Versand der Akkus - Update 2019

Muss ich auch einen Warnaufkleber auf dem Rucksack haben, wenn ich mein Notebook mitführe? Gewissermaßen als potentieller Selbstmordattentäter?
 
Unsinn. Es geht ja nicht darum, dass die Akkus an sich eine Gefahr darstellen, sondern dass diese Gefahr beim Transport größere Auswirkungen haben kann. Es gab vor ein paar Jahren tatsächlich mal einen Fall, dass in einem Frachtflugzeug die Ladung in Brand geraten ist. Zur Ladung gehörte auch eine Portion Li-Ion-Akkus und die haben dann dazu geführt, dass das Feuer sehr heftig wurde, von der bordeigenen Löschanlage nicht gelöscht werden konnte und der Flug dann kurzfristig zu Ende war. Daher kommen diese merkwürdig anmutenden Beschränkungen auf bestimmte Akkugrößen und auf Frachtmaschinen. Irgendwann danach kam dann das Theater mit dem sich selbst oxidierenden Samsung Galaxy Note dazu.
Bei den Beschränkungen beim Straßentransport, wie sie DHL da anwendet, vermute ich eher Bequemlichkeit. Man muss die Menge auf dem LKW überwachen, irgendwann ist das dann ganz offiziell Gefahrgut, die Fuhre wird zum Gefahrguttransport und den darf nicht jeder Fahrer fahren. Man muss ja auch mal die Kirche im Dorf lassen: Es gibt massenhaft gefährliche Güter, die auch irgendwie von A nach B transportiert werden müssen - egal, ob es sich um Schwefelsäure, Munition oder leichtentzündliche Akkus handelt. Es muss halt deklariert sein, damit man bei einem Unfall weiß, was zu tun ist.

Edit: Ich weiß nicht, ob sich seitdem schon wieder was geändert hat: https://www.zvei.org/fileadmin/user...von-Lithium-Ionen-Batterien-DE-April-2017.pdf
 
Bei den Beschränkungen beim Straßentransport, wie sie DHL da anwendet, vermute ich eher Bequemlichkeit.
Auf keinen Fall. Entzündende Akkus stellen auch beim Transport auf der Straße eine erhebliche Gefahr dar.
https://www.waz.de/staedte/bottrop/...-explosionen-durch-batterien-id212609647.html
https://www.nrz.de/staedte/duesseld...auf-lkw-in-hildener-spedition-id11632638.html


Hinzu kommt außerdem, dass DHL auch im Inland den Transport teilweise auf dem Luftweg durchführt, da gelten nunmal die IATA-Bestimmungen.

Ich habe im Wiki den Transport-Abschnitt in einigen Punkten aktualisiert. - Es gibt vor Allem neue Warnaufkleber, der alte ist seit Jahresbeginn ungültig (auch wenn er teilweise immer noch verwendet wird).

Hier noch ein Video: https://www.youtube.com/watch?v=dYq75w9WBJM
 
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Hinzu kommt außerdem, dass DHL auch im Inland den Transport teilweise auf dem Luftweg durchführt, da gelten nunmal die IATA-Bestimmungen.....
das ist aber das Problem von DHL, nicht das des Absenders, wenn DGL ihre Packerl unbedingt per Flugzeug transportieren will. Das muss und kann der Absender nicht wissen!

und zum Transport nochmal: NUR und AUSSCHLIESSLICH die IATA-Vorschriften des aktuellen Jahres sind gültig!

Daher: die Seite im Wiki zu dem Mitführen von Akkus durch Passagiere ist tot. dieser Link hier ist richtig https://www.iata.org/whatwedo/cargo/dgr/Documents/DGR-60-DE-2.3a.pdf

Li-Ionen-Batterien bis =< 100 Wh sind NUR im Handgepäck erlaubt!! NIX Koffer oder so!
 
das ist aber das Problem von DHL, nicht das des Absenders, wenn DGL ihre Packerl unbedingt per Flugzeug transportieren will. Das muss und kann der Absender nicht wissen!
Das ist das Problem des Versenders, da der Spediteur die Verpackungen nicht ohne Weiteres öffnen darf. Der Versender ist für die richtige Kennzeichnung verantwortlich.

Link angepasst - danke.
 
ich glaub, wir reden aneinander vorbei. wenn ich ein Paket mit nem Akku verschicken würde, müsste ich das für DHL so kennzeichnen, das es für den Transport auf der Straße korrekt gelabelt ist. Ich als DHL-Kunde könnte in dem Fall davon ausgehen, das DHL eben den Kram per LKW schickt. Ich muss nicht wissen, ob die das in ein Flugzeug packen oder mit der Bahn schicken. Woher sollte ich das auch wissen?

wenn ein Transportunternehmen unbedingt will, das der Kunde das für den Luftverkehr korrekt macht, muss das Unternehmen dem Kunden das entsprechend klar machen, das es aufs Flugzeug geht. Der Kunde kann das nicht wissen.
 
Sorry, dass ich heute erst antworte.

ich glaub, wir reden aneinander vorbei.
Nein, dies ist nicht der Fall:
wenn ich ein Paket mit nem Akku verschicken würde, müsste ich das für DHL so kennzeichnen, das es für den Transport auf der Straße korrekt gelabelt ist.
Du MUSST das Paket grundsätzlich so kennzeichnen, dass es zumindest für den Straßentransport geeignet ist. Im Verteilzentrum wird das Paket entsprechend aussortiert, dass es nicht per Luftfracht/Schiff transportiert wird. Ist ein weiterer Straßentransport nicht möglich, kommt das Paket wieder zurück zum Absender - siehe Nobbys Beitrag auf der Vorseite.

Ich muss nicht wissen, ob die das in ein Flugzeug packen oder mit der Bahn schicken. Woher sollte ich das auch wissen?

wenn ein Transportunternehmen unbedingt will, das der Kunde das für den Luftverkehr korrekt macht, muss das Unternehmen dem Kunden das entsprechend klar machen, das es aufs Flugzeug geht. Der Kunde kann das nicht wissen.
Transportiert DHL noch per Bahn? ;)
Für Dich als Versender ist es doch relativ einfach:
  • Inland ohne (deutsche) Inseln: Kennzeichnung mit Warnaufkleber für Straßentransport
  • Ausland und Inseln: Erkundigen beim Transportunternehmen und entweder entsprechend deren Anweisungen kennzeichnen oder anderen Transporteur suchen. Hier stehst Du in der Pflicht, Dich vorab zu erkundigen - "Uwissenheit schützt vor Strafe nicht"
Im schlimmsten Fall haftest Du alleine für alle Schäden und Kosten, wenn Deine Sendung falsch oder nicht (ausreichend) gekennzeichnet, in das falsche Transportfahrzeug bzw. falsch zwischengelagert, als "Unglücks"ursache identifiziert wird. Die Deckungssumme der privaten Haftpflichtversicherung reicht in der Regel nicht zum begleichen solcher Forderungen aus.
 
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Ausland und Inseln: Erkundigen beim Transportunternehmen und entweder entsprechend deren Anweisungen kennzeichnen oder anderen Transporteur suchen. Hier stehst Du in der Pflicht, Dich vorab zu erkundigen - "Uwissenheit schützt vor Strafe nicht"
Über Ausland brauch man sich gar nicht mehr unterhalten.
Alle deutschen Versender schließen einen Versand ins Ausland für Privatpersonen grundsätzlich aus...ist verboten.
Einzig glaub UPS bietet es wohl noch an, dann in von UPS gemieteter Sonderverpackung und sehr teuer.
Für Firmen sieht es anders aus. Da gibt es Wege.
 
Ich habe einen Ersatzakku fuer ein iPad mini bei ebay gekauft. Er wurde im Luftpolsterbrief ohne UN3480 Aufkleber versandt. Irgendwie moechte ich diesen Akku nicht verbauen, wer weiss, wie die Briefsortieranlagen ihn gebogen haben. Werde ihn wohl in einem stabilen Karton (mit UN3480) zurueckschicken und mich beim naechsten Kauf vorher erkundigen, wie versandt wird.
 
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