[Recht] Versandhändler erhöht im nachhinein den Rechnungsbetrag

Turbotobs

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Hallo meine allseits kompetenten Freunde,
ich habe vor ein paar Wochen einen Artikel in einem Internetshop gekauft. Dieser wurde im Internetshop des Händlers für 0 € (nein, kein Tippfehler!) zzgl. 6 € Versand angeboten. Ich dachte die haben einfach zu viel davon und es handelt sich um ein vor-vorjahres Modell, hab mich gefreut, bestellt, bezahlt und die Ware kam ein paar Tage später auch.

Jetzt (ca. 8 Wochen später) bekam ich eine Email in der steht man müsse mir im Nachhinein 30 € in Rechnung stellen, da es sich bei dem Rechnungsbetrag von 0 € um einen Bug handelte.


Hat jemand schon mal eine ähnliche Situation erlebt? Ich kann mir nur schwer vorstellen das es rechtens ist, im nachhinein den Rechnungsbetrag zu erhöhen. Falls doch, wo hört der Spaß dann auf? Nehmen wir an ich kauf mir einen neuen PC für 200 € und der Händler käme 8 Wochen später mit einer Forderung über 5000 €. Das geht ja auch nicht oder?
Sicherlich machen mich die 30 € nicht arm und ich hab auch Verständnis für den Händler, aber 30 € wärs mir niemals Wert gewesen! Ich hätte es wahrscheinlich nicht mal für 15 € gekauft.
Ich hab damals eine stinknormale Rechnung über 0 € + Versand bekommen und bezahl. Damit war das Geschäft für mich abgeschlossen.
Außerdem bezweifel ich das es sich um einen Bug (also Programmierfehler oder technischer Fehler) handelte. Dafür müsste ja dann der Hoster oder die Firma welche für die Umsetzung der Website verantworlich ist, haften. Ich vermute es handelte sich eher um einen menschlichen Fehler. Die Rechnung über 0 € wurde auch ausgedruckt, verpackt und per Post geschickt. Die Schnittstelle Mensch war also auf jedenfall daran beteiligt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast Du außer der 0 EUR Rechnung die Ware auch bereits erhalten? Wenn ja, ist der Vertrag rechtsgültig. Ansonsten ist die fehlerhafte Rechnung m.W. nach nur ein Angebot des Verkäufers und kein rechtsgültiger Vertrag.

Wenn Du die Ware noch nicht hast und sie Dir keine 30 EUR Wert ist, würde ich an Deiner Stelle vom Kaufvertrag zurück treten.
 
Ja die Ware hab auch bereits. Vom Kaufvertrag zurücktreten kann ich leider nicht, da das Etikett von mir schon entfernt wurde (es handelt sich um ein T-Shirt)
 
Die Rechnung über 0 € wurde auch ausgedruckt, verpackt und per Post geschickt. Die Schnittstelle Mensch war also auf jedenfall daran beteiligt.
Sicher - Druck initiieren, Rechnungen im Stapel von 100 anderen in die Kuvertiermaschine einlegen und Knopf drücken.

Außerdem bezweifel ich das es sich um einen Bug (also Programmierfehler oder technischer Fehler) handelte.
Oh doch - frag' mal andy

Der Verkäufer kann den Vertrag wegen Irrtums anfechten. Alleine schon die € 0.- müssen einen potentiellen Käufer stutzig machen, das da etwas nicht stimmen kann. Daher entweder den Betrag entrichten der vom Kaufvertrag zurücktreten.

Einen Rechtsstreit würdest Du wahrscheinlich verlieren (= meine persönliche Laien-Meinung)
 
Sehr verzwickte Sache auf jeden Fall, die Dir hier wohl keiner Beantworten kann.

Jetzt hast Du drei Möglichkeiten.
1) Dir ist die Sache den Streß nicht Wert und zahlst die 30 EUR
2) Du läßt Dich rechtlich beraten, was aber wahrscheinlich mehr als 30 EUR kosten dürfte
3) Du läßt es drauf ankommen und vertrittst dem Verkäufer gegenüber den o.g. Standpunkt und hoffst, daß es ihm nicht Wert ist zu klagen - falls aber doch, könnte es für Dich unter Umständen auch wieder deutlich teurer als 30 EUR werden.

Ich persönlich würde Option Eins wählen... :rolleyes:
 
"Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes – invitatio ad offerendum"
Nur hat der Händler ja in diesem Fall das Angebot angenommen und die Ware verschickt. Drum würde es da wohl wirklich auf einen Rechtststreit - mit ungewissen Ausgang - rauslaufen.
 
Nur hat der Händler ja in diesem Fall das Angebot angenommen und die Ware verschickt. Drum würde es da wohl wirklich auf einen Rechtststreit - mit ungewissen Ausgang - rauslaufen.
So ist es!
Und er wird sich das überlegen. Der Vertrag ist abgeschlossen. Da wird auch kein Anwalt etwas dran drehen können.
Zurücklehnen und abwarten.

Uwe
 
Man werfe auch einen Blick auf diesen Passus:
...
Eine Ausnahme gilt nur, wenn die „Annahme des Angebotes“ ausdrücklich bestätigt wird, also nicht nur eine „Bestätigung des Eingangs der Bestellung“ verschickt wird. Man sollte also genau auf die Formulierung der Bestätigungsmail achten.

Der Onlinehändler hat allerdings unter bestimmten Voraussetzungen selbst dann noch die Möglichkeit, den geschlossenen Kaufvertrag anzufechten. Das ermöglicht § 119 BGB.

Hat sich der Händler zum Beispiel verschrieben, vertippt oder der falsche Preis ist durch eine fehlerhafte Software entstanden, kann er den mit Euch geschlossenen Vertrag wegen eines „Erklärungsirrtums“ anfechten.
...
Das wäre also schon vergleichbar mit dem Fall des TE
 
Bei 30 EUR würde ich konkret nichts tun, außer der 0,- Rechnung und den Zahlungsbeleg gut aufheben, falls es doch zum Rechtsstreit kommt. Ich würde drauf spekulieren, dass es dem Händler für 30 EUR zu mühselig ist, einen Anwalt zu bemühen und weitere Schritte einzuleiten. Eine korrigierte Rechnung zu erstellen kostet ihn erst mal fast nichts und wenn Du zahlst, hat er gewonnen.

Im Falle eines Rechtsstreites hast Du gute Argumente (natürlich nicht juristisch sicher von mir zu belegen) :
- Zunächst die bezahlte Rechnung. Der Händler hat geliefert, also hat er auch den Zahlungseingang bei sich registriert und hätte seinen Fehler hier bemerken können.
- 0 EUR können einen zwar misstrauisch machen, aber "Lock- und Kennenlern-Angebote" sind ein gebräuchliches Mittel, wovon Du im guten Glauben ausgegangen bist.
- Jetzt dünnes Eis: Für den richtigen Preis hättest Du nie gekauft. Er hat den Preis wissentlich falsch angesetzt, um in täuschender Absicht ein Geschäft zu machen, er handelt also betrügerisch!
- Nochmal dünnes Eis: Ein 0 EUR Angebot ist ein Geschenk. Geschenke von "nennenswerten Wert" zum Zweck des "Kundenfangs" sind nicht zulässig -> unlauterer Wettbewerb. 30 EUR sind definitiv mehr als ein Luftballon, ein paar Streichhölzer oder ein Einkaufschip. Ihm droht also die Gewerbeaufsicht.

Also wenn ich das so runter geschrieben habe, bin ich mir sehr sicher, dass außer vielleicht noch mal einer Zahlungserinnerung (die ich genauso ignorieren würde9 nichts weiter kommt. Wenn doch mehr kommen sollte, gehst Du zur Verbraucherberatung: Hier gibt es kundigerer Beratung als hier im Forum und die haben die passenden Anwälte zur Hand.


Grüße Thomas
 
Sicherlich machen mich die 30 € nicht arm und ich hab auch Verständnis für den Händler, aber 30 € wärs mir niemals Wert gewesen! Ich hätte es wahrscheinlich nicht mal für 15 € gekauft.
Ich würde in diesem Fall, den Händler freundilich aber bestimmt dazu Auffordern den Preis angemessen zu reduzieren.
Dabei darfst du ruhig erwähnen, dass dir das Teil keine 30€ wert ist.
Ob's dabei zielführend ist deine eigene Wertvorstellung (z.B. 10€ oder so) zu nennen weiß ich nicht wirklich,
aber ich denke selbst in einem potentiellen Rechtsstreit hättest du zumindest die Chance auf Rücktritt trotz entferntem Etikett, da du den wirklichen Preis ja nicht erahnen konntest (es sei denn es läuft auch da auf einen Vergleich hinaus)
 
Der Onlinehändler hat allerdings unter bestimmten Voraussetzungen selbst dann noch die Möglichkeit, den geschlossenen Kaufvertrag anzufechten

Dann muss er den Kaufvertrag aber auch mit Verweis auf diesen Paragraphen und einer zugehörigen glaubwürdigen Begründung anfechten. Eine korrigierte Rechnung erfüllt das wohl sicher nicht, bzw. drückt sogar aus, dass er den kauf nicht anfechten möchte.
Und im Zweifel wird er Kaufvertrag eben "Rückabgewickelt": Er erstattet die die Dir entstandenen Versandkosten und erhält die Ware so wie sie ist zurück, auf seine Kosten natürlich, denn der Wunsch der Rückabwicklung geht von ihm aus, er muss also auch für die durch ihn entstehenden Kosten aufkommen. Dass die Ware nicht mehr neu und unbenutzt ist, ist ebenfalls sein unternehmerisches Risiko.

Grüße Thomas
 
So ist es. Einen Kaufvertrag kann man auch den geschlossenen Vertrag anfechten, z.B. weil ein Irrtum beim Preis vorgelegen hat oder ein Bug im Shop vorlag. Der Händler hat dir die Ware aber ja schon geliefert. Dann muss der Händler jetzt wohl erstmal beweisen, warum er trotz "falschem" Kaufvertrag die Ware liefert.

Meiner Laien-Meinung nach hat der Händler keine Chance mehr, seit das Paket verschickt wurde. Es sei denn, das passiert vollautomatisch so dass er gar keinen Einfluss darauf hatte.
 
aber ich denke selbst in einem potentiellen Rechtsstreit hättest du zumindest die Chance auf Rücktritt trotz entferntem Etikett, da du den wirklichen Preis ja nicht erahnen konntest

Noch ein gutes Argument auf deiner Seite.

es sei denn es läuft auch da auf einen Vergleich hinaus

Der geht ja nur mit eigener Zustimmung, was ich in dem Fall nur tun würde, wenn mir mein Anwalt oder der der Verbraucherzentrale dazu rät.

Grüße Thomas
 
@ coco
Auch wenn vollautomatisch versendet wird, muss der Händler doch dafür verantwortlich sein.

Ich würde ja mal da anrufen und schauen wie die Stimmung ist.
Wenn man dir glaubhaft machen kann, das der Laden bald pleite ist wegen diesem Bus im System -> zahle die 30€ für dein Karma.
Wenn die pampig werden und mit Rechtsstreit drohen, schicke denen ein ungewaschenes Shirt zurück.

Gruß Kolja
 
wegen diesem Bus im System
ecole-15.gif
(Sorry, der musste sein :D)
 
Persönliche Meinung:

Sorry, da würde ich gar nichts zahlen und das Shirt behalten.
Das schlimmste was passieren kann ist ein Mahnbescheid.
in einem solchen Falle würde ich Widerspruch ankreuzen und abwarten.
Das Kostenrisiko hat dann nämlich der Händler, wenn er denn klagen will.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass er damit durch käme ...


Dieses Angebot konnte ja plausibel für ein Lockangebot oder ähnlich gehalten werden ...
 
Ich würde, ähnlich wie @mectst, erst einmal abwarten, was von seitens des Verkäufer kommt und bei der ersten ernsthaften Aktion (Mahnung oder ähnliches) der Verkäufers zur Verbraucherberatung gehen.

gatasa
 
Auch meine Meinung: Auf keinen Fall zahlen - da könnte ja jeder kommen. So wie du es beschreibst, geht der Shop ja mit einer Selbstverständlichkeit davon aus, dass du die 30 Euro nachzuzahlen hättest, dass es fast schon unseriös wirkt. Ein freundlicher Hinweis auf einen Irrtum mitsamt allen verfügbaren Optionen (z.B. kostenlose Rücksendung auch wenn gebraucht, Nachzahlung mit angemessenem Rabatt...) wäre was komplett anderes, als einfach pauschal nach acht Wochen 30 Euro einzufordern. Das geht ja mal gar nicht! An deiner Stelle würde ich mir da auch keinen großen Kopf machen, du hast nichts zu befürchten. Das höchste der Gefühle wäre, dass ich das selbstverständlich nach dieser Zeit bereits gebrauchte Shirt auf Kosten des Shops an diesen zurücksende.
 
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