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Hallo liebes Forum!
Es ist mal wieder Zeit für eine "Rechtsdiskussion"
Folgende Situation:
Ich besitze eine Academic Lizenz, für Microsoft Office Professional 2010. Ich bin der "erste Nutzer" und habe die Lizenz direkt von Microsoft mit meinem Berechtigungsnachweis als Student erworben. Nun stellt sich mir die Frage, wie es mit dem Weiterverkauf aussieht. Hierzu habe ich die Lizenzvereinbarung konsolidiert (dafür gibt es diese ja) und Punkt 20 ist der, um den es mir hier geht:
Ich interpretiere das so:
Der erste Nutzer (das bin ich) ist berechtigt, diese Lizenz (nach Deinstallation seiner seits) weiter zu verkaufen, unter der Bedingung, dass der neue Eigentümer die selbe Lizenzvereinbarung anerkennt.
Wie seht ihr das?
Der Vollständigkeit halber findet sich die gesamte Lizenzvereinbarung im Anhang.
Gruß Max
Es ist mal wieder Zeit für eine "Rechtsdiskussion"
Folgende Situation:
Ich besitze eine Academic Lizenz, für Microsoft Office Professional 2010. Ich bin der "erste Nutzer" und habe die Lizenz direkt von Microsoft mit meinem Berechtigungsnachweis als Student erworben. Nun stellt sich mir die Frage, wie es mit dem Weiterverkauf aussieht. Hierzu habe ich die Lizenzvereinbarung konsolidiert (dafür gibt es diese ja) und Punkt 20 ist der, um den es mir hier geht:
20. ÜBERTRAGUNG AN DRITTE. Der erste Nutzer der Software ist berechtigt, die Software mit diesem Vertrag einmalig zu übertragen, indem er den originalen Lizenznachweis direkt an Dritte überträgt. Der erste Nutzer ist verpflichtet, die Software zu entfernen, bevor er sie separat vom lizenzierten Gerät überträgt. Der erste Nutzer ist nicht berechtigt, Kopien der Software zurückzubehalten. Vor jeder gestatteten Übertragung muss sich die andere Partei damit einverstanden erklären, dass dieser Vertrag für die Übertragung und Verwendung der Software gilt. Sofern die Software ein Upgrade ist, muss jede Übertragung auch alle früheren Versionen der Software umfassen.
Ich interpretiere das so:
Der erste Nutzer (das bin ich) ist berechtigt, diese Lizenz (nach Deinstallation seiner seits) weiter zu verkaufen, unter der Bedingung, dass der neue Eigentümer die selbe Lizenzvereinbarung anerkennt.
Wie seht ihr das?
Der Vollständigkeit halber findet sich die gesamte Lizenzvereinbarung im Anhang.
Gruß Max