14-Tage Rückgabe & Festplatten

econ_sl83

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22 Mai 2007
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495
Hallo

Ich möchte mir in nächster Zeit eine Festplatte für mein T43 kaufen.
Wegen des 2010-Problems, auf das ich hier nicht näher eingehen möchte, und der subjektiven Einschätzung der Lautstärke wollte ich online bestellen, um u.U. die Platte im Rahmen der 14-Tage-Regelung umzutauschen.

Nun schrieb mir ein Händler auf eine andere Anfrage, dass er bereits ausgepackte Festplatten nicht zurücknehmen würde.

Wie sind da euere Erfahrungen? Gab es Probleme bei der Rückgabe von Festplatten?

Es geht mir nicht darum, auf Kosten der Händler unter unangemessene Ausnutzung des Rückgaberechts Platten hin und her zu schicken, aber generell muss es doch möglich sein, dass Produkt wirklich zu testen?
 
Bei sowas, wenn es nicht sicher ist würde ich immer einen Händler
vor ort aufsuchen, keinen Blödmarkt, klar.

Die meisten werden Bereit sein dich mal eine Platte ausprobieren zu lassen.
Ich mach sowas immer... also ich lasse auch ausprobieren :)
 
hmmm
Was wenn es so nicht läuft?

Hat jemand Erfahrungen mit solchen Rückläufen?

Es geht dabei nur um das kurze Antesten der Platte, nicht um lange Benutzung..
 
Du bist aus Bonn.... geh´nach Snogard - die haben auch eine Werkstatt und werden die 100% kostenlos einbauen... - dann weist Du es... (und billiger als viele Online-Händler sind die auch noch...

http://www.snogard.de/
 
Beratung / Vereinbarung mit Händler

Original von econ_sl83
Es geht mir nicht darum, auf Kosten der Händler unter unangemessene
Ausnutzung des Rückgaberechts Platten hin und her zu schicken, aber
generell muss es doch möglich sein, dass Produkt wirklich zu testen?

Aber nicht wenn der ThinkPad ein 2010 Fehler meldet. Dieses ist ja kein
Fehler der Festplatte. Es kommt ja ehr davon, dass der ThinkPad von
S-ATA auf P-ATA intern umwandelt.

Wenn die Festplatte defekt ist hast du ja Garantie und Gewährleistung.
Um ein 2010 Fehler zu testen die Festplatte auf zu machen ist dem
Händler nicht zumutbar. Muss auf jeden Fall vorher vereinbart werden.

Oder Du musst Dich beraten lassen:
Verlange eine 2,5" PATA Festplatte mit den folgenden Eigenschaften:
- leiser Lauf,
- sehr hoche Geschwindigkeit beim lesen und schreiben der Daten,
- geringe Leistungsaufnahme und
- 100%tige Verträglichkeit mit dem BIOS des T43.
Und Du kannst sie zurück geben wenn der 2010 Fehler auf tritt
oder eine andere Eigenschaft nicht der Bestellung entspricht.

Aber wenn Du die Threads hier alle durch suchst weiss
Du schon bei welchen Modellen der Fehler auf tritt.

Jabonn's Vorschlag ist evtl. der einfachste Weg.

Gruß Flexibel
 
RE: Beratung / Vereinbarung mit Händler

Original von Flexibel
Aber nicht wenn der ThinkPad ein 2010 Fehler meldet. Dieses ist ja kein
Fehler der Festplatte. Es kommt ja ehr davon, dass der ThinkPad von
S-ATA auf P-ATA intern umwandelt.
Gruß Flexibel

Eben so wollte ich nicht verstanden werden.

Ich wollte einfach hören, ob ihr Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Rückgaberecht und Festplatten habt. Vor allem in dem Sinne, ob viele Händler sich quer stellen, wenn Festplatten angeschlossen (also ausgepackt) wurden.

Ich will mich auch nicht auf diesem Weg durch die Festplatten-Welt testen, sondern habe zwei Geräte im Auge. Wenn ich nun festestelle, Gerät A ist mir zu laut - und zwar beim ersten Anlaufen und nicht nach 10 Tagen und 5 installierten Systemen - würde ich lieber Gerät B haben wollen. In diesem Fall müsste ja das Rückgaberecht greifen.

Ich will auch nicht darauf hinaus wo das Problem bei der Sache liegt, das liegt ja eindeutig beim TP. Das Rückgaberecht gilt ja eben unabhängig von Defekten oder Mängeln an der Sache.
 
Nun schrieb mir ein Händler auf eine andere Anfrage, dass er bereits ausgepackte Festplatten nicht zurücknehmen würde.

Juristisch, ist das eindeutig, daß das Widerrufsrecht hier greift.

Ich hab vor kurzen eine Platte, die einen Transportschaden
hatte, per Widerrufsrecht zurückgegeben, weil ich kein
Bock auf einen langsamen Austausch hatte und gleichzeitig
dann bei einem anderen Händler bestellt.
 
RE: Beratung / Vereinbarung mit Händler

Original von econ_sl83
Eben so wollte ich nicht verstanden werden.

14 Tage (4 Wochen) Rückgaberecht bei Online Kauf
erlaubt auch nicht alles.

Normalerweise ist unter anderem ausgeschlossen:
- Die Benutzung von dieser Ware und dazu gehört:
--- Öffnen von Festplatten
--- Öffnen von RAM
--- Öffnen von Software (Und installieren!)

Und wenn die Festplatte geöffnet ist und sie zurück
sendest ohne das sie defekt ist kann der Händler
Dir einen Betrag für die Nutzung und den Minderwert
wegen der offenen Verpackung ab ziehen.

In diesem Falle ist es dann vorteilhafter wenn sie
defekt ist.

Und wenn hier einer Glück hatte und der Händler hat
die Festplatte so zurück genommen dann hilft Dir das
nicht weiter weil es bei Dir anders laufen kann.

Gruß Flexibel
 
RE: Beratung / Vereinbarung mit Händler

Original von Flexibel
[14 Tage (4 Wochen) Rückgaberecht bei Online Kauf
erlaubt auch nicht alles.

Normalerweise ist unter anderem ausgeschlossen:
- Die Benutzung von dieser Ware und dazu gehört:
--- Öffnen von Festplatten
--- Öffnen von RAM
--- Öffnen von Software (Und installieren!)

Anderereits gilt beim Rückgaberecht auch, dass man den Artikel prüfen kann.

Hat denn jemand wirkliche Erfahrungen bei Rückgabe (bzw. Rücktritt) von Festplatten?
 
RE: Beratung / Vereinbarung mit Händler

Original von econ_sl83
Original von Flexibel
[14 Tage (4 Wochen) Rückgaberecht bei Online Kauf
erlaubt auch nicht alles.

Normalerweise ist unter anderem ausgeschlossen:
- Die Benutzung von dieser Ware und dazu gehört:
--- Öffnen von Festplatten
--- Öffnen von RAM
--- Öffnen von Software (Und installieren!)

Anderereits gilt beim Rückgaberecht auch, dass man den Artikel prüfen kann.

Aber nur in dem Rahmen, wie Du es bei Kauf direkt im Laden vornehmen koenntest.

Gruesse, Torsten.
 
RE: Beratung / Vereinbarung mit Händler

Original von meshua06
Aber nur in dem Rahmen, wie Du es bei Kauf direkt im Laden vornehmen koenntest.

Ja.. dazu sollte es gehören, dass ich mir das Produkt außerhalb der Verpackung ansehe......

Ich werde es wohl darauf ankommen lassen. Danke für eurere Antworten!
 
RE: Beratung / Vereinbarung mit Händler

Nach der Rechtsprechung darfst du sogar im Laden die Verpackung zerstörungsfrei öffnen! - Leider geht das in der Praxis nicht immer - aber wenn man sowieso vor hat das Teil zu kaufen, kann man die Verpackung auch schon mal im Laden öffnen.

Da das FAG geschaffen wurde, um keine Nachteile durch OnlineKauf entstehen zu lassen, sind bestimmt diese Öffnungsbeschränkungen auch in irgendeiner Form entschärft worden...

Die Lizenzannahme die durch öffnen der Verpackung angeblich entstanden sein soll, ist es jedenfalls...

Software und Musik ist immer nach öffnen der Original Verpackung/Siegel vom Umtausch ausgeschlossen... ESD-gefährdete Artikel sind ebenfalls versiegelt und werden bei Fehlkauf/Kompatibilität ohne Probleme ausgetauscht, solange die Verpackung/Siegel unangetastet ist...

Du würdest ja auch keinen Ram-Riegel oder HDD als "Neu" kaufen, die schon jemand mal eingebaut hat..

Bei Defekt ist selbstredend immer eine Rückgabe möglich (komische Geräusche HDD etc...)
 
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