Urgs, das ist sch****, AH. Da ist wohl jemand übers offene WLAN rein *sigh*
 
Offen ist es nicht, das weiß ich. Hoffe nicht das die wep hat, aber das werde ich alles prüfen.
 
hat jemand die PDF - Dateien noch ? Und kann mir diese mal schicken `? Sind leider inzwischen offline.
 
Alteshaus21, lies noch einmal den Beitrag, in dem ich den Heise-Artikel zitiert habe bzgl. der Adressen und dieses ominösen Dienstes "Traffic-Holder":

Der Artikel ist interessant ...

Urgs, das ist sch****, AH. Da ist wohl jemand übers offene WLAN rein *sigh*
Offen ist es nicht, das weiß ich. Hoffe nicht das die wep hat, aber das werde ich alles prüfen.

das muß kein Fremder gewesen sein. Sie hat sich wohl eher mal auf einer Seite rumgetrieben, die wohl etwas Schadsoftware an Bord hatte oder aber sie hat sich einen Trojaner o.ä gefangen.

Guido
 
Dies geht z.z. in mehreren Foren um, wer nichts in der Art getan hat, kann solche Schreiben ignorieren.
Immerhin ist die Polizei im Ernstfall in der Lage nach zu weisen, ob man sowas auf den Rechner hat oder nicht.
 
Die mir vorliegenden Abmahnungen kamen ausschließlich per Post, soweit mir bekannt ist werden Abmahnungen von U+C auch nur per Post verschickt. Alles was per Mail kommt dürfte wohl gefälscht sein, ist aber im Ergebnis egal, ich denke weder die Originalabmahnung noch die "gefälschte" Abmahnung dürfte rechtmäßig sein.

Bislang ist U+C nicht durch massenhafte Gerichtsverfahren aufgefallen, ich denke dass - zumindest bei den süddeutschen Gerichten - viele Gerichte der Ansicht sein dürften dass diese Filmchen überhaupt kein Ergebnis geistiger Leistung, sondern lediglich das Ergebnis körperlicher Leistung sind .... und daher auch nicht über das Urheberrecht geschützt.

Markus Rebl
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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kanzlei@t-anwaelte.de
www.t-anwaelte.de


 
Moin
Dies geht z.z. in mehreren Foren um, wer nichts in der Art getan hat, kann solche Schreiben ignorieren.
Das ist bei Abmahnungen generell ein schlechter Rat. Nur in diesem speziellen Fall ist das mal eine Option.

Immerhin ist die Polizei im Ernstfall in der Lage nach zu weisen, ob man sowas auf den Rechner hat oder nicht.
Sorry, aber das ist totaler Quatsch. Die Polizei wird in dem Fall nicht mal tätig werden (Zivilrecht).


RomanX

aus Post #1: ... Solche Erklärungen wirken bis zu 30 Jahre lang, auch wenn sich die Rechtslage ändern sollte.
Wie der BGH (06.07.2012, Az. V ZR 122/11) klargestellt hat, gelten solche Erkärungen wohl lebenslang.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sorry, aber das ist totaler Quatsch. Die Polizei wird in dem Fall nicht mal tätig werden (Zivilrecht).
Oha! Da bin ich anderer Meinung und habe das auch schon mehrfach erfolgreich durchgezogen. Natürlich ist die Polizei nicht gerade erfreut, solchen Mist zu bearbeiten. Natürlich denken die Menschen bei der Polizei das gleiche wie ich: Warum kann der Gesetzgeber da nicht klar geregelte Gesetze formulieren und beschliessen? Warum sollen Bürger und Polizei das ausbaden?
Der mögliche Umweg: Anzeige wegen Betrug. Da ist bereits der Versuch zu werten wie ein tatsächlicher Betrug ("der Versuch ist stafbar"). Als Hinweis an die Menschenkollegen der Polizei folgendes: Die unklaren Gesetze sind zu verbessern. Daher ist "Druck von Unten" notwendig; sinnlos beschäftigte Polizisten und Staatsanwälte werden den Druck schon an die Gesetzgeberfritzen weiterreichen, damit sich was tut.
Betrug selber ist keine Zivilrechtliche Angelegenheit, besonders wenn mehrere andere Menschen betroffen sind (bei einer Abmahnungsgeschichte klar gegeben). Zivilrechtlich würde es erst dann, wenn mir ein Schaden entstanden wäre, z.B. durch Bezahlen der verlangten Betrages. Hier verlangt aber jemand unberechtigte Beträge ohne Rechtgrundlage!
In einem Fall wurde ich als Zeuge zu einer Verhandlung gebeten (Anreise per Flieger, Übernachtung, Verdienstausfall). Da wird schon was getan, der Bürger muss eben die Erst-Initiative ergreifen.
Sollte ein Polizist die Anzeige ablehnen, bitte ich ihn immer zum Diktat: "Dienstaufsichtsbeschwerde". Da reicht als Grund schon, dass er die Dienstaufsichtsbeschwerde(!) nicht aufnehmen möchte. Wirkt meist sofort!
LG mccs
 
Dass man die zur Klageabwehr anfallenden Anwaltskosten selber tragen muss, weil eine Gegenklage in der Schweiz unwirtschaftlich ist, lässt mein Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat mächtig schwinden. Wie kann es möglich sein, dass irgendwelche bestenfalls halbseidenen "Anwälte" massenhaft und größtenteils wohl zu Unrecht abmahnen und andere dadurch rechtens zu finanziellem Schaden kommen?
 
Dafür ist ja der Rechtsschutz da... oder habe ich etwas falsch verstanden? Habe alles nur kurz überflogen...
 
Sollte ein Polizist die Anzeige ablehnen, bitte ich ihn immer zum Diktat: "Dienstaufsichtsbeschwerde". Da reicht als Grund schon, dass er die Dienstaufsichtsbeschwerde(!) nicht aufnehmen möchte. Wirkt meist sofort!

Geht auch anders, § 258 StGB Strafvereitelung:

§ 258
Strafvereitelung

(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer absichtlich oder wissentlich die Vollstreckung einer gegen einen anderen verhängten Strafe oder Maßnahme ganz oder zum Teil vereitelt.

(3) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe.

(4) Der Versuch ist strafbar.

[...]

D.h. die blauen/grünen Männchen müssen JEDE Anzeige aufnehmen.
 
Rechtsschutz greift hier nicht, Urheberrechtssachen sind da ausgeschlossen. Und die BGH Entscheidung betr. die Verjährung betraf eine erbrechtliche Angelegenheit, hier gelten andere Grundsätze.
 
Hallo @Alteshaus,

wie du dir wohl vorstellen kannst, habe ich daran interesse.

gruß in't huus

gatasa

Dumm nur das meine Tante keine Mail bekommen hat, sondern normale Post..

falls es jemanden interessiert, kann ich ihm das schreiben gerne mal zukommen lassen.
 
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