was anderes, diese wählen sich in einem meist wpa2 wlan ein. die sind unsichtbar für alle scanner, sofern man nicht selbst im wlan ist und man die kamera nicht selbst sieht.

hast du eine kamera gefunden die nicht dir gehört, einfach strom/netzwerkstecker herausziehen, das sollte selbst ein ungeübter ohne beschädigung schaffen, alternativ nen karton drüber stellen. dann musst du hoffen den eigentüber zu finden wenn er die kamera wieder funktionsfähig machen will.

ich hab zb. auch ne ip kamera im keller stehen, die guckt auch durch die gitter der kellertür auf in ein kleines stück kellerflur auf die kellertür des nachbarn. da aber nur ein nachbar sein kellerabteil hinter unserem hat und ihm das sogar eigentlich recht ist das da auch der flur beobachtet wird, gabs noch keinen stunk deswegen. so sehen wir wer an unsere keller will. die kamera hat da auch kein wlan, sondern dlan weil mein keller mit dem sicherungskasten in meiner wohnung verbunden ist, hab ich da ne direkte stromleitung hoch.
sollte sich da jetzt ein andere mieter beschweren, muss der sich erstmal rechtfertigen was er in dem eck zu suchen hatte und warum der die kamera in meinem kellerabteilm gesucht hat, den so auffällig ist die nicht.


ps: selbst die billigdinger aus china, mehr sind meine vom aldi nicht, können nicht gefunden werden da sie in meinem wlan drin sind. sämtliche übertragungen sind da über wpa2 verschlüsselt.
 
Zuletzt bearbeitet:
naja, das es eigentlich verboten ist den öffentlichen raum zu überwachen ist klar
Also sind Kameras in Bahnhöfen, auf Plätzen, an Bürogebäuden, an Geschäften alle illegal???
Vielleicht darf der Eigentümer die Kameras ja auch einsetzen. Mal auf den Gedanken gekommen?
Selbst wenn nicht, dann ist eine Überwachung der Heizung bestimmt nicht wegen Diebstahl nötig. Ich denke, in der Gemeinschaft haben die Parteien ein grundsätzlich anderes Problem...man redet bereit nicht mehr miteinander.
 
Also sind Kameras in Bahnhöfen, auf Plätzen, an Bürogebäuden, an Geschäften alle illegal???
Wir diskutieren hier immernoch über ein Haus oder eine Wohnanlage. Außerdem muß im öffentlichen Raum auf eine Videoüberwachung mit entsprechenden Schildern hingewiesen werden.
 
Wir diskutieren hier immernoch über ein Haus oder eine Wohnanlage.
Und auch da dürfen uU Kameras vorhanden sein.
Eventuell stehen da auch Schilder. Oder man hat das Kleingedruckte in den Verträgen überlesen.
Momentan scheint es mir so, man ist (beiderseits?) auf Ärger aus.
Grundlos stellt niemand irgend wo eine Kamera auf! Gut, mal von krankhaften Verfolgungswahn abgesehen.
 
Das wäre wiederum "Sachbeschädigung", deshalb nur die Stromzufuhr trennen oder die Kamera abdecken.

Ich würde Klebeband nehmen, welches rückstandfrei entfernbar ist. Somit kann keine Schädigung an der Substanz auftreten und die Veränderung ist nicht dauerhaft oder schränkt den Gebrauch der Sache dauerhaft ein. Und für das Restrisiko hilft ein guter Anwalt.
 
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