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Auf keinen Fall. Entzündende Akkus stellen auch beim Transport auf der Straße eine erhebliche Gefahr dar.Bei den Beschränkungen beim Straßentransport, wie sie DHL da anwendet, vermute ich eher Bequemlichkeit.
das ist aber das Problem von DHL, nicht das des Absenders, wenn DGL ihre Packerl unbedingt per Flugzeug transportieren will. Das muss und kann der Absender nicht wissen!...
Hinzu kommt außerdem, dass DHL auch im Inland den Transport teilweise auf dem Luftweg durchführt, da gelten nunmal die IATA-Bestimmungen.....
Das ist das Problem des Versenders, da der Spediteur die Verpackungen nicht ohne Weiteres öffnen darf. Der Versender ist für die richtige Kennzeichnung verantwortlich.das ist aber das Problem von DHL, nicht das des Absenders, wenn DGL ihre Packerl unbedingt per Flugzeug transportieren will. Das muss und kann der Absender nicht wissen!
Nein, dies ist nicht der Fall:ich glaub, wir reden aneinander vorbei.
Du MUSST das Paket grundsätzlich so kennzeichnen, dass es zumindest für den Straßentransport geeignet ist. Im Verteilzentrum wird das Paket entsprechend aussortiert, dass es nicht per Luftfracht/Schiff transportiert wird. Ist ein weiterer Straßentransport nicht möglich, kommt das Paket wieder zurück zum Absender - siehe Nobbys Beitrag auf der Vorseite.wenn ich ein Paket mit nem Akku verschicken würde, müsste ich das für DHL so kennzeichnen, das es für den Transport auf der Straße korrekt gelabelt ist.
Transportiert DHL noch per Bahn?Ich muss nicht wissen, ob die das in ein Flugzeug packen oder mit der Bahn schicken. Woher sollte ich das auch wissen?
wenn ein Transportunternehmen unbedingt will, das der Kunde das für den Luftverkehr korrekt macht, muss das Unternehmen dem Kunden das entsprechend klar machen, das es aufs Flugzeug geht. Der Kunde kann das nicht wissen.
Über Ausland brauch man sich gar nicht mehr unterhalten.Ausland und Inseln: Erkundigen beim Transportunternehmen und entweder entsprechend deren Anweisungen kennzeichnen oder anderen Transporteur suchen. Hier stehst Du in der Pflicht, Dich vorab zu erkundigen - "Uwissenheit schützt vor Strafe nicht"