Das liest sich leider nicht wie die Antwort eines Supports, sondern eher wie die eines Service-Verhinderungskommandos. Schon der Ausgangspunkt der Argumentation ist fragwürdig, schließlich handelt es sich nicht um eine Kulanz- sondern eine Garantieleistung. Diese gewährte Garantie schließt selbstverständlich grobe Mißhandlungen des Geräts aus (etwa offensichtliche Sturzschäden), liegen jedoch keine Hinweise auf so eine Art von Eigenverschulden vor, muß eine einmal gemachte Garantiezusage auch eingehalten werden.
Wenn also keine Anzeichen für einen unsachgemäßen Umgang sprechen, kann der Hersteller sich nicht der Garantieleistung entziehen indem er willkürliche Annahmen (etwa über Fertigungspraktiken) trifft so wie das Lenovo hier tut. Was soll das überhaupt bedeuten - sie würden "von einem Einzelfall ausgehen"? Ja, und? In der Konsequenz unterstellen sie mit dieser Antwort, der Schaden wäre schuldhaft durch den Nutzer herbeigeführt worden, ohne dafür auch nur die geringsten Anhaltspunkte zu haben. Das geht so nicht. Auch eine freiwillig gewährte Herstellergarantie ist verbindlich.