Versand der Akkus - Update 2019

LinuxMcBook

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Edit by Mornsgrans:

zu den Bestimmungen
Update 2015:
https://thinkpad-forum.de/threads/172027-Versand-der-Akkus?p=1877842&viewfull=1#post1877842

Update 2017:
https://thinkpad-forum.de/threads/172027-Versand-der-Akkus?p=2074279&viewfull=1#post2074279

Update 2018:
https://thinkpad-forum.de/threads/1...-Update-2017?p=2132587&viewfull=1#post2132587

Update 2019:
https://thinkpad-forum.de/threads/1...-Update-2019?p=2183486&viewfull=1#post2183486





Hi!
Ich hoffe, ich habe keinen Thread dazu übersehen, gesucht habe ich zumindest kurz.

Wie ist das eigentlich bei dem Versand von Akkus?
Also damit meine ich - wie hier ja oft vorkommt - sowohl den Versand zusammen mit dem Notebook, als auch den Akku einzeln.

Eigentlich fallen die ja unter irgendwelche Gefahrgutverordnungen.

Normal würde ich mir da nie Gedanken drüber machen, wenn der Akku sicher und Kurzschlußgeschützt versendet wird, aber angeblich gibt es ja wieder liebe nette Personen, die sich - gerade bei ebay - auf das Abmahnen konzentrieren...
Oder gilt das Problem eh nur für Gewerbliche Verkäufer?

Wie sollte man denn das Paket kennzeichnen, wenn man mal davon absieht, dass da eh niemand was von mitbekommt?
Reicht ein Aufkleber? Oder muss man noch irgendwelche Begleitschreiben beilegen?
Gar mehr bezahlen? Geht das zB überhaupt mit Hermes?

Vielleicht kann ja jemand zur Aufklärung beitragen :)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Moin,

der Aufkleber muss m.W. nur bei internationalen Luftfrachtsendungen drauf... Bei mir hat noch keiner gemeckert, dass der Aufkleber nicht drauf ist :)

Viele Grüße
Matt
 
Über diese Akkugeschichte habe ich vor einem Jahr mit Mornsgrans hier diskutiert: http://thinkpad-forum.de/threads/15...ebook-richtig-(ohne-speziellen-Versandkarton)

Ich habe nicht geschaut, ob DHL inzwischen die Versandbestimmungen eindeutiger formuliert hat - zum damaligen Zeitpunkt hätte ich es drauf angelegt, mit denen über die Formulierung zu streiten, einfach aus Prinzip. Der bereits weiter oben gepostete hübsche Aufkleber ist aber sicherlich kein Fehler.
 
Der Aufkleber muss immer drauf, dass ist so korrekt. Hermes hatte da letztens ein Faltblatt zu auslegen.
Ein interessanter Fall hierzu vom Amazon:
Gekauft wurde ein E-Bookreader. Dieser kam in normaler 0815 Amazon-Verpackung, kein Aufkleber das es Gefahrgut ist.
Nach ein paar Wochen musste er getauscht werden, weil das Display etwas gesponnen hat.
Amazon schickte mir also einen Rücksendeschein und ein Gefahrgutettiket, dass unbedingt aus das Gehäuse müsse...
 
Also wenn ich einfach das Label aus #2 drauf klebe reicht das?
Muss ich da bei DHL noch irgendwas anmelden oder Zuschlag zahlen? Oder kann ich das einfach am Schalter abgeben?

Wie sieht es mit Hermes aus?
 
Da es nach der GgVS als den sog. "Begrenzten Mengen" entspricht, ist es kein (aufpreispflichtiges) Gefahrgut, das mit entsprechenden Gefahrgutaufklebern versehen transportiert werden muss. Die Paketdienste transportieren wie oben beschrieben deklarierte Laptops und Akkus täglich zu tausenden - auch die, die kein "Gefahrgut" befördern. - Also kannst Du auch per Hermes verschicken.

Alle Klarheiten beseitigt?

P.S.:
Lenovo und viele Händler versenden inzwischen Notebooks in zusätzlichen Umkartons oder in schwarzer Folie eingeschweißt. In beiden Fällen ist der Akkuaufkleber, der auf dem nicht mehr sichtbaren Originalkarton aufgeklebt oder -gedruckt ist, nicht sichtbar. - Dies ist unzulässig und kann ein empfindliches Bußgeld für den Spediteur UND den Versender nach sich ziehen. In diesen Fällen muss zwingend ein "Akku-Gefahrhinweis-Aufkleber" auf der Außenverpackung SICHTBAR angebracht werden.
 
Meines Wissens verlangt weder Hermes noch DHL einen Zuschlag. Zumindest ist er bei Hermes nicht im PADEA vorgesehen.

Den Aufkleber habe ich letzte Woche vergessen draufzupappen, aber der Akku kam trotzdem an.
 
Also doch gar kein Aufkleber?
Der Aufkleber "Lithuim-Ion-Batteries"
120px-Akku-warnung-Lenovo.jpg

MUSS drauf,
Edit: Seit 2015 muss auch dieser Aufkleber angebacht sein:
attachment.php

(immer bei internationalem Versand, aber auch bei nationalem Versand, wenn Luftfracht möglich ist - z.B. von Nord- nach Süddeutschland)

aber nicht der entsprechende UN-Aufkleber "UN-3090"
157575_0.jpg

und nicht das zugehörige Gefahrgutsymbol.
100px-Dangclass9.svg.png


Dann wäre es aufpreispflichtiges Gefahrgut, das separat transportiert werden muss und nicht jeder Paketdienst befördert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Aufkleber aus # 2 ist kein Gefahrgutaufkleber ,sondern nur ein Hinweis,dass LiIon-Akkus enthalten sind . Diese fallen unter die LQ(Limited Quanteties)-Regelung ,und dürfen in begenzter Menge ohne Gefahrgutschein transportiert werden (Wie von Morns beschrieben).
Das UPS sehr strenge Regeln bezüglich der LiIon-Akkus hat,liegt daran ,dass sie vor 2-3 Jahren einen Frachtflieger samt Besatzung verloren haben : Dort ist wohl die Ladung mit Akkus während des Fluges in Brand geraten und führte zum Totalverlust .
Seitdem sind die Regeln für den Lufttransport deutlich verschärft worden.
Gruss Uwe
 
Vergangene Woche erhielt ich von IBM eine BIOS-Batterie für ein X230 aus einem Benelux - Staat, vermutlich per Luftfracht.

Die Verpackung wie immer sehr großvolumig, damit die Aufkleber drauf passen:

Batterieversand.jpg

Erstmals auch mit diesem Aufkleber:

cargo-only.jpg

der nach den IATA-Bestimmungen 2015 zusätzlich erforderlich ist.

Der bisher übliche Aufkleber

120px-Akku-warnung-Lenovo.jpg


(Die angegebene Telefonnumer variiert von Hersteller zu Hersteller)
muss auch aufgeklebt sein.

Es wird also immer restriktiver und komplizierter, vor Allem vor dem Hintergrund, dass man nicht immer weiß, ob ein Packstück vielleicht national (international sowieso) doch per Luftfracht verschickt werden könnte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dieser Thread ist inzwischen zwei Jahre alt, aber nach wievor aktuell.

Im Wiki habe ich auf der Seite Akku den Abschnitt Transportvorschriften ergänzt und die Links zu den Sicherheitshinweise für Transport aktualisiert.

Wie schon weiter oben in diesem Thread angesprochen dürfen Akkus bzw. Geräte mit eingebauten Akkus NICHT mehr in Frachträumen von Passagierflugzeugen transportiert werden, weshalb der o.a. orange Aufkleber auf der Sendung (auch im Inland) angebracht werden muss.

Ab 2017 gibt es neue Aufkleber, die alten (siehe im Thread weiter oben) behalten ihre Gültigleit bis 31.12.2018.
Hier der Link zum neuen Aufkleber als Muster: http://dr-label.de/images/product_images/popup_images/dr686-un-3480_932_0.png

DHL lehnt den internationalen Versand von LiIon-Akkus grundsätzlich ab. Das gilt auch für den Versand von Notebooks z.B. aus Deutschland nach Östereich oder in die Schweiz (entsprechender Link im Wiki)

Die Rückrufaktion des Samsung Galaxy Note 7 hatte gezeigt, dass die Transportunternehmen sehr empfindlich auf diese Aktion reagiert hatten und ohne spezielle Verpackung und Deklaration den Transport verweigerten.

Dieser Thread zeigt zudem deutlich auf, dass vermeintlich "tote" Akkus ein nicht unerhebliches Gefahrenpotential darstellen können, weshalb sie nicht versandt werden dürfen.

Aus diesem Grund ist es auch ratsam, nicht mehr mit defekten und "toten" Akkus als "Dummy" zu handeln, solange das Innenleben nicht entsorgt worden ist.

Händler sollten sich über die Neuerungen bei der zuständigen IHK informieren.
Interessant für alle Versender wird es ab Seite 44:
https://www.stuttgart.ihk24.de/blob...Lithiumbatterien-2017--Juergen-Werny-data.pdf
 
Zuletzt bearbeitet:
Neues Jahr, neues Glück.

Im Januar 2018 wurden u.a. einige Bestimmungen bezüglich Mitführen im Fluggepäck geändert.
Link zu Addendum 2018 (gültig ab 1. Januar 2018) bei IATA.org: (in deutsch) - siehe Seiten 11 und 12

Eine Nachfrage bei der jeweiligen Fluggesellschaft ist immer zu empfehlen.



Auf den Seiten davor stehen Änderungen, Einschränkungen (auch Beförderungsverweigerung von gefährlichen Gütern) im Luftfrachtverkehr, die hier kaum jemand interessieren dürfte.
 
und ergänzend: der hier im thread verlinkte Aufkleber zu den "Li-Ion-batteries" ist nur noch eine Zeit lang nutzbar, denn es gibt eine neue Variante. Außerdem ist die Restriktion im Luftverkehr noch stärker. Der Versand eines Akkus oder einer Batterie allein ist so gut wie nicht mehr möglich. Wenn, dann nur als "cell with equipment" oder "battery with equipment" oder als "cell (bzw. battery) in equipment". Ich kann das gerne genau nachschauen, ich habe hier Zugriff auf die aktuellen IATA-Vorschriften (wobei, nur als Nebenanmerkung, nur die englischen die gültigen sind).

das oben verlinkte Addendum betrifft aber nicht nur die Liste 2.3.A der IATA-vorschriften, was Passagiere mitnehmen dürfen im Handgepäck, im aufgegebenem Gepäck oder am Körper. im Addendum sind nur Abweichungen der Airlines und der Staaten aufgeführt. Und mal ernsthaft, wer nimmt 4 Ersatz-Lithium-Batterien mit bis zu 100 Wh mit im Handgepäck.
 
Hi, ich muss hier mal nachhaken, wer versendet denn noch international Notebook mit Akku.

Ich frage nur, weil ich ein Paket nach Zypern versendet habe.

Heute 22.03.2018 bekam ich das Paket von DHL zurück.

Begründung " Sendung vom Lufttransport, sowie int. Transport über Strasse ausgeschlossen".

Ich frage mich nur, woher wussten die, das da ein Notebook mit Akku drin war.

Der Aufkleber "UN3480" wurde wohl von DHL draufgeklebt.

Ferner war noch ein Aufkleber angebracht " 1XAkku am Gerät".

Ich habe mich bei diversen Versendern erkundigt, alle haben abgelehnt.

Frage mich nur, wie und womit die Ebayhändler ihre Notebooks versenden.

Nobby
 
Das Paket wird geröntgt worden sein und dann aussortiert....

Vielleicht gibt es spezielle Frachtführer im Luftverkehr die sowas abwickeln aber dann vermutlich als verlängerter Arm einer Spedition.
 
Ich frage nur, weil ich ein Paket nach Zypern versendet habe.

Heute 22.03.2018 bekam ich das Paket von DHL zurück.

Begründung " Sendung vom Lufttransport, sowie int. Transport über Strasse ausgeschlossen".

Ich frage mich nur, woher wussten die, das da ein Notebook mit Akku drin war.

Der Aufkleber "UN3480" wurde wohl von DHL draufgeklebt.

Ferner war noch ein Aufkleber angebracht " 1XAkku am Gerät".

Ich habe mich bei diversen Versendern erkundigt, alle haben abgelehnt.

Was haben sie abgelehnt, den internationalen Versand eines Notebooks mit LiIon Akku?
Wie schaut es mit nationalem Versand aus - der laeuft ja zum Teil auch per Lufttransport? Oder sortiert DHL & Co. die Pakete mit UN3480 heraus und transportiert sie auf der Strasse?

Gruss,
jal2
 
Sagen wir mal so:
Bei DHL sitzen so manche Spezialisten, die von tuten und blasen keine Ahnung haben.
DHL Bremerhaven ruft mehrmals im Monat in unserer Firma bei unserem Spediteur an, wenn ein neuer DHL-Kunde Gefahrgut per Seefracht im Container versenden will, aber niemand dort so richtig die Bestimmungen kennt und man dann lieber den Container im Hafen stehen lässt.

1. Die Kennzeichnung mit UN-Nummer durch DHL war definitiv falsch, wenn der Akku weniger als 9 Zellen hat. Richtig wäre die "Begrenzte Menge" (LQ) gewesen.
2. Sollte der Frachtversand im Frachtraum einer Passagiermaschine erfolgen, ist dies definitiv verboten.
3. Die Bestimmungen des Versands von Packstücken mit LiIon-Akkus sind je nach Fluggesellschaft und Ausgangsland verschieden.
4. Zahlreiche Paketdienste dürfen kein Gefahrgut ins Ausland transportieren - weder über Straße noch per Lufttransport.
 
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