Windows 10 auf neuem Rechner vorinstalliert

westi

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Moinsen Leuts,

Freunde haben einen neuen Rechner mit vorinstalliertem Win10 Home 64 bit gekauft und ich habe die Ehre das Gerät für den Einsatz einzurichten. Lizenzkey zum WIN oder weiterführende Unterlagen sind nicht dabei. Das System ist aktiviert. Ich gehe davon aus, dass der Key im BIOS hinterlegt ist und das es eine OEM-Version ist (Zumindest beeinhaltet der Productkey in der Systemsteuerung OEM).

Was muss ich tun, wenn das System mal neu installiert wird ? Z.B. auf einer neuen SSD ? Welchen Key gebe ich bei der Installation ein ? Was passiert, wenn bei dem Rechner ein neues Mainboard installiert wird, gehe ich Recht in der Annahme, dass dann auch das WIN 10 neu beschafft werden muss ? Habe mich bis dato wenig mit Installationen, bei denen der KEY im BIOS hinterlegt ist, beschäftigt.

Über eine paar kurze Hilfestellungen freue ich mich.

Gruß
Jürgen
 
Wäre es illegal, den hinterlegten Key auszulesen und mit einem neuen Motherboard zu verknpüfen?
 
Wäre es illegal, den hinterlegten Key auszulesen und mit einem neuen Motherboard zu verknpüfen?

Den Key, welchen Du ausliest wird Dir bei der Aktivierung nicht weiterhelfen.
Versuchs mal mit der Suchfunktion hier im Forum, das wird in mehreren Threads besprochen.
Solange Du während der Garantiezeit ein neues Motherboard bekommst, wird dort auch ein Key hinterlegt sein. Meines Wissens hast Du danach ein echtes Problem mit der Lizenz, wenn das Motherboard aussteigt (wobei ja nicht soviele Motherboards aussteigen).
Stefan
 
Freunde haben einen neuen Rechner mit vorinstalliertem Win10 Home 64 bit gekauft und ich habe die Ehre das Gerät für den Einsatz einzurichten.
Solche Freundschaften sollte man immer mal wieder auf ihren Kosten-Nutzen-Effekt überprüfen... :D

Was muss ich tun, wenn das System mal neu installiert wird ? Z.B. auf einer neuen SSD?
Man erstellt mit der WINDOWS7-Systemabbildsicherung in der WIN10-Systemsteuerung ein Image auf eine externe USB-Platte, und spielt dieses Image dann später auf die frisch eingebaute SSD zurück. Hierzu darf die System-C:partition nicht größer sein als die SSD, und die Aktivierung bleibt bei diesem Verfahren erhalten.

Welchen Key gebe ich bei der Installation ein ?

-> ... diesen hier ...

Den Key, welchen Du ausliest wird Dir bei der Aktivierung nicht weiterhelfen.

Doch, seit WINDOWS 8 sind die im BIOS/UEFI hinterlegten Keys keine OEM-Keys mehr.

Wäre es illegal, den hinterlegten Key auszulesen und mit einem neuen Motherboard zu verknüpfen?

Definitiv nein, ist nicht illegal! Sollte sich der ausgelesene Key allerdings nicht woanders aktivieren lassen, kann man sich nirgendwo beschweren. Er ist dann dort einfach nicht aktivierbar... ;)

Man muss also sicherstellen, dass der WIN10-Key zum Zeitpunkt der Aktivierung nicht mehr auf dem Original-Board verwendet wird, (Originalaktivierungs-System also sicher abschalten!), und für den Fall, dass er sich nicht woanders aktivieren lässt, sollte man zum Originalboard/UEFI zurückkehren können. (Also WIN10 wieder einschalten, Originalaktivierung nutzen...)

Wenn er aber woanders aktiviert wurde, darf das WIN10-Originalsystem nie wieder gestartet bzw. benutzt werden. (Partition sofort löschen..., ein anderes System installieren). Der UEFI-WIN10-Key darf niemals gleichzeitig auf zwei Rechnern laufen, die am Internet hängen, sonst ist der Key "verbrannt" und man muss einen bzw. zwei neue kaufen.

Das ist gewissermaßen der Deal, wenn man WIN8/10-UEFI-Keys auf anderen System nutzen will. Er erfordert eine gewisse Grundintelligenz, die dann aber immer belohnt wird... :cool:
 
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Gilt aber nur bis Windows 8.1

Das wäre mir neu.

Du bist also schonmal mit einem Windows10-Key, welcher in der Hardware hinterlegt war, auf ein anderes Mainboard umgezogen und hast Dein Windows 10 dort erfolgreich aktiviert?

Ich selbst nicht, ich habe WINDOWS 10 nach etlichen Insider-Versionen wieder herunter geworfen und mich seit damals auch nicht wieder mit dem Blinkie-System beschäftigt. Ich lehne es auch prinzipiell ab, simple Offline-Suchanfragen in Startmenüs an MS-Server zu übertragen. Das ist unmoralisch und erinnert stark an ein Babyphone für Erwachsene...

Mir ist aber das Aktivierungsverfahren bekannt. In Europa sind im WIN 8/10 hinterlegte UEFI-Keys Systembuilder-Keys, die aus juristischen Gründen generell auch auf anderer Hardware verwendet werden dürfen müssen. Wegen des Hardware-Prints im XML-Format darf aber das WINDOWS 10 nicht gleichzeitig auf anderer Hardware verwendet werden, soweit die Theorie. Ob sich der ausgelesene WIN10-Key dann auf anderer Hardware direkt oder per Telefon aktivieren lässt, steht auf einem anderen Blatt; man kann Aktivierungen nicht erzwingen. In der Praxis sieht es dann so aus, dass es sich einfach nicht lohnt, solange man im Netz WIN7-OEM-Keys für 10 Euro kaufen kann, die einmal aktiviert, sich auch auf WINDOWS 10 updaten lassen. Dabei umgeht man gleich noch die Treiberprobleme, denn notfalls verwendet WIN10 alte WIN7-Treiber, bis neuere per Update vorliegen.

Aber generell ist es in Europa vorgeschrieben, dass Software, die mit Hardware gebundelt wird, auch einzeln ohne die Hardware verwendet werden kann. Bei WIN7 gab es dafür einen Sticker im Batterie-Fach, WIN8- und WIN10-Keys sind generell auch auf anderer Hardware aktivierbar, unterliegen aber strikteren Beschränkungen, was die Häufigkeit der Aktivierung angeht. Praktisch heißt das: Die meisten Probleme machen die treudoofen Super-DAUs, die einen Key zehnmal aktivieren, anstatt ein Backup einzuspielen, auf welchem das System bereits ordnungsgemäß aktiviert ist. Für diese Art der etwas subtileren Blödheit kann Microsoft natürlich nichts... ;)
 
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........
Ich selbst nicht,..................
.........Ob sich der ausgelesene WIN10-Key dann auf anderer Hardware direkt oder per Telefon aktivieren lässt, steht auf einem anderen Blatt; man kann Aktivierungen nicht erzwingen.................
...............Aber generell ist es in Europa vorgeschrieben, dass Software, die mit Hardware gebundelt wird, auch einzeln ohne die Hardware verwendet werden kann. ................

Dann sind Deine Aussagen aber ziemlich mutig und bringen den Threadstarter nicht unbedingt weiter.

Die Rechtslage zu erläutern nutzt auch nur bedingt. Dem Mitarbeiter an der MS-Hotline wirst Du damit nicht imponieren.


Die meisten Probleme machen die treudoofen Super-DAUs, die einen Key zehnmal aktivieren, anstatt ein Backup einzuspielen, auf welchem das System bereits ordnungsgemäß aktiviert ist. Für diese Art der etwas subtileren Blödheit kann Microsoft natürlich nichts...
wink2.png

Wenn Du die Hardware nicht änderst, dann kannst Du Windows7 auch 20mal neu installieren und hast am Ende immer noch eine aktivierte Version.
 
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Aber generell ist es in Europa vorgeschrieben, dass Software, die mit Hardware gebundelt wird, auch einzeln ohne die Hardware verwendet werden kann.
Das Urteil des Europäische Gerichtshofes hat nur einen großen Haken: Es hat entschieden, daß der Verkauf nicht die Urheberrechte des Softwareherstellers verletzt, ein Verkauf insofern erlaubt ist. Es hat aber nicht festgelegt, daß Softwarehersteller diesen Verkauf auch ermöglichen müssen. Das Urteil verpflichtet nicht dazu, das der Verkauf überhaupt erst umsetzbar ist - mit anderen Worten: Sie dürfen den Weiterverkauf ganz legal unterbinden. Und genau das wird bei Windows10 vollzogen. Siehe auch: http://www.heise.de/newsticker/meld...iterverkauf-gebrauchter-Software-1631306.html

Wer dann? Nachweis!
 
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Das Urteil verpflichtet nicht dazu, das der Verkauf überhaupt erst umsetzbar ist - mit anderen Worten: Sie dürfen den Weiterverkauf ganz legal unterbinden. Und genau das wird bei Windows 10 vollzogen.

Den Weiterverkauf dürfen sie unterbinden, aber der Key soll/muss unabhängig von der Hardware verwendbar sein.
Kurz: Ein Softwarehändler hat nicht zu bestimmen, auf welcher Hardware der Käufer die Software installiert, das ist damit gemeint! (Der heise-Artikel bezieht sich da auf andere Fälle.)
Einen UEFI-Key eines Rechners auf anderer Hardware zu installieren, ist kein Weiterverkauf. Ein Weiterverkauf ist der Verkauf des Rechners samt Betriebssystem mit diesem Key, denn damit kann er Käufer selbst einen Preis für das Betriebssystem festlegen, und das soll er nicht! Ein Hardware-Verkäufer ist kein Softwarehändler, das ist richtig und ökonomisch vollkommen vertretbar.

Um diesem Dilemma zu entgehen, hat Microsoft das kostenlose Update auf WINDOWS 10 erfunden. Jeder kann also einen Rechner mit WIN7/8-Key zu einem angemessenen Preis weiter verkaufen, und jeder Käufer kann nun selbst kostenlos auf WINDOWS 10 upgraden, aber WIN10-Key an sich ist nicht übertragbar, damit der Käufer keinen eigenen Preis für ein fremdes Betriebssystem bestimmen kann. Im Gegenzug für das kostenlose Upgrade auf WIN 10 darf Microsoft ein bisschen auf dem Rechner herumschnüffeln, damit Kenntnisse über Hard-und Software gesammelt werden können. Das ist letztlich von den Microsoft-Anwälten so clever gelöst, das könnte ja glatt von mir sein... ;)

Die Rechtslage zu erläutern nutzt auch nur bedingt. Dem Mitarbeiter an der MS-Hotline wirst Du damit nicht imponieren.

Wer dann? Nachweis!

Ich sagte ja schon, eine gewisse Grundintelligenz ist von Nöten, stellt Euch also bitte nicht so an:


  1. Neugerät mit WIN8/10-Key möglicht ohne Internetanbindung starten
  2. WIN8/10-Key aus dem UEFI/BIOS auslesen.
  3. Neugerät definitiv abschalten, solange der Key woanders verwendet wird.
  4. WIN8/10 mit ISO auf Fremd-Hardware installieren
  5. Versuch der Aktivierung
  6. Im Falle von "gelungen", Partition von Neugerät löschen und dort ein anderes Betriebssystem, z.B. WIN 7 installieren.
  7. Im Falle von "Aktivierung verweigert", Partition vom Fremd-Hardware löschen und Original-Neugerät wieder benutzen.

  • Man kann jetzt als Käufer in Europa entscheiden, ob man das Neugerät ganz korrekt zurückgibt, weil sich gebundelte Hardware und Betriebssystem nicht getrennt verwenden lassen.
  • Vermutlich wird man sich aber lieber für die Fremd-Hardware einen WIN7-10-Euro-COA-Key im Netz kaufen, dort WIN7 installieren und dann kostenlos auf WIN10 upgraden! (Ich meine, wir reden hier über 10-20 Euro für ein oder gar zwei neue Betriebssysteme...!)

War doch gar nicht so schwer... :D
 
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Im Falle von "gelungen", Partition von Neugerät löschen und dort ein anderes Betriebssystem, z.B. WIN 7 installieren.
Im Falle von "Aktivierung verweigert", Partition vom Fremd-Hardware löschen und Original-Neugerät wieder benutzen.
Ja was denn nun?
Erwähnst Du beide Varianten, weil Du eben das Ergebnis doch nicht weißt?

Den Weiterverkauf dürfen sie unterbinden, aber der Key soll/muss unabhängig von der Hardware verwendbar sein.
Kurz: Ein Softwarehändler hat nicht zu bestimmen, auf welcher Hardware der Käufer die Software installiert, das ist damit gemeint! (Der heise-Artikel bezieht sich da auf andere Fälle.)
Okay, Du hast den Inhalt des Urteiles nicht verstanden.
 
Ich sagte ja schon, eine gewisse Grundintelligenz ist von Nöten, stellt Euch also bitte nicht so an:

Dieses WINDOWS Phantasialand aus dem deine Geschichten stammen dürfte für viele von uns noch völlig neu sein. Du wirst also schon ertragen müssen, dass wir Dir manchmal nur schwerlich folgen können.
Aber mit Deinen großzügigen und ausführlichen Hilfestellungen werden wir bestimmt bald alle zu echten Experten.
 
Komplett Off Topic. Der Threadstarter hatte gesagt, dass das System aktiviert ist und hat gefragt, was er tun muss, wenn er neu installieren muss.

Vermutlich wird man sich aber lieber für die Fremd-Hardware einen WIN7-10-Euro-COA-Key im Netz kaufen, dort WIN7 installieren und dann kostenlos auf WIN10 upgraden! (Ich meine, wir reden hier über 10-20 Euro für ein oder gar zwei neue Betriebssysteme...!)
Ähm, er hat gefragt, was er machen muss, wenn das Motherboard defekt ist. Falls das Motherboard während der Garantie den Geist aufgibt, dann wird er auch wieder ein Motherboard mit Lizenz bekommen. Wenn das Motherboard nach der Garantie den Geist aufgibt, dann ist das nach Juli 2016 und dann bringt ihm Dein Windows 7 Vorschlag nichts mehr, denn nach derzeitigem Stand kommt er ab August nicht mehr kostenlos von 7 zu 10.
 
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Danke Stefan,

so habe ich es mir aus den zahlreichen Beiträgen auch herausgelesen.

Gruß und danke für eure Hilfe !

Jürgen

- - - Beitrag zusammengeführt - - -

Solche Freundschaften sollte man immer mal wieder auf ihren Kosten-Nutzen-Effekt überprüfen... :D

...Freundschaften bewerte ich grundsätzlich nicht nach Kosten / Nutzen.....
 
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