Offene WLAN-Hotspots: Große Koalition schafft Störerhaftung ab

Jetzt heisst es nur noch die nächsten 5 jahre zu warten, bis das Gesetz wohl tatsächlich mal in Kraft tritt...
Und außerdem wusste ja schon unser seliger Peter Struck: "Kein Gesetz verlässt den Bundestag wie es eingebracht wurde". Mal sehen wer da noch so alles herummurkselt...
 
Leider wird es wohl so sein wie laptopheaven schreibt. Private werden sicher wieder rausgekickt :-(
 
Private werden sicher wieder rausgekickt
Die werden ganz sicher nicht berücksichtigt. Steht auch so im Gesetzesentwurf.
Schließlich geht es um öffentliche Hotspots.
Was man mit seinem (privaten) WLAN anstellt, ist was anderes. Ist schließlich auch nicht im Sinne des Erfinders bzw der Provider, daß jeder seinen privaten Anschluß der ganzen Straße zur Verfügung stellt. Die wollen möglichst vielen Leuten ihre Anschlüsse verkaufen.
Bisher haften allerdings eben auch alle öffentlichen Hotspot-Anbieter, was berechtigterweise Unfug ist.
Für private Personen wird sich da nichts ändern.
 
Bleibt die Frage, was mit einem freigegebenen privaten WLAN passiert, wenn es darüber zu Urheberrechtsverletzungen oder anderen Unregelmäßigkeiten kommt?
 
Bleibt die Frage, was mit einem freigegebenen privaten WLAN passiert, wenn es darüber zu Urheberrechtsverletzungen oder anderen Unregelmäßigkeiten kommt?

Die Verurteilten werden vermutlich im Jahr 2066 auf Druck der UNO von der "Kommission zur Aufarbeitung des WLAN-Unrechts in der Internet-Frühzeit" schließlich voll rehabilitiert und entschädigt. Man kriegt dann so Einladungen in Talkshows und kann dann endlich öffentlich über das Erlebte und die Erniedrigungen berichten... ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Die werden ganz sicher nicht berücksichtigt. Steht auch so im Gesetzesentwurf.
Schließlich geht es um öffentliche Hotspots.
Was man mit seinem (privaten) WLAN anstellt, ist was anderes. Ist schließlich auch nicht im Sinne des Erfinders bzw der Provider, daß jeder seinen privaten Anschluß der ganzen Straße zur Verfügung stellt. Die wollen möglichst vielen Leuten ihre Anschlüsse verkaufen.
Bisher haften allerdings eben auch alle öffentlichen Hotspot-Anbieter, was berechtigterweise Unfug ist.
Für private Personen wird sich da nichts ändern.

wenn ich ein offens gastnetzwerk aufpsanne, ist es auch öffentlich zugänglich... jetzt muss ich vorkehrungen treffen, damit ich weiß, wer da evtl gesurft hat... aber den traffic selbst durchleuchten darf ich aber nicht, da es zwar mein anschluss wäre, aber die daten selbst nicht für mich bestimmt sind... und das ist ja das problem... ich soll sicherstellen, dass nix unrechtes angestellt wird, aber darf den traffic nicht anfassen... das funktioniert halt so einfach nicht...


http://www.heise.de/newsticker/meld...ber-Ende-der-WLAN-Stoererhaftung-3204300.html
Unionssprecher hatten zu bedenken gegeben, dass das Ende der Störerhaftung wohl nur gewerbliche Anbieter für sich reklamieren könnten. "Da das deutsche Recht keine Unterscheidung zwischen gewerblichen oder privaten Anbietern kennt, gilt diese Klarstellung für alle Betreiber, die ein freies WLAN anbieten", halten die SPD-Experten dagegen. Die Privilegien umfassten horizontal sowohl die straf-, die verwaltungs- wie auch die zivilrechtliche Haftung, sodass Abmahnungen wegen Rechtsverstößen von Nutzern weitgehend ausgeschlossen sein sollten.
 
wenn ich ein offens gastnetzwerk aufpsanne, ist es auch öffentlich zugänglich... jetzt muss ich vorkehrungen treffen, damit ich weiß, wer da evtl gesurft hat... aber den traffic selbst durchleuchten darf ich aber nicht, da es zwar mein anschluss wäre, aber die daten selbst nicht für mich bestimmt sind... und das ist ja das problem... ich soll sicherstellen, dass nix unrechtes angestellt wird, aber darf den traffic nicht anfassen... das funktioniert halt so einfach nicht...
Man sollte schon wissen, wem man seinen Hausschlüssel gibt.
Ich wüßte keinen Grund, warum das für Privatanwender gelten sollte.

Man stelle sich vor, demnächst kündigt jeder fünfte Kunde seinen DSL-Anschluß, weil zwei Leute in der Straße ihr WLAN frei geben.
Schon die Provider haben ein großes Interesse, daß dies nicht passiert und man umsonst tausende Kilometer neue Leitungen in den Straßen verlegt hat.
Das würde einen ganzen Industriezweig zunichte machen. Oder man zahlt halt in Zukunft dann je DSL-Anschluß wieder €70,- und mehr wie in Anfangszeiten des Internets.
 
Man stelle sich vor, demnächst kündigt jeder fünfte Kunde seinen DSL-Anschluß, weil zwei Leute in der Straße ihr WLAN frei geben.
Schon die Provider haben ein großes Interesse, daß dies nicht passiert und man umsonst tausende Kilometer neue Leitungen in den Straßen verlegt hat.
Das würde einen ganzen Industriezweig zunichte machen. Oder man zahlt halt in Zukunft dann je DSL-Anschluß wieder €70,- und mehr wie in Anfangszeiten des Internets.
Die armen Provider, mir kommen die Tränen
Aber mein Auto darf ich mit anderen Menschen teilen, obwohl die damit durchaus Straftaten begehen könnten.
 
Man sollte schon wissen, wem man seinen Hausschlüssel gibt.
Ich wüßte keinen Grund, warum das für Privatanwender gelten sollte.

Man stelle sich vor, demnächst kündigt jeder fünfte Kunde seinen DSL-Anschluß, weil zwei Leute in der Straße ihr WLAN frei geben.
Schon die Provider haben ein großes Interesse, daß dies nicht passiert und man umsonst tausende Kilometer neue Leitungen in den Straßen verlegt hat.
Das würde einen ganzen Industriezweig zunichte machen. Oder man zahlt halt in Zukunft dann je DSL-Anschluß wieder €70,- und mehr wie in Anfangszeiten des Internets.

wo liegt der unterschied zwischen einem cafébesitzer und einem privatmenschen? nach deiner logik, kann man in zukunft praktisch neben einem café so gut wie keine internetzugänge mehr verkaufen... und wir wissen alle, dass das szenario quatsch ist...

das interesse an freiem wlan, ergibt sich eigentlich immer nur aus einem mangel an angebot seitens der ISP... (und das schließt die mobileprovider mit ein)

in leipzig gab es zu spitzenzeiten ein freifunknetz mit rund 600 knoten... weil man bei der telekom der meinung war, glasfaser zu verlegen, aber man damit internettechnisch einfach nix anfangen konnte...
 
Aber mein Auto darf ich mit anderen Menschen teilen, obwohl die damit durchaus Straftaten begehen könnten.
So einfach ist es nicht.
Wenn Du weißt, daß damit eine Straftat begangen wird, bist Du mit dran.
Anders sieht es bei Diebstahl aus.
Einige Versicherungen schließen dieses sogar aus.
Am Ende mußt Du beweisen, daß der andere zB überhaupt im Besitzt eines Führerscheines ist.

wo liegt der unterschied zwischen einem cafébesitzer und einem privatmenschen?
Der Cafebesitzer ist gewerblich und zahlt auch einen gewerblichen Preis für seinen Anschluß. Naja, sollte er zumindestens...
Vielleicht gibt es dann in Zukunft Einzelplatzlizensen fürs Internet :)
 
So einfach ist es nicht. Wenn Du weißt, daß damit eine Straftat begangen wird, bist Du mit dran.

Das ist so nicht richtig:

Ein Vermieter wird ja auch nicht verhaftet, weil er einem Mieter eine Wohnung vermietet hat, in der dieser eine Straftat begeht.

Im Grunde handelt es sich beim Internet doch um eine Grundversorgung aller Bürger, die eigentlich vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu leisten wäre. Der ist schließlich auch dafür zuständig, dass alle Bürger Fernseh- und Rundfunkempfang haben, weswegen wir alle diese beliebte Abgabe zahlen müssen. Er könnte dann auch sein Programm einfach per Internet ausstrahlen.
Früher war die staatliche Deutsche Post dafür zuständig, einen Telefonanschluss bereitzustellen, über den man auch faxen oder per Modem in das Internet gehen konnte. Aber da man diese Einrichtung aus Geldgier unbedingt privatisieren musste, kann man die Post jetzt nicht mehr anweisen, eine Grundversorgung herzustellen, und alles darüber hinaus Privatanbietern zu überlassen.

Die Privatanbieter müssten dann dafür sorgen, dass ihre Medienquellen erstens nicht kopiert werden können, und zweitens der Transport der Medien über private Internetanbieter nicht stattfinden kann, während die Grundversorgung aufgrund ihrer Langsamkeit ohnehin nicht effektiv dafür verwendet werden kann.

Würde man auf die Grundversorgung nun einfach eine "KulturFlat" ähnlich GEZ aufschlagen, gäbe es auch keine "Störerhaftung" mehr, ein falscher Begriff, weil der Mitbenutzer ja nicht stört, sondern angeblich "raubkopiert", was auch falsch ist, da gar nichts geraubt, sondern nur kopiert wird, was man auf dem Quellgerät ohnehin betrachten könnte.

Von der KulturFlat wiederum könnte man einen öffentlich-rechtlichen Sender einrichten, der die amerikanischen Serien zeitgleich im Original ausstrahlt und eine Woche später noch einmal mit deutschen Untertiteln. Kein Mensch würde mehr im Internet nach aktuellen Folgen suchen, und beim öffentlich-rechtlichen Fernsehen würden nun eine Menge Filmleute freigestellt, die man dann als Leiharbeiter beschäftigen könnte, insofern ihre Fernsehbeiträge nicht allzu langweilig ausfallen. Es gäbe auch keine ominösen Kabelanbieter mehr, die Rechte an Filmen halten, die sich keiner angucken kann, weil er kein Kabel-TV oder ein Abo hat, welches er mit einer Verschlüsselungskarte freischalten müsste.

Allen wäre geholfen, wenn Vater Staat die Grundversorgung des Internet übernehmen würde, so wie er es früher auch bei Wohnungsbau, Strom, Gas, Wasser, Abwasser, Straßenbau und Telefon getan hat. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist das jetzt Werbung oder dient es der Erhöhung des Beitragszählers?

Mit dem Thema hat es soweit nichts zu tun...

Hallo Pferdle,

das ist Werbung für ein gute Sache und für interessierte User.
Ein Communityprojekt.

Die Störerhaftung gibt es bei Freifunk nicht.
Ein Gruppen sind als ISP registriert und andere realieren den Zugang über VPN in die Niederlande oder Schweden.
Die Störerhaftung gibt es in den Niederlanden und Schweden nicht.

Die Rechtslage ist geklärt.

https://freifunk.net//

Davon bin ich überzeugt.

MfG

xsid
 
Zuletzt bearbeitet:
So einfach ist es nicht.
Wenn Du weißt, daß damit eine Straftat begangen wird, bist Du mit dran.
Anders sieht es bei Diebstahl aus.
Einige Versicherungen schließen dieses sogar aus.
Am Ende mußt Du beweisen, daß der andere zB überhaupt im Besitzt eines Führerscheines ist.
Ich denke nicht, dass ich beweisen muss das der Bekannte, an dem ich mein Auto verleihe, einen Führerschein besitzt. Ich habe ihm ja nur den Gegenstand verliehen, was er dann damit macht kann ich nicht wissen (zum Beispiel damit fahren).
 
Ich denke nicht, dass ich beweisen muss das der Bekannte, an dem ich mein Auto verleihe, einen Führerschein besitzt. Ich habe ihm ja nur den Gegenstand verliehen, was er dann damit macht kann ich nicht wissen (zum Beispiel damit fahren).
Es geht nicht danach, was Du denkst...Du machst Dich strafbar. Du mußt Dir den Führerschein zeigen lassen, falls es mit der Absicht der Nutzung verliehen wird.
Wenn, dann müßtest Du es ohne Schlüssel Ihm vor das Haus stellen.
Autovermietungen machen meist sogar eine Kopie vom Führerschein. Ohne wird man da kein Auto bekommen.

Ein Vermieter wird ja auch nicht verhaftet, weil er einem Mieter eine Wohnung vermietet hat, in der dieser eine Straftat begeht.
Wie beim Auto: Wenn Du davon weißt, daß eine Straftat begangen wird, haftest Du mit.

Nach aktueller Lage wird nun mal bei freien WLAN/Hotspot grundsätzlich eine Straftat bzw dessen unrechtmäßige Nutzung unterstellt.
 
Ich denke nicht, dass ich beweisen muss das der Bekannte, an dem ich mein Auto verleihe, einen Führerschein besitzt. Ich habe ihm ja nur den Gegenstand verliehen, was er dann damit macht kann ich nicht wissen (zum Beispiel damit fahren).

Doch, musst Du. Sogenannte Halterhaftung:
Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer
1. eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,
2. vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder
3. vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist. (Quelle: § 21 StVG)

Ob das nun in Österreich auch so ist, weiß ich nicht. In Deutschland solltest Du schon ziemlich sicher sein, dass Dein Bekannter einen Führerschein hat. Zur Not zeigen lassen.

 
  • ok1.de
  • ok2.de
  • thinkstore24.de
  • Preiswerte-IT - Gebrauchte Lenovo Notebooks kaufen

Werbung

Zurück
Oben