Wer als ISP, Internet Service Provider eingetragen ist, bei dem greift die Störerhaftung nicht.
Beispiel: Telekom, Vodafon und auch teilweis freifunk (oder eben die VPN Lösung).
https://de.wikipedia.org/wiki/Freifunk
MfG
xsid
Beispiel: Telekom, Vodafon und auch teilweis freifunk (oder eben die VPN Lösung).
https://de.wikipedia.org/wiki/Freifunk
Oftmals werden die Daten zur Vermeidung rechtlicher Schwierigkeiten über einen VPN-Tunnel umgeleitet. Die Umleitung erfolgt entweder über Server im Ausland, in der es keine Gesetze analog zur Störerhaftung in Deutschland gibt, oder durch Server eines Freifunk-Vereins in Deutschland, der das Providerprivileg besitzt und daher nicht im Sinne der Störerhaftung haftbar gemacht werden kann.
MfG
xsid
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