Ihr immer mit Euren "kranken" Interpretationen, die zurechtgebogen werden (beim "Bund" haben wir dann immer von den "kopfgesteuerten" gesprochen) - vielleicht hättest Du mal googeln sollen
Es geht mir ums Prinzip.
Natürlich ist bei Anwendung des gesunden Menschenverstandes mit "Ausrüstung" das Notebook oder ähnliches gemeint! Nur steht das eben nicht wortwörtlich in den Vorschriften. Die Auslegung aus dem Link habe ich gestern abend beim Googeln (jawoll, sogar ich mache das manchmal) auch gefunden - zwei Juristen, drei Meinungen. Eine Kanzlei aus München sieht das eben so, eine aus Köln vielleicht anders. Ob die potentielle Meinung der Kölner Kanzlei dann mit dem gesunden Menschenverstand vereinbar ist, steht natürlich auf einem anderen Blatt.
DHL hätte in seinen Vorschriften eine Begriffsbestimmung einfügen können (wie man es z.B. vom Jugendschutzgesetz kennt) - sinngemäß "Ausrüstung im Sinne dieser Verordnung ist das Gerät, zu dessen bestimmungsgemäßem Betrieb die verkehrsfähige Batterie verwendet werden kann." Dann wäre ich zufrieden - denn das Akkugehäuse ist kein Gerät und eine Akkuzelle nicht verkehrsfähig.
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Interessant, das mit dem Bund. Ich frage mal lieber nicht nach, von welchem anderen Körperteil "man" denn so damals gesteuert wurde - der Kopf ist jedenfalls zum Denken da und nicht, damit es nicht in den Hals reinregnet. zornig
Ich verweise jetzt noch abschließend auf die Geschichte, als ein T400? dadurch mechanisch beschädigt wurde, weil es mit eingebautem Akku verschickt wurde, gebe bekannt dass ich meine Notebooks dann eben mit ausgebautem Akku und Aufkleber verschicken werde, auf dass DHL zufrieden ist und werde danach hier gar nix mehr sagen. Phil over and out. zornig