Yoga Viele Mängel beim Yoga / Kratzer nach 2 Tagen / Rückgabe noch möglich? -Thinkpad Yoga

yoga_user

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Hallo Leute,
ich bin auch ein (anfangs glücklicher) Besitzer des Thinkpads Yoga seit 2 Tagen.

Nun habe ich mich vor dem Kauf sehr ausführlich über das Gerät informiert und war mir bewusst, dass die aufgebrachte Folie relativ kratzempfindlich ist. Entsprechend verwendete ich sofort ein Sleeve für den Transport und bin auch sonst ziemlich sorgsam mit dem Gerät umgegangen. Selbstverständlich habe ich aber die gekaufte Digitizer-Funktion auch genutzt und entsprechend darauf geschrieben. Heute habe ich Kratzer auf der Folie entdeckt, die man sogar im Betrieb sehen kann und war darüber völlig verwundert (Herkunft unklar).

Des Weiteren gibt es folgende Mängel an dem Gerät
-Ghosting beim Bildschirm
-WLAN-Karte muss bei jedem Neustart über den Geräte-Manager neu eingerichtet werden
-WLAN-Verbindung bricht im Betrieb zusammen (Übertragungsgeschwindigkeit)
-Spaltmaße beim Bildschirm und der Tastatur nicht zufriedenstellend (rechts viel größerer Spalt als links)


Ich würde natürlich jetzt gerne das Gerät aufgrund der o.g. Mängel zurückgeben, aber wollte hier mal vorher fragen, ob ich mir das direkt sparen kann. Selbstverständlich würde ich aufgrund der Kratzer (die in meinen Augen niemals so schnell bei einem Business-Gerät auftreten dürfen) eine Wertminderung zahlen.

Glaubt ihr ich habe eine Chance auf Rückgabe? :confused:


Vielen Dank im Voraus!


Gruß
 

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Gegen Kratzer sollen originale Wacom-Spitzen helfen.

ATh.
 
Wie kann ich das verstehen?

Ich habe den mitgelieferten Stift verwendet. :confused:
 
... der mitgelieferte kratzt mehr als die Wacom-Stifte, mal Tante Google benutzen.

ATh.
 
Abgesehen von der Tatsache, dass es eine Unverschämtheit ist, dass der mitlieferte Stift einen Bildschirm derart schnell zerkratzen kann, welcher Wacom-Stift funktioniert denn überhaupt mit dem Gerät? So eine Radierfunktion hätte ich dann schon gerne, kann der mitglieferte offenbar nicht. Bei meinen Eingaben finde ich hier nämlich keine Übersicht bei "Tante Google". :facepalm:


Könnte man das Gerät wegen der anderen Mängel reklamieren oder ist Ghosting kein Garantiefall?
 
Das Spaltmaß der Tastatur ist durchaus normal würde ich sagen (dass dieses nicht rundrum exakt gleich ist ist bauartbedingt (die Tastatur ist ja zusätzlich zu den Schrauben über eine art Schiebemechanismus befestigt)

Die Kratzer am Bildschirm wirst du wohl kaum ohne Rückrufaktion seitens Lenovo ersetzt bekommen (es ist nahezu unmöglich zu beweisen, dass diese nicht durch unsachgemäße Behandlung(Dreck/untaugliche Digitizerstift-Nachbauten entstanden sind)
Probier doch mal eine Reinigung mit der altbewährten ISO20%-AquaDest80%-Mischung, oft erweisen sich vermeintliche Kratzer als hartnäckige Schlieren ;)

Dann bleibt noch der unansehnliche Spalt am Displayrand: In Verbindung mit dem Ghosting ist da evtl. eine Garantieabwicklung erfolgreich, dennoch bist du da immer noch auf die Kulanzbereitschaft seitens Lenovo angewiesen (Stichwort Serienstreuung, meines Erachtens ein Kandidat für http://www.unwortdesjahres.net )
 
Das Spaltmaß der Tastatur ist durchaus normal würde ich sagen (dass dieses nicht rundrum exakt gleich ist ist bauartbedingt (die Tastatur ist ja zusätzlich zu den Schrauben über eine art Schiebemechanismus befestigt)

Die Kratzer am Bildschirm wirst du wohl kaum ohne Rückrufaktion seitens Lenovo ersetzt bekommen (es ist nahezu unmöglich zu beweisen, dass diese nicht durch unsachgemäße Behandlung(Dreck/untaugliche Digitizerstift-Nachbauten entstanden sind)
Probier doch mal eine Reinigung mit der altbewährten ISO20%-AquaDest80%-Mischung, oft erweisen sich vermeintliche Kratzer als hartnäckige Schlieren ;)

Dann bleibt noch der unansehnliche Spalt am Displayrand: In Verbindung mit dem Ghosting ist da evtl. eine Garantieabwicklung erfolgreich, dennoch bist du da immer noch auf die Kulanzbereitschaft seitens Lenovo angewiesen (Stichwort Serienstreuung, meines Erachtens ein Kandidat für http://www.unwortdesjahres.net )

Vielen Dank für die Einschätzung!

Es ist bei einem recht teuren Produkt ziemlich ärgerlich, wenn es so viele Mängel hat. Der WLAN-Fehler lässt sich nämlich anscheinend auch nicht so einfach softwareseitig beheben. Alle Möglichkeiten aus den US-Foren habe ich bereits ausprobiert.

Dennoch werde ich es wohl einfach so behalten, denn der Aufwand mit Blick auf eine wahrscheinliche Ablehnung ist mir dann doch zu hoch.

Es handelt sich hier tatsächlich um Kratzer, die auch fühlbar sind. Wenn der Bildschirm irgendwann zu sehr zerkratzt sein wird, werde ich wohl diese Folie ablösen müssen. Auf Garantieleistungen kann man sich ja anscheinend sowieso nicht verlassen.


Gruß und Dank!
 
Spekuliere nicht, sondern stelle lieber mal eine Anfrage bei Deinem Händler, zu welchen Konditionen er das Gerät zurücknehmen würde oder es gegen ein anderes Modell tauscht. (Du brauchst dann ja wahrscheinlich eine Alternative und wenn der Händler ein Ersatzgeschäft tätigen kann, relativiert sich für ihn eventuell die Rücknahme). Von seiner Antwort ausgehend, kannst Du dann überlegen, was Du tun willst.

Edgar
 
Wie Edgar schon geschrieben hat, ist es sinnvoll den Händler zu kontaktieren. Ich würde ihm die Mängel schildern und um Nachbesserung bitten. Du hast dann einige Möglichkeiten. Einerseits kannst Du die Mängel beheben lassen oder aber um Austausch bitten. Wichtig ist hierbei, dass Du ein Wahlrecht hast. Du entscheidest, ob ein Austausch erfolgen soll oder eine Reparatur.
 
@Quiety
Der Händler darf wählen ob er Austauscht oder Repariert...

@TE
Falls du das Gerät Online erworben hast, kannst du es definitiv zurückgeben... Mich würden die angesprochenen Mängel auch etwas nerven...
Durch die Kratzer wirst du aber nicht den vollen Preis zurückbekommen 8/
 
.. was Dich wieder auf den Hinweis zurückbringt, Dich mit dem Händler auseinander zu setzen. Der Händler hat natürlich das Recht, zu entscheiden, ob er nachbessert oder Dir einen Nachlaß oder Wandel vorschlägt. Wenn Du ihm aber konkret den alternativen Kauf eines anderen Gerätes vorschlägst, dann hat er seinen Verdienst am Verkauf dies zweiten Gerätes und kommt Dir damit wahrscheinlich beim ersten Gerät entgegen.
Das dürfte jedenfalls eine zu überdenkende Alternative zur Rückgabe mit Abschlag wegen Nutzungsspuren sein.

Gruß
Edgar
 
Dass der Händler ein Wahlecht hat, ist ein weitverbreiteter Irrtum.
http://www.vz-nrw.de/Regeln-beim-Abs...Kaufvertrags-3
da steht's doch drinnen: ist die Reparatur deutlich billiger und em Kunden zumutbar, darf der Verkäufer auf diese bestehen, erst bei mehr als 2 fehlgeschlagenen Reparaturversuchen hat der Kunde das Recht einen weiteren Versuch abzulehnen und auf Austausch/Wandlung zu bestehen (Ist in etwa so auch im BGB nachzulesen)
 
da steht's doch drinnen: ist die Reparatur deutlich billiger und em Kunden zumutbar, darf der Verkäufer auf diese bestehen, erst bei mehr als 2 fehlgeschlagenen Reparaturversuchen hat der Kunde das Recht einen weiteren Versuch abzulehnen und auf Austausch/Wandlung zu bestehen (Ist in etwa so auch im BGB nachzulesen)

"Grundsätzlich hat der Käufer ein Wahlrecht. Ist dem Verkäufer die vom Verbraucher gewählte Art der Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich, kann er sie ablehnen und die andere Form der Nacherfüllung wählen." (Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen)
 
Auch wenn der TE sagt er will einen neuen Laptop haben, kann der Verkäufer den Alten reparieren und hat sogar das Recht auf seiner Seite...
Man muss Gesetzestexte auch richtig interpretieren können -.-
 
Auch wenn der TE sagt er will einen neuen Laptop haben, kann der Verkäufer den Alten reparieren und hat sogar das Recht auf seiner Seite...
Man muss Gesetzestexte auch richtig interpretieren können -.-

Was muss man interpretieren, wenn dem Käufer ein Wahlrecht zusteht? Dass der Verkäufer bei Unverhältnismäßigkeit die Kaufsache auch reparieren lassen kann, ist doch erste der zweite Schritt. Der Käufer kann nun sein Wahlrecht ausüben und muss dann abwarten wie sich der Verkäufer verhält.
 
Der Käufer kann nun sein Wahlrecht ausüben und muss dann abwarten wie sich der Verkäufer verhält.
Dito, man muss aber damit rechnen, dass der Verkäufer nach §439 Abs.3 BGB "nachbessert"
=> Nachfragen, und bei Querstellen des Verkäufers dann entscheiden, ob man die 1-2 Wochen für die Mängelbeseitigung auf sein Laptop verzichten kann ;)
In der Regel sind aber die meisten Händler kulant, wenn man ein anderes Gerät (evtl. +Zuzahlung bei teureren Geräten) abnimmt.
 
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