Einladung zum 147. Thinkpad-Forum-Stammtisch Berlin 01.04.2023 16 Uhr

Danke nsteinbach,
am 04.01. geht es nicht, da ich am Samstag und Sonntag Dienst habe. Also bleibt nur der 01.02..
 
Die Berliner könnten auch mal wieder ein First Thread Treffen Update vertragen .. Nach meinen Hochrechnungen fand das 147. Berliner Thinkpad Treffen am 04.04.2020 (...mit dem Münchener Delorean :) statt. :) .
Grüße in die Hauptstadt ...
 
Wegen der Gegenwärtigen Krise und unserer daraus resultierenden selbst auferlegten größtmöglichen Meidung der Öffentlichkeit werden wir am beim nächsten Stammtisch 04.04.2020, sofern dieser stattfinden sollte, nicht erscheinen.
Ich wünsche allen anderen dass Sie Gesund bleiben
 
München tagt am Samstag übrigens um 14:00 Uhr online - wer mit dazu stoßen will, bitte PN an mich ;)
 
Ich nehme an, der Mai-Stammtisch fällt wegen der weiter anhaltenden Pandemiekrise ebenfalls aus?
 
Ich werde dann zum Juni-Stammtisch, (sofern ein Treffen stattfindet) erscheinen und hoffe dann auf Hilfe bei der Installation von 20.04 plus Nacharbeiten.

Natürlich nur, wenn ich nicht arbeiten muss.:rolleyes:
 
Ich habe jetzt mal das Datum für den 06.06.2020 in den 1. Beitrag eingetragen. Korrigiert mich bzw. schreibt mir bitte eine PN, falls auch dieser Termin nicht stattfinden kann.
 
Frage:

Ist am 06.06.2020 wieder der Stammtisch erlaubt, kann ich da erscheinen?
 
Neunte Verordnung zur Änderung der SARS-Cov-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung

Vom 28. Mai 2020

2. Teil Gewerbe, Handel und sonstige Einrichtungen des gesellschaftlichen Lebens


§ 5 Besondere Arten von Gewerbebetrieben, Kultur und besondere Hygieneregeln

1) Gewerbebetriebe der folgenden Arten im Sinne der Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), die zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 22. November 2019 (BGBl. I S. 1746) geändert worden ist, dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden: Tanzlustbarkeiten und ähnliche Unternehmen.

(2) Bei der zulässigen Öffnung von Gewerbebetrieben gemäß Absatz 3 bis 16 sind über die nach § 2 einzuhaltenden Hygieneregelungen hinaus die jeweils zusätzlich aufgeführten bereichsspezifischen Hygieneanforderungen umzusetzen.

(3) Meetings, Incentives, Conventions, Events, Messen und messeähnliche Ausstellungen, Spezialmärkte und gewerbliche Freizeitangebote dürfen ab dem 2. Juni 2020 für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Zugelassen sind in Innenräumen ab dem 2. Juni 2020 bis zu 150 Personen und ab dem 30. Juni 2020 bis zu 300 Personen. Für gastronomische Angebote gelten die Regelungen des § 6 entsprechend. Für das Personal mit Gästekontakt gilt § 2 Absatz 4 Nummer 9 entsprechend.

Quelle: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/#headline_1_9

Sieht also gut aus ... allerdings unter Einhalt des Mindestabstandes und dem Tragen der Maske.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Arminius,

danke für deine Antwort.

Ich habe zwar gute FFP2 Masken (Stoffmasken), daher wäre die Sicherheit gewährleistet.

Allerdings sehe ich da aufgrund des relativ kleinen Raums Probleme mit dem Mindestabstand.

Das Ganze hängt also stark von der Anzahl der erscheinenden Personen ab, die ja nicht zu

kalkulieren ist. Daher denke ich, dass es für alle Beteiligten besser ist, wenn ich z.Z noch nicht komme.

Bleibt alle gesund. :thumbsup:
 
Hallo, liebe Freunde,
mangels persönlicher Treffen hier eine kurze Nachricht an euch alle.

Ich habe mich bisher standhaft dem Ansteckungsrisiko entgegen gestemmt, meine Frau ebenfalls.

Von euch hoffe ich das Gleiche, bleibt bitte weiterhin alle gesund...Viel Glück!

Hoffentlich sehen wir uns bald beim Stammtisch wieder.

Viele Grüße

Dieter
 
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