Wie versende ich ein Notebook richtig? (ohne speziellen Versandkarton)

Thomebau

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Da ich schon so oft falsch verpackte und daher beim Transport beschädigte Notebooks bekommen habe, veröffentliche ich hier eine kurze Anleitung an Beispiel des Thinkpad X220i:
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1. Man sucht sich einen Karton der richtigen Größe

  • nicht zu groß und nicht zu klein, ca. 10-15cm nach allen Seiten bei kleinen, leichten Gegenständen, bei größeren und schwereren mehr
  • die Stärke des Kartons sollte man dem Gewicht des zu versendenden Gegenstandes anpassen

Bei X220i ist dieser hier gerade recht:

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2. Das Notebook sollte man, um es vor Kratzern zu schützen, sorgfältig in Luftpolsterfolie wickeln. Vorher nimmt man den Akku heraus damit sich das Notebook nicht während dem Transport einschalten kann und die Festplatte Schaden nimmt.
Was außerdem leider absolut nicht mehr selbstverständlich ist, ist dass man das Notebook grob reinigt, wenn man Speichelspritzer auf dem Display und die Hundehaare vom Vorbesitzer findet ist das nicht gerade appetitlich.

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3. Der Akku wird natürlich separat verpackt.

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4. Nun gilt es den Karton zu füllen, dazu eine kleine Materialkunde:

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[1]

  • Luftpolsterfolie (optimal für alles ohne spitze Ecken, scharfe Kanten, nicht geeignet für sehr schwere Gegenstände)
  • Schaumstoff (je nach Härtegrad verwendbar wie Luftpolsterfolie, auch geeignet für schwere Gegenstände)
  • Lufttaschen (wie Luftpolsterfolie, nicht so flexibel einsetzbar, aber ideal um große Volumina auszugleichen)
[2]

  • schweres Packpapier (schön steif, gut zusammengeknüllt sehr flexibel einsetzbar und belastbar, nicht geeignet für sehr schwere Gegenstände, nicht gerade sanft zu empfindlichen Oberflächen)
  • geschlitzter/geschredderter Karton (schön steif, auch für schwerere Gegenstände geeignet, nicht unbedingt sanft zu empfindlichen Oberflächen)
[3]

  • Zeitungspapier (höchstens geeignet für leichte, kleine Gegenstände aus Kunststoff, für Notebooks nahezu ungeeignet, verliert bei feuchter Witterung jede Steifigkeit und Flexibilität)
  • dünnes Packpapier (siehe Zeitungspapier)


Was es noch gibt:

  • Schaumstoffchips (eigentlich sehr gutes Verpackungsmaterial, Eigenschaften siehe Schaumstoff, allerdings tut man keinem Empfänger einen Gefallen damit wenn der einen Karton voller kleiner Schaumstoffteile bekommt)

  • Styropor (sehr fest, daher schlecht an den zu verpackenden Gegenstand anzupassen, auch für schwere und scharfkantige Objekte geeignet, oftmals genutzt für extra angefertigte Verpackungen)

Worauf zu achten ist:
Auch hier gilt wieder der Grundsatz dass man das Füllmaterial an den Gegenstand anpassen muss, ist er klein und leicht, empfehle ich Packpapier, groß und schwer Styropor oder steifen Schaumstoff. Oftmals führt auch ein Mix (wie in diesem Beispiel verwendet) zum Ziel. Wichtig ist, dass keine Luft mehr im Karton ist und sich so nichts mehr hin und her bewegen kann. Das Notebook muss komplett fest im Karton sitzen, durch Schütteln darf es sich nicht verschieben. Daher ist darauf zu achten dass man ausreichend steifes Füllmaterial nimmt um zu verhindern dass es einfach zerdrückt wird.

5. Man legt den Boden des Kartons mit dem richtigen Füllmaterial aus, darauf kommt dann das Notebook.

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6. Nun bedeckt man das Notebook mit einer dünnen Lage Füllmaterial um es vor dem Zubehör zu schützen. Auch die Ränder müssen nach allen Seiten hin abgepolstert und gefüllt werden.

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7. Das Netzteil und das Kabel braucht man nicht extra zu verpacken, die sind nicht so empfindlich und kommen oben auf, zusammen mit dem bereits verpackten Akku.

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10. Anschließend mit etwas mehr Füllmaterial auffüllen als man für angemessen hält (man muss es trotzdem noch ohne zu großen Kraftaufwand rein bekommen).

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11. Den Karton sorgfältig zu kleben (nicht am Klebeband sparen).

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12. Das Versandetikett auf einer der großen Flächen aufkleben.

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Jetzt muss man das Paket nur noch bei der Post abgeben und wenn man sich an all meine Ratschläge gehalten hat wird es mit einer Wahrscheinlichkeit von 98% heil ankommen. Klar, wenn jemand mit einem Stapler drüber fährt oder mit ner Zinke in die Ladung sticht statt in die Palette kann diese Verpackung auch nichts mehr retten, aber für den "normalen" Versand ist das Notebook jetzt gut verpackt.

In etwas sorgfältigerer Formatierung auch hier auf meiner Website zu finden. Beim kopieren hats die irgendwie zerschossen und ich habe sie jetzt mal nur notdürftig angepasst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Super Sache! :)

[...] Vorher nimmt man den Akku heraus damit sich das Notebook nicht während dem Transport einschalten kann und die Festplatte Schaden nimmt. [...]

kleine Anmerkung dazu noch: wenn der Akku nicht im Gerät ist läuft man auch nicht Gefahr, dass bei einem Sturz des Pakets unnötig Kräfte auf das Gehäuse wirken.
 
Super Idee - wenn das der ein oder andere gelesen hätte wäre mir etwas Ärger erspart geblieben :)

Kleiner Zusatz meinerseits - ich verpacke derartig teure Sachen doppelt:

Das von dir (perfekt) gesicherte Paket in einen großen Plastiksack und diesen Wasserfest zukleben, dann in ein etwas größeres Paket einpacken uns versenden. Wieso? Wasserschaden ist möglich - und Versandversicherung ist zwar toll aber immer Aufwand/Ärger für beide Seiten. Auf die Tüte schreibe ich mit Edding Absender und Empfänger inklusive Email/Telefon - dann kann nichts mehr schiefgehen....
 
Super Anleitung, sollte sich mancher Verkäufer mal zu Gemüte führen.

Ich packe das Zubehör (Akku, Netzteil etc. ) immer unten drunter, damit -sollte doch Druck von oben kommen- das Display bzw. der Deckel geschützt sind. Ob das was bringt sei mal dahin gestellt.
 
Ich packe das Zubehör (Akku, Netzteil etc. ) immer unten drunter, damit -sollte doch Druck von oben kommen- das Display bzw. der Deckel geschützt sind. Ob das was bringt sei mal dahin gestellt.

[video=youtube;LAlmZVtcHUg]http://www.youtube.com/watch?feature=player_detailpage&v=LAlmZVtcHUg[/video]
 
So leid es mir tut, aber der Akku ist falsch verpackt!!!

Laut Gefahrgutverordnung muss der Akku bei Einzerverpackung zwingend kurzschlusssicher verpackt sein, weshalb er in eine Platiktüte zu packen ist.

Schwerwiegender sind aber die Transportvorschriften für gefährliche Güter.
Aus den AGB (Seite für Privatkunden) der DHL:
Jedes Versandstück mit Lithiumbatterien der UN-Nrn. 3090, 3091, 3480 und 3481 muss
gem. Sondervorschrift 188 f) ADR gekennzeichnet sein. Ausgenommen hiervon sind Ver-
sandstücke, die
- in Ausrüstungen (einschl. Platinen) eingebaute Knopfzellen-Batterien,
- höchstens vier in Ausrüstungen eingebaute Zellen oder
- höchstens zwei in Ausrüstungen eingebaute Batterien
enthalten.
Quelle:
Regelung für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen, Teil 2 (Typ: PDF, Größe: 128.54 KB) (letzte Seite rechts)
Zu finden hier:
http://www.dhl.de/de/paket/information/privatkunden/zulaessige-inhalte.html.

Ergo:
Der Akku muss bei Versand im ThinkPad eingebaut sein, da er sonst nicht als "in Ausrüstungen eingebaute Batterie" zählt und damit die Sendung als Gefahrgut verschickt werden muss.


Noch etwas:
Zubehör nicht über dem Deckel, sondern am besten neben dem Notebook verstauen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Manni: Oben siehste doch dein Paket...;)

@Thome: Tolles Video, könnte ich den ganzen Tag schauen. Ist mMn aber nicht realistisch, da idR ein Paket nicht alleine ist...
 
Die Batterien sind doch in dem Akkugehäuse fest verbaut, daher ist das eine in einer Ausrüstung verbaute Batterie. Sonst dürfte man ja auch keine Akkus einzeln verschicken.

Und wenn der Akku im Gerät eingebaut ist dann ist der erst recht nicht gegen Kurzschluss gesichert.
 
Die Batterien sind doch in dem Akkugehäuse fest verbaut, daher ist das eine in einer Ausrüstung verbaute Batterie. Sonst dürfte man ja auch keine Akkus einzeln verschicken.
1. Du hast den Akku separat beigelegt ---> = Gefahrgut
2. Bei Einzelversand ist das Packstück als Gefahrgut zu deklarieren, wenn bestimmte Kriterien erfüllt werden


Und wenn der Akku im Gerät eingebaut ist dann ist der erst recht nicht gegen Kurzschluss gesichert.
Doch, weil keine Gegenstände den Akku kurzschließen können und die Kontakte gegen Flüssigkeit geschützt sind.
 
Mal abgesehen von der Akku-Diskussion (ich haette den auch stecken gelassen):
ich finde deine Verpackungsmethode nicht optimal, das Gerät kann zu leicht an den Seiten wegrutschen, und wird damit beim Transport nicht mehr an der gewünschten (sichersten) Mitte liegen.

Normalerweise würde ich die Seiten zum Notebook hin mit Verpackungsmaterial hochkannt füllen, z.B. mit einer Mischung aus festkugeltem Zeitungspapier und Lufttaschen. So bleibt das Notebook wo es bleiben soll, mittig, und besitzt eine natürliche Knautschzone in jede Richtung - und selbst nach etwas rauerem Verladen bleibt das Gerät in der Position und behält diesen Schutz bei.

Persoenlich versuche ich so zu verpacken, das die Verpackung mehrere male aus der Hand rutschen koennte, und auch die typischen Verladungen standhaelt, ohne das Innere zu beschaedigen. Wichtig hierbei sind meiner Meinung nach zwei Punkte:
1. eine Knautschzone um das Objekt
2. eine Fixierung gegen Erschütterung

Aber was mich wirklich irritierte: die eine Lage gebrauchter Luftpolsterfolie. Den Sinn dahinter verstehe ich nicht so ganz :confused:



Hoffe die Kritik war konstruktiv. Alles in allem ein schoen geschriebenes Tutorial, und alle Male besser als den Mist den man auf Dau-Alarm so sieht.
(wer es nicht kennt: http://dau-alarm.de/g_pack.html)

Gruss.
 
1. Du hast den Akku separat beigelegt ---> = Gefahrgut
Sehe ich anders: DHL schreibt, dass der Akku "in eine Ausrüstung eingebaut" sein muss. Unter "Akku nicht eingebaut" verstehe ich sowas. Wenn der Akku in einem Plasikgehäuse mit Elektronik und Kontakten steckt, ist das für mich ein in eine Ausrüstung eingebauter Akku, man bekommt ihn ja nicht mehr so leicht raus. Ohnehin wäre es sinnfrei - warum soll ein potentiell gefährlicher Akku (Explosion, Feuer, auslaufen...) plötzlich kein Gefahrgut mehr sein, nur weil er in einem Thinkpad steckt? Wenn man andersherum eine nackte Akkuzelle in ein Plastikgehäuse einschweißt, erhöht das zumindest theoretisch den Schutz, da wäre die Vorschrift verständlich.

Unahängig davon: Verschickt Lenovo nicht auch die Thinkpads, indem der Akku separat im Karton beigelegt wird?
 
Mal abgesehen von der Akku-Diskussion (ich haette den auch stecken gelassen):
ich finde deine Verpackungsmethode nicht optimal, das Gerät kann zu leicht an den Seiten wegrutschen, und wird damit beim Transport nicht mehr an der gewünschten (sichersten) Mitte liegen.

Ich habe doch nach allen Seiten Verpackungsmaterial dazwischen? Die Frage kann ich jetzt nicht nachvollziehen?
Ich schreibe doch:
Auch die Ränder müssen nach allen Seiten hin abgepolstert und gefüllt werden.

Aber was mich wirklich irritierte: die eine Lage gebrauchter Luftpolsterfolie. Den Sinn dahinter verstehe ich nicht so ganz :confused:
Das dient nur dazu die Gummierung vor der rauen Pappe zu schützen.

2. Das Notebook sollte man, um es vor Kratzern zu schützen, sorgfältig in Luftpolsterfolie wickeln.

Kann es sein dass du die nur die Bilder angeschaut hast ohne zu lesen?
 
Unahängig davon: Verschickt Lenovo nicht auch die Thinkpads, indem der Akku separat im Karton beigelegt wird?
Wenn einer aus dem Fenster springt, heißt das noch lange nicht, dass ihm alle folgen müssen.

Lenovo ist bezüglich der neuen Gefahrgutverordnungen bereits informiert ;).
DHL schreibt, dass der Akku "in eine Ausrüstung eingebaut" sein muss. Unter "Akku nicht eingebaut" verstehe ich sowas. Wenn der Akku in einem Plasikgehäuse mit Elektronik und Kontakten steckt, ist das für mich ein in eine Ausrüstung eingebauter Akku,
Du kannst es schön diskutieren oder auch nicht. Die "Ausrüstung" ist das Notebook. Dein Bildbeispiel bezieht sich auf Akkuzellen, die wiederum separat in den Transportvorschriften geregelt sind.
Nach der Gefahrgutverordnung besteht ein Akku aus mehreren Zellen - also hat man dort schon kapiert, was ein Akku und was eine Zelle ist.

Die Transportvorschriften sagen klar aus, dass der Akku in der Ausrüstung (=Notebook) eingebaut sein muss, um nicht als Gefahrgut separat ausgewiesen werden zu müssen. - Übrigens: 9-Zellen-Akkus müssen IMMER bei Lufttransport als Gefahrgut ausgewiesen sein, auch, wenn sie im Notebook eingebaut sind.
 
wenn ich ein ThinkPad oder Handy bekomme ist immer ein Dicker Akku Gefahrengut Aufkleber auf dem Paket ;)
 
Ich habe doch nach allen Seiten Verpackungsmaterial dazwischen? Die Frage kann ich jetzt nicht nachvollziehen?
Das Gerät liegt eher in einer Wanne, als in einer fixen Position. Das ist meiner Meinung nach das Problem.

Das dient nur dazu die Gummierung vor der rauen Pappe zu schützen.
Dafür könntest du genauso gut Alufolie nutzen, oder Papier. Ich hoffe du verstehst wieso ich das etwas verwirrend finde. Luftpolsterfolie kann einen wirklich guten Zweck erfüllen, allerdings nicht bei einer einzigen Lage bei einem derartig schweren Objekt.

Ich habe den gesamten Text gelesen, von daher die Anmerkungen. Ich denke dein Topic ist gut, hat potential, ist aber verbesserungswürdig.
Genannt habe ich dir lediglich meine Vorschläge, welche ich teils als besser erachte, wie andere auch.



Mich würde wirklich mal interessieren was Lenovo hinsichtlich der Gefahrgutverordnungen antwortet, oder ob das überhaupt jemanden je interessiert hat.
An sich liefern doch nahezu alle Hersteller ihre Geräte mit separatem Akku aus? :confused:
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur eins vorweg: Ich will nicht auf Teufel komm raus beweisen, dass ich Recht habe - es geht mir nur darum, dass die DHL-Vorschriften in dieser Hinsicht Interpretationsspielraum bieten:
Die "Ausrüstung" ist das Notebook.
Sagst Du. Ich sage, die Ausrüstung ist das Akkugehäuse. Was stimmt?

Abgesehen davon: Dann papp ich halt einen Gefahrgutaufkleber drauf, damit DHL zufrieden ist. Vielleicht verringert das ja die Transportschäden beim Notebookversand :whistling:
 
  • ok1.de
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