Windows und die Lizenzen

s12er

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26 Jan. 2010
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Hallo,

ich habe eine Frage, die ihr sicher beantworten könnt. Vorweg: Ich habe seit Windows XP nichts mehr aus Redmond verwendet und vermute, mir fehlt deswegen auch Grundlagenwissen zu Microsoft und dessen Lizenzpolitik.

Jedenfalls habe ich vor einiger Zeit mal einen Laptop ohne Festplatte, aber mit diesem COA gekauft. Nur will ich das Teil weiterverkaufen, aber die Marktplatzregeln verbieten ja das Anbieten nur mit COA. Erlaubt ist aber ein installiertes Betriebssystem ohne Recoverypartition, aber mit COA.

Da ich überhaupt nicht weiß, ob der Product Key, der auf dem Laptop klebt in Benutzung, aktiviert, mit dem Laptop verbunden oder sonstwas ist, habe ich überlegt, dass ich ja einfach Windows installieren könnte und dann versuchen könnte, es mit dem vorhandenen Key zu aktivieren. Wenn der Key in Gebrauch ist, dann sollte das ja fehlschlagen. Wenn nicht, dann sollte alles in Ordnung sein.

Ist das soweit korrekt?
 
Soweit korrekt, früher konnte man mal Revovery cds/dvds bei lenovo nachbestellen falls es sich um ein Thinkpad handelt. So wäre es hilfreich zu wissen um welches os und welches Laptop es geht.
 
Danke, dann probiere ich das einfach mal aus. Handelt sich um Win7-Pro und der Hersteller ist HP.
 
Dann schau mal hier: http://winfuture.de/downloadvorschalt,3291.html Da kannst du Windows 7 Pro mit SP1 in Deutsch runterladen, oben links sind die Links. 32bit und 64bit. Runterladen und entweder auf DVD brennen oder mit einem Tool (z.B. "Windows 7 USB/DVD Download-Tool" oder "Rufus") auf einen USB-Stick kopieren und von dort starten & installieren. Den Key von dem COA-Aufkleber nehmen.
In der Regel sollte das klappen, es kann aber sein, dass die Aktivierung per Internet fehlschlägt (bei Installationen mit dem COA-Aufkleber schon öfter gehabt...) - dann einfach mit dem automatischen Telefonsystem aktivieren. Das klappt dann reibungslos, dauert aber ca. 5min.

Danach darfst du den Laptop mit vorinstalliertem Windows hier verkaufen.
Alternativ (wenn du ohne HDD verkaufen willst), darfst du halt die Lizenz nicht "aktiv" anbieten. Soll heißen: Du kannst den Laptop trotzdem verkaufen, erwähnst aber nicht, dass der Aufkleber vorhanden ist. Der Empfänger freut sich dann über die kleine Gratis-Beigabe, von der er bis zum Erhalt des Geräts nichts wusste :)
 
Danke euch, habe ich so gemacht und die Aktivierung per Internet hat funktioniert.

Vielleicht noch interessehalber: Irgendwo habe ich gelesen, die Lizenz sei an den Rechner gebunden. An welches Merkmal denn? Prüfsumme über irgendwas auf dem Board? Und wie könnte man eine Lizenz von einem Rechner zum anderen portieren, wenn sie doch an den Rechner gebunden ist? Und kann ich wirklich sicher sein, dass die Lizenz nicht schon auf einen anderen Rechner portiert wurde, wenn die Aktivierung geglückt ist?
 
Die Lizenz ist an nichts gebunden. Bist du der Eigentümer des Lizenzstickers, bist du auch der Eigentümer der Lizenz und kannst das OS auf jedem beliebigen Rechner installieren. Natürlich nur im Rahmen der Lizenz. Ist es eine Lizenz für ein Gerät, darfst du nur ein Gerät damit nutzen.
 
Erst bei Windows 10 ist die Lizenz an den Rechner gebunden und dort auch ausschließlich bei den kostenlosen Upgrades, sonst auch nicht.
Du darfst aber natürlich die Lizenz und die Aktivierung nicht durcheinanderbringen. Die Lizenz von Windows 7 darf auf einem beliebigen Rechner installiert werden. Aber eben nur einer zur Zeit. Der wird dann über Internet aktiviert. Diese Aktivierung ist dann an die Hardware gebunden. Sobald du zu viele Hardwarekomponenten auf einmal veränderst, wird eine erneute Aktivierung erforderlich. So lange die Lizenz immer nur auf einem Rechner installiert ist, gibt es aber keine Probleme mit der Aktivierung, auch nicht mit einer erneuten Aktivierung nach Hardwaretausch.
 
Die Lizenz ist an nichts gebunden. Bist du der Eigentümer des Lizenzstickers, bist du auch der Eigentümer der Lizenz und kannst das OS auf jedem beliebigen Rechner installieren.

Und wieso darf man dann die Lizenzsticker nicht einzeln verkaufen, wenn Microsoft doch überprüfen kann, ob versucht wird, einen Product Key mehrfach zu verwenden?
 
Zuletzt bearbeitet:
Nope, das ist schon seit Windows 8 so. Seitdem es keine COAs mehr auf den Geräten gibt, sondern nur noch einen "Windows" Aufkleber und der Key in der Firmware steckt.
Ah stimmt, die im UEFI hinterlegten Keys von Windows 8, 8.1 & 10 hatte ich ganz vergessen...
Genau genommen ist das aber glaube ich nicht konform mit der Gesetzeslage in Deutschland und auch wenn folgende Methode rechtlich fraglich ist: Man kann den Key ja auslesen und auf einem anderen Rechner verwenden, sofern man ihn auf dem ersten nicht mehr verwendet. :whistling:
 
Und wieso darf man dann die Lizenzsticker nicht einzeln verkaufen, wenn Microsoft doch überprüfen kann, ob versucht wird, einen Product Key mehrfach zu verwenden?

Weil laut Microsofts EULA eine gültige Lizenz aus mehr als dem Sticker besteht - siehe unsere Marktplatzregeln. Von daher stimmt die Aussage von patronus nicht ganz, man muss Eigentümer aller Bestandteile der Lizenz sein (z.B. originale Installationsmedien). Welche das sind, hängt von der Art der Lizenz ab.
 
Die EULA von MS interessiert doch in Deutschland nicht...

Und für all die, die wirklich interssiert was MS dazu sagt, hier ein Auszug aus der Win 7 Professional Lizenz:

16.a.
Originaler Lizenznachweis („Proof of License“ oder „POL“). Wenn Sie die Software auf einer CD oder anderen Medien erworben haben, ist Ihr Lizenznachweis das originale COA Label (Certificate of Authenticity) von Microsoft mit dem beiliegenden originalen Product Key sowie Ihr Kaufnachweis. Wenn Sie die Software online gekauft und heruntergeladen haben, ist Ihr Lizenznachweis der originale Product Key von Microsoft für die Software, den Sie beim Kauf erhalten haben, sowie Ihr Kaufnachweis von einem autorisierten elektronischen Lieferanten originaler Microsoft-Software. Ein Kaufnachweis unterliegt möglicherweise einer Überprüfung anhand der Aufzeichnungen Ihres Händlers.
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau genommen ist das aber glaube ich nicht konform mit der Gesetzeslage in Deutschland

Genaugenommen sogar vermutlich mit der Gesetzeslage in Europa, aber bisher hat anscheinend niemand das tatsächlich mal gerichtlich prüfen lassen.

und auch wenn folgende Methode rechtlich fraglich ist: Man kann den Key ja auslesen und auf einem anderen Rechner verwenden, sofern man ihn auf dem ersten nicht mehr verwendet. :whistling:

Man kann einiges, ja. ;-)
 
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