Stromanbieter: nicht AGB konforme Preiserhöhung

jal2

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Hallo,

die AGB meines Stromanbieters verlangen, dass er eine Preiserhöhung mindestens zwei Monate vor Inkrafttreten dem Kunden mitteilt und diesen dabei ausdrücklich auf sein Sonderkündigungsrecht hinweisen muss. Beides ist IMHO nicht geschehen, der neue, höhere Preis stand auf der Jahresrechnung (2014) und galt rückwirkend. Der Vertrag kann nur aller 12 Monate gekündigt werden.
Das ist mir erst 12 Monate später aufgefallen :facepalm:. Muss der Anbieter jetzt den alten Preis weiter verwenden oder habe ich immer noch ein Sonderkündigungsrecht? Oder beides? Ich hatte mir vorgenommen zu kündigen, habe aber die Frist versäumt. RA ist Overkill, es geht um ca. 60 EUR, die ich nach dem neuen Preis mehr zu zahlen habe. Und noch mal so viel in den kommenden 12 Monaten, bis ich rauskomme.

Gruss,
jal2
 
Lass Dich am besten bei der Verbraucherzentrale in Deiner Nähe beraten. Vielleicht kennen die ihre Pappenheimer schon.
Viel Glück
 
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