Erweiterung der MP-Regeln: Eigentumsnachweis

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Mornsgrans

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Da oft fast fabrikneue Gebrauchtgeräte teilweise sehr günstig im Forum angeboten werden, hat die Forenleitung gemeinsam mit den Moderatoren beschlossen, die Marktplatzregeln um den Punkt 11 (Punkt 10 bei "Biete sonstiges") zu erweitern. Diese Regelerweiterung betrifft ALLE im Forum angebotenen Waren.

Es geht hierbei in erster Linie darum, dass die Käufer eine gewisse Sicherheit haben sollen, dass es sich um rechtmäßig erworbene Ware handelt, die angeboten wird.

Darum können Forenleitung oder das Moderatorenteam stichprobenartig von Anbietern einen Eigentumsnachweis verlangen.

Für die Forenleitung und das Moderatorenteam

Mornsgrans
 
Finde ich grundsätzlich gut! :thumbup:

Zwei Fragen dazu:
1. Gilt das auch für Kleinkram bzw. alte Geräte/Teile? Da wird es nämlich erfahrungsgemäß manchmal etwas schwierig, die Rechnung o.ä. auszugraben...
2. Darf das auch ein Nachweis aus zweiter (dritter...) Hand sein, sofern ich nicht der Erstkäufer bin und das Gerät nicht selbst neu erworben habe? Also z.B. eine Rechnungskopie auf den Namen des ursprünglichen Käufers respektive Erstbesitzers, die ja ganz gern bei einem Gebrauchtkauf nachgefragt/mitgeliefert wird...
 
die Regel ist so zu verstehen, wie es oben geschrieben steht.

"ALLE im Forum angebotenen Waren" ist doch nun wirklich eindeutig, oder?!

Zu Deinem 2. Punkt: klar, sonst dürften ja keine Gebrauchtgeräte angeboten werden...


Aber: wir werden nun natürlich nicht anfangen, für den Festplattencaddy eines R50 plötzlich einen Kaufnachweis anzufordern - auch wenn es theoretisch zwar möglich ist, aber in der Praxis werden wir uns vermutlich auf andere Dinge konzentrieren ;)
 
die Regel ist so zu verstehen, wie es oben geschrieben steht.

"ALLE im Forum angebotenen Waren" ist doch nun wirklich eindeutig, oder?!
Klar, verstanden habe ich das schon...

...und deine Ergänzung bringt dann auch noch die Angemessenheit/Verhältnismäßigkeit zum Ausdruck, um die es mir ging. ;)
Aber: wir werden nun natürlich nicht anfangen, wir den Festplattencaddy eines R50 plötzlich einen Kaufnachweis anzufordern - auch wenn es theoretisch zwar möglich ist, aber in der Praxis werden wir uns vermutlich auf andere Dinge konzentrieren ;)


Passt, danke! :)
 
na wird ja spannend... Das einzige ThinkPad, für das ich bisher eine Rechnung in den Händen hielt, war mein 2008 erworbenes T61.
Ich befürchte, dass nicht nur ich dann noch mehr Probleme haben werde, meine Elektronik hier anzubieten! Dürfte nicht der einzige sein, der überwiegend gebraucht kauft... Schade! :(
 
na wird ja spannend... Das einzige ThinkPad, für das ich bisher eine Rechnung in den Händen hielt, war mein 2008 erworbenes T61.
Ich befürchte, dass nicht nur ich dann noch mehr Probleme haben werde, meine Elektronik hier anzubieten! Dürfte nicht der einzige sein, der überwiegend gebraucht kauft... Schade! :(

Ich traue den Moderatoren hier ein gewisses Fingerspitzengefühl zu und finde die Regel gut.
 
Grundsätzlich finde ich das richtig, eine Ausnahme für ältere Geräte oder Teile würde allerdings auch ich begrüßen. Für Ausbauteile aus Upgrades, etc. hat man ja in der Regel keinen Kaufbeleg, ebenso bei älteren ThinkPads aus zweiter oder dritter Hand...
 
@ bl25: Dass es keine dokumentierte Differenzierung zwischen alten Teilen/Ausbauteilen/Krimskrams und höherwertigen/neueren Geräten o.ä. gibt, macht ja Sinn. Das würde nur wieder zu ewigen Diskussionen führen, was nun aus welchen Gründen welcher Gruppe zuzuordnen ist. deeps Aussage lässt aber ja klar durchblicken, wie es gemeint ist - und das ist imho auch eine praktikable Lösung so. Ich traue den Mods da genug Fingerspitzengefühl zu... :)
 
Und wenn ich ein Gerät im Marktplatz oder bei einem Kumpel gekauft habe und habe keine Rechnung und der Vorbesitzer hat diese auch nicht mehr, da es zb ein Ebaykauf war und die Daten nicht mehr hinterlegt sind? Manchmal ist das ganze gar nicht so pinibel möglich...
 
Ältere TPs, die für 20-100€ und eine Kiste Bier den Besitzer wechseln sind hier wohl nicht gemeint. Es wird wohl eher um die x50/x60er Geräte gehen, bei denen es beim Preis knapp vierstellig wird und ein dubioser Hintergrund eine realistische Möglichkeit ist.
 
Und wenn ich ein Gerät im Marktplatz oder bei einem Kumpel gekauft habe und habe keine Rechnung und der Vorbesitzer hat diese auch nicht mehr, da es zb ein Ebaykauf war und die Daten nicht mehr hinterlegt sind? Manchmal ist das ganze gar nicht so pinibel möglich...

Dann tauschst du bspw. die EMail-Adressen mit dem Käufer aus und verkaufst direkt, ohne den Umweg über den Marktplatz.
 
Ich denke dass unsere Mods sehr wohl erkennen wann so ein Nachweis erforderlich ist, bestimmt machen sie es abhängig vom Wert und weiteren Faktoren, im Großen und Ganzen wird sich sicher nicht die Welt ändern
 
Es wird immer Wege geben, Geräte dubiose Herkunft zu verkaufen.
Ich finde es gut, wenn darauf geachtet wird, dass unser Marktplatz hier keiner dieser Wege ist.
 
Und wenn ich ein Gerät im Marktplatz oder bei einem Kumpel gekauft habe und habe keine Rechnung und der Vorbesitzer hat diese auch nicht mehr, da es zb ein Ebaykauf war und die Daten nicht mehr hinterlegt sind? Manchmal ist das ganze gar nicht so pinibel möglich...
Stelle Dir mal vor, ich würde meinen Fuhrpark verkaufen. - Meinst Du, ich weiß noch, von wen ich sie alle bekommen habe? Einige kamen als Restekiste, einigen wurden mir geschenkt und von einigen, die ich meiner Firma abgekauft habe, habe ich die Rechnungen auch nicht mehr (und die Firma auch nicht, nach 10 Jahren die alten Belege vernichtet werden)

Dann tauschst du bspw. die EMail-Adressen mit dem Käufer aus und verkaufst direkt, ohne den Umweg über den Marktplatz.
Auch solche Geschäfte kommen immer wieder mal ans Tageslicht - darum ist auch dieser Weg nicht "sicher".
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ihr schon dabei seid die Regeln zu aktualisieren, dann legt doch mal bitte genauer fest wie sich "Kaputtreden von Angeboten" und "Posten ohne Kaufinteresse" definiert.

Hintergrund:

Ich wurd hier vor kurzem gesperrt, weil ich gefragt hatte, ob ein angebotener Artikel aus einer Aktion stammt, bei der es den Artikel deutlich günstiger gab als der Verkaufspreis des Verkäufers (der von ihm aufgerufene Preis lag aber dennoch unter dem Preis bei diversen Vergleichsportalen).

Kurz gesagt habe ich potentiellen Käufern die Möglichkeit gegeben zu entscheiden, ob Sie ein ggf. bedenkliches Verhalten des Nutzers (so denn der Artikel aus oben besagt Aktion stammt) wirklich unterstützen möchten. Ich habe in keinster Weise den Preis des Verkäufers kritisiert (warum auch, er lag ja immer noch unter den Preisvergleichen).

Ergebnis war jedoch, dass der Post wegen Postens ohne Kaufinteresse und Kaputtreden von Angeboten gelöscht und ich verwarnt wurde. Als ich dann genauer nachgefragt habe, warum man mich verwarnt hat bekam ich eine Sperre wegen Unruhestiftung (und noch ein paar anderen zweifelhaften Gründen).


Ich poste das echt ungern hier, aber seit Ablauf der Sperre (mehrere Wochen) hat es keiner der beteiligten Moderatoren geschafft die offenstehnden Fragen zu beantworten.
 
Was heißt "stichprobenartig"? Nach Zufallsprinzip oder bei konkretem Verdacht auf Hehlerei?
 
Nach Sonnenstand in Bezug der Sichbarkeit Aszendenten der Venus um Mitternacht, jedoch nur an geraden Wochentagen, wenn es regnet und dabei windstill ist...
 
Ich vermute mal es wird bei den wenigsten Verkäufen zu Nachfragen kommen.

Ich denke die Nachfrage wird nur kommen bei Geräten wie dem 15" T-Model der aktuellen Generation das hier zurzeit deutlich unter neu Preis Angeboten wird.

Edit:
Oder wenn der Mod gerade schlechte Laune hat :love:
 
2ters versuchen wir natürlich zu trennen ;) Aber jo .. auch wir sind Menschen, und ja es wird vorkommen das es Leute gibt die meinen: "Ui das war nun aber nicht nötig" manchmal werden sie recht haben, oftmals aber nicht ;).

Aber wir schon in diversen Posts gesagt: Es geht ja nicht um den Festplattencaddy vom R50, sondern um ein quasi neues P70, mit voller Hütte, welches gestern erst gekauft wurde, aber keiner kann sagen wo und wann und für welchen Preis ;)

Grüße
 
Ich wurd hier vor kurzem gesperrt, weil ich gefragt hatte, ob ein angebotener Artikel aus einer Aktion stammt, bei der es den Artikel deutlich günstiger gab als der Verkaufspreis des Verkäufers (der von ihm aufgerufene Preis lag aber dennoch unter dem Preis bei diversen Vergleichsportalen).

Kurz gesagt habe ich potentiellen Käufern die Möglichkeit gegeben zu entscheiden, ob Sie ein ggf. bedenkliches Verhalten des Nutzers (so denn der Artikel aus oben besagt Aktion stammt) wirklich unterstützen möchten. Ich habe in keinster Weise den Preis des Verkäufers kritisiert (warum auch, er lag ja immer noch unter den Preisvergleichen).
Avi, wir sind hier nicht die Moralpolizei, die Gewinnbestrebungen zu maßregeln hat. Hier kann der mündige Käufer dann durchaus für sich selbst entscheiden ob er kaufen möchte, oder nicht. Bei der aktuellen Regeländerung geht es um etwas ganz anderes. Nämlich darum, dass ein Käufer an einer nicht rechtmäßig erworbenen Ware das Eigentum nicht erlangen kann, selbst wenn er in gutem Glauben gekauft hat.
Ich vermute mal es wird bei den wenigsten Verkäufen zu Nachfragen kommen.
Gut erkannt :thumbup:
Oder wenn der Mod gerade schlechte Laune hat
Noch besser erkannt :thumbsup:

Edith sagt, ich soll mal noch nachschieben, dass meine letzte Bemerkung als Scherz gemeint war, bevor es hier wieder zu Mißverständnissen kommt!
 
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