Offene WLAN-Hotspots: Große Koalition schafft Störerhaftung ab

Wer als ISP, Internet Service Provider eingetragen ist, bei dem greift die Störerhaftung nicht.


Beispiel: Telekom, Vodafon und auch teilweis freifunk (oder eben die VPN Lösung).

https://de.wikipedia.org/wiki/Freifunk

Oftmals werden die Daten zur Vermeidung rechtlicher Schwierigkeiten über einen VPN-Tunnel umgeleitet. Die Umleitung erfolgt entweder über Server im Ausland, in der es keine Gesetze analog zur Störerhaftung in Deutschland gibt, oder durch Server eines Freifunk-Vereins in Deutschland, der das Providerprivileg besitzt und daher nicht im Sinne der Störerhaftung haftbar gemacht werden kann.

MfG

xsid
 
Zuletzt bearbeitet:
Es geht nicht danach, was Du denkst...Du machst Dich strafbar. Du mußt Dir den Führerschein zeigen lassen, falls es mit der Absicht der Nutzung verliehen wird.
Wenn, dann müßtest Du es ohne Schlüssel Ihm vor das Haus stellen.
Nun, er darf aber ohne weiteres bei mir auf dem Hof damit rumfahren. Außerdem hat das überlassen des Schlüssels nichts mit dem Führen des Kraftfahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr zu tun. Muss ich auch das vorgeschriebene vollständige Lesen des Handbuches mit einer Wirksamkeitsüberprüfung nachweisen können?

Doch, musst Du. Sogenannte Halterhaftung:
Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer
1. eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,
2. vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder
3. vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist. (Quelle: § 21 StVG)​

Ich nehme mal an, da fehlt noch was. Demzufolge bin ich nur Schuld, wenn ihm der Zettel abgenommen wurde - nicht aber, wenn er gar keinen besitzt. ;)

Ob das nun in Österreich auch so ist, weiß ich nicht. In Deutschland solltest Du schon ziemlich sicher sein, dass Dein Bekannter einen Führerschein hat. Zur Not zeigen lassen.
Ich vermute mal nicht. Aber wir sollten uns wieder dem Thema widmen. Unsere Rechtsauffassung scheint zudem deutlich unterschiedlich zu sein.
 
@ Lokheizer & gatasa:

Die Halterhaftung im Straßenverkehr gibt es m.W. nur in D, zumindest von I, NL und CH weiß ich, daß dort die Fahrerhaftung gilt, dh. der, der hinter'm Steuer sitzt, muß auch blechen, wenn er zu schnell fährt, falsch parkt usw. usw.

On Topic:

Die Medien reden heute aber auch davon, daß der Wegfall der Störerhaftung auch für Privatleute gilt.
 
Die Medien reden heute aber auch davon, daß der Wegfall der Störerhaftung auch für Privatleute gilt.
Wäre schlimm, wenn denen der Stoff ausgehen würde.

Wie laptopheaven schon im zweiten Beitrag meinte:
Jetzt heisst es nur noch die nächsten 5 jahre zu warten, bis das Gesetz wohl tatsächlich mal in Kraft tritt

Bisher ist das nichts weiter als ein Entwurf!
Man muß hoffen, daß es bis zur Reife und Beschluß überhaupt noch solche Technik wie WLAN gibt :thumbsup:
Vielleicht gibt es dann nur noch UMTS/LTE, was ja schon heute mehr im Trend als altmodische Festnetzanschlüsse ist.
Sobald überall sauberer Empfang vorhanden, ist WLAN hinfällig.
 
Vielleicht gibt es dann nur noch UMTS/LTE, was ja schon heute mehr im Trend als altmodische Festnetzanschlüsse ist.
Sobald überall sauberer Empfang vorhanden, ist WLAN hinfällig.

Sehe ich ehrlich gesagt nicht so. Einige meiner Bekannten hier haben daheim Internet mit 400/40 bzw. 200/20. Da schauen auch schonmal mehrere Personen Full-HD-TV drüber, es werden grössere Datenmengen gezogen, Daten in der Cloud gelagert......
Wenn die Leitungen sowieso liegen, wird das nicht so schnell von LTE und Co. abgelöst. Einzig in Ländern/Regionen/Orten in denen ein Netz neu aufgebaut wird, sieht es anders aus.

WLAN wird aber auch unabhängig vom Internetzugang nicht hinfällig werden, da sich im LAN immer mehr über das WLAN abspielen wird.
Stefan
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielleicht gibt es dann nur noch UMTS/LTE, was ja schon heute mehr im Trend als altmodische Festnetzanschlüsse ist.
Sobald überall sauberer Empfang vorhanden, ist WLAN hinfällig.

LTE ist eine Alternative zum Festnetzanschluss, aber nicht für alle gleichzeitig.

Mangels Tarifen ist letzters unwahrscheinlich und WLAN != Internet.
 
Ist schließlich auch nicht im Sinne des Erfinders bzw der Provider, daß jeder seinen privaten Anschluß der ganzen Straße zur Verfügung stellt. Die wollen möglichst vielen Leuten ihre Anschlüsse verkaufen.
aber genau das geschäftsmodel lanciert einer der grösten provider weltweit.
cablecom http://www.upc-cablecom.ch/de/internet/wi-free/

es ist im sinne der provider an möglichst viele unterschiedliche nutzerprofile und nutzerverhalten zu kommen,.......
daten sind der rohstoff für devisen, (im momennt und die nächsten jahre,... ) desswegen heist es ja auch data mining .
Das würde einen ganzen Industriezweig zunichte machen.
nein der industriezweig baut keine zweites netzt auf sondern nutzt die infrastrucktur der privatanwender um mit deren zustimmung (siehe link oben) ein bereits bestehendes netzt frei zugänglich zu machen, ohne zusätzlichen kosten die werden ja vom betreiber bezahlt,
dem privatanwender der den strom und das abbo hat .
ganz schön schlau , oder ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Zeug heißt zwar Wi-Free, "free" ist es aber nicht, außer du bist zahlender Kunde bei dem Verein.
das stimmt,..... aber auch nicht ganz, den du kannst dein home abo nicht nur zuhause haben sondern überall wo ein
privater lust hat da mit zu machen sprich schweiz-weit nicht auf abo-adresse und einige hundert meter,
(mit glück) umgebung beschränkt. das ist (für das gleiche geld) ein riesenbonus auf das abo, klar nicht gratis und in der CH sind abos auch nicht billig. zudem haben wir einen service puplic der die provider verpflichtet jedem anschlussinhaber einen gratis zugang zur verfügung zu stellen wenn man kein abo will aber trotzdem mails abrufen möchte.
so etwas ähnliches wie von tink-pad in post 16 beschrieben
ich finde es auch gut eine bestehende infrastrucktur zugänglich zu machen, als eine neue parallel mit auf zu bauen.

ich glaube das ganze zeigt die richtung in der/die art und weise es die grossen umsetzten ihren kunden das zu geben was sie wollen.
und weg vom alten zopf, wenige gigantische grosse antennen/anlagen dafür sehr viel kleine.
 
das gibts bei fast allen (kabel)anbietern, die normal auf eigene hardware pochen... aber ich denk da wird es ab august einen deutlichen einbruch geben... zudem bingen einem diese community-wlan nicht viel, weil die dann meist in irgendwelchen wohngebieten zu finden sind... zudem muss man sich bei jedem ap extra anmelden...
allerdings macht die primacom/telecolumbus in dem fall mal was richtig, da meldet man sich direkt am netzwerk mit benutzernamen an und hat dann den vollem roamingluxus

und was die richtigen freien wlans angeht, ist es kein ersatz für einem eigenen internetanschluss... außer man ist völlig abgebrannt und kann sich nix eigenes leisten oder der mobile-traffic ist alle... denn großartig bewegen kann man sich da nicht, und für daheim ist es zu unzuverlässig

als notlösung ok, aber dauerhaft,... ich glaub da bekommen die ISP keine schweißausbrüche...
 
Besitzer von Internet-Anschlüssen haften nicht für Gäste
Link: http://de.reuters.com/article/deutschland-internet-tauschb-rsen-idDEKCN0Y325V

Auch interessant ...

aber nüchtern betrachtet auch logisch... der inhaber haftet nicht, aber dafür die volljährigen gäste... (die ja bekannt sein sollten). der rechteinhaber geht dann halt zum nächsten in der kette...
minderjährige haften im zweifelsfall ja nicht immer...

der knackpunkt war ja immer; was ist, wenn der gast nicht bekannt ist...?
 
Zuletzt bearbeitet:
Was davon übrig bleibt:

Anwaltverein: Rechtslage bei WLAN-Haftung weiter unklar

Die Bundesregierung hat sich zwar endlich zu einem Reförmchen der Störerhaftung für WLAN-Betreiber durchgerungen, doch Anwälte warnen: Die Rechtslage ist nicht eindeutig, ein Abmahnrisiko bleibt.

Wer ein drahtloses Heimnetzwerk betreibt, sollte dieses weiterhin verschlüsseln, raten Anwälte – und sich gut überlegen, wer Zugang erhält. Denn obwohl Betreiber öffentlicher WLAN-Netze nun von der Haftung für Rechtsverstöße ihrer Nutzer befreit sind, ist die Lage bei möglichen Unterlassungsansprüchen weiterhin unklar. Wie die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (davit) erklärt, findet sich im Gesetzestext kein expliziter Hinweis darauf, dass Anbieter vor Unterlassungsansprüchen nun geschützt sind

Quelle: Heise
 
Also wenn man jetzt z.B. ein Geschäft, Gasthaus, Kneipe etc. hat, kann man jetzt sein W-Lan Zugang mit Internet (ohne Passwort) anbieten,
ohne Haftbar gemacht zu werden. Sehe ich das so richtig?

Die neue Regel ist wohl so: Erstmal ja, aber wenn es Schwierigkeiten mit den Downloads gibt, ordnet ein Richter die persönliche Erfassung der Nutzer durch den Betreiber an.

Praktisch heißt das: Ein Richter bzw. die Justiz hat "das Sorgerecht über den Hotspot".

Man munkelt aber im Regierungsviertel: Kann man praktisch nicht durchsetzen, am Ende wird man sich (in Europa) entscheiden müssen, ob es wirklich freie Hotspots gibt oder der Standort Europa massiv an Attraktivität verliert.
 
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