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Manchmal muss man nur lange genug warten ;-)
Die werden ganz sicher nicht berücksichtigt. Steht auch so im Gesetzesentwurf.Private werden sicher wieder rausgekickt
Bleibt die Frage, was mit einem freigegebenen privaten WLAN passiert, wenn es darüber zu Urheberrechtsverletzungen oder anderen Unregelmäßigkeiten kommt?
Ist das jetzt Werbung oder dient es der Erhöhung des Beitragszählers?Freifunk funktioniert einwandfrei.
Die werden ganz sicher nicht berücksichtigt. Steht auch so im Gesetzesentwurf.
Schließlich geht es um öffentliche Hotspots.
Was man mit seinem (privaten) WLAN anstellt, ist was anderes. Ist schließlich auch nicht im Sinne des Erfinders bzw der Provider, daß jeder seinen privaten Anschluß der ganzen Straße zur Verfügung stellt. Die wollen möglichst vielen Leuten ihre Anschlüsse verkaufen.
Bisher haften allerdings eben auch alle öffentlichen Hotspot-Anbieter, was berechtigterweise Unfug ist.
Für private Personen wird sich da nichts ändern.
Unionssprecher hatten zu bedenken gegeben, dass das Ende der Störerhaftung wohl nur gewerbliche Anbieter für sich reklamieren könnten. "Da das deutsche Recht keine Unterscheidung zwischen gewerblichen oder privaten Anbietern kennt, gilt diese Klarstellung für alle Betreiber, die ein freies WLAN anbieten", halten die SPD-Experten dagegen. Die Privilegien umfassten horizontal sowohl die straf-, die verwaltungs- wie auch die zivilrechtliche Haftung, sodass Abmahnungen wegen Rechtsverstößen von Nutzern weitgehend ausgeschlossen sein sollten.
Man sollte schon wissen, wem man seinen Hausschlüssel gibt.wenn ich ein offens gastnetzwerk aufpsanne, ist es auch öffentlich zugänglich... jetzt muss ich vorkehrungen treffen, damit ich weiß, wer da evtl gesurft hat... aber den traffic selbst durchleuchten darf ich aber nicht, da es zwar mein anschluss wäre, aber die daten selbst nicht für mich bestimmt sind... und das ist ja das problem... ich soll sicherstellen, dass nix unrechtes angestellt wird, aber darf den traffic nicht anfassen... das funktioniert halt so einfach nicht...
Die armen Provider, mir kommen die TränenMan stelle sich vor, demnächst kündigt jeder fünfte Kunde seinen DSL-Anschluß, weil zwei Leute in der Straße ihr WLAN frei geben.
Schon die Provider haben ein großes Interesse, daß dies nicht passiert und man umsonst tausende Kilometer neue Leitungen in den Straßen verlegt hat.
Das würde einen ganzen Industriezweig zunichte machen. Oder man zahlt halt in Zukunft dann je DSL-Anschluß wieder €70,- und mehr wie in Anfangszeiten des Internets.
Man sollte schon wissen, wem man seinen Hausschlüssel gibt.
Ich wüßte keinen Grund, warum das für Privatanwender gelten sollte.
Man stelle sich vor, demnächst kündigt jeder fünfte Kunde seinen DSL-Anschluß, weil zwei Leute in der Straße ihr WLAN frei geben.
Schon die Provider haben ein großes Interesse, daß dies nicht passiert und man umsonst tausende Kilometer neue Leitungen in den Straßen verlegt hat.
Das würde einen ganzen Industriezweig zunichte machen. Oder man zahlt halt in Zukunft dann je DSL-Anschluß wieder €70,- und mehr wie in Anfangszeiten des Internets.
So einfach ist es nicht.Aber mein Auto darf ich mit anderen Menschen teilen, obwohl die damit durchaus Straftaten begehen könnten.
Der Cafebesitzer ist gewerblich und zahlt auch einen gewerblichen Preis für seinen Anschluß. Naja, sollte er zumindestens...wo liegt der unterschied zwischen einem cafébesitzer und einem privatmenschen?
So einfach ist es nicht. Wenn Du weißt, daß damit eine Straftat begangen wird, bist Du mit dran.
Ist das jetzt Werbung oder dient es der Erhöhung des Beitragszählers?
Mit dem Thema hat es soweit nichts zu tun...
Ich denke nicht, dass ich beweisen muss das der Bekannte, an dem ich mein Auto verleihe, einen Führerschein besitzt. Ich habe ihm ja nur den Gegenstand verliehen, was er dann damit macht kann ich nicht wissen (zum Beispiel damit fahren).So einfach ist es nicht.
Wenn Du weißt, daß damit eine Straftat begangen wird, bist Du mit dran.
Anders sieht es bei Diebstahl aus.
Einige Versicherungen schließen dieses sogar aus.
Am Ende mußt Du beweisen, daß der andere zB überhaupt im Besitzt eines Führerscheines ist.
Es geht nicht danach, was Du denkst...Du machst Dich strafbar. Du mußt Dir den Führerschein zeigen lassen, falls es mit der Absicht der Nutzung verliehen wird.Ich denke nicht, dass ich beweisen muss das der Bekannte, an dem ich mein Auto verleihe, einen Führerschein besitzt. Ich habe ihm ja nur den Gegenstand verliehen, was er dann damit macht kann ich nicht wissen (zum Beispiel damit fahren).
Wie beim Auto: Wenn Du davon weißt, daß eine Straftat begangen wird, haftest Du mit.Ein Vermieter wird ja auch nicht verhaftet, weil er einem Mieter eine Wohnung vermietet hat, in der dieser eine Straftat begeht.
Ich denke nicht, dass ich beweisen muss das der Bekannte, an dem ich mein Auto verleihe, einen Führerschein besitzt. Ich habe ihm ja nur den Gegenstand verliehen, was er dann damit macht kann ich nicht wissen (zum Beispiel damit fahren).