Was heißt eigentlich?
"Beachten Sie bitte, dass Ihre gesetzlichen Ansprüche hierdurch nicht beeinträchtigt werden."
Vermutlich meinen sie Deine Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistung gegenüber dem Händler.
Welcher Service hat Dir geantwortet? Wenn es nicht Servion war, würde ich es mal dort versuchen.
Bisher habe ich nur einmal die Garantie in Anspruch genommen und musste dazu keinen Kaufbeleg vorlegen.
EDIT: Ich konnte die AGB von Lenovo (D) gar nicht finden, nur folgenden
Hinweis bei Lenovo/CH,
dass die AGB des Händlers gelten. Wo hast Du das Yoga gekauft (Lenovo Shop, bei Händler, ...). Falls online, hast Du die AGB per Checkbox abnicken müssen?
Wenn nicht, kann es sein, dass diese unwirksam sind, da sie Dir vor dem Kauf nicht bekannt waren (Anwalt fragen).
In der
Lenovo Limited Warranty kommt die Notwendigkeit,
den Kaufbeleg vorlegen zu müssen, auch nicht vor (oder ich habe es überlesen).
Hast Du schon mal einen Garantiecheck mit Maschinen- und Seriennummer bei Lenovo gemacht?
Ich finde es auch seltsam, dass in Deinem Zitat auf gesetzliche Vorgaben bzgl. des Kaufbeleges hingewiesen wird.
Ist die Gestaltung der Herstellergarantie nicht komplett frei und eben nicht gesetzlich geregelt (im Gegensatz zur Gewährleistung)?
Also ich würde zuerst Servion probieren. Danach das Problem im deutschen Lenovo-Forum posten und zuallerletzt einen Anwalt in Erwägung ziehen.
Parallel könntest Du per PM mal bei unseren Shopbetreibern (andy, Mr. Natural) nachfragen, wie das mit Kaufbeleg und Garantie ihrer Erfahrung nach ist - sie sollten es wissen.