Ersatzruhetage / Arbeitszeitgesetz - hat jemand Erfahrung

wuttki

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28 Apr. 2009
Beiträge
100
Hallo,

kenn sich jemand etwas genauer mit dem Thema Arbeitszeitgesetz aus.
Im speziellem Fall um Ersatzruhetage für Sonn- und Feiertage.
Mich interssiert hier wie diese Ersatzruhetag "abgerechnet" werden.
Mehr Arbeitgeber meint für den genommenen Ersatzruhetag für Sonntagsarbeit entsprechend Überstunden von meinem Zeitkonto abbuchen zu dürfen.
Hat hier jemand Erfahrung oder wo man sich genauere Infos besorgen kann.

Danke und Gruße
wuttki
 
Hallo,

die für Dich im speziellen geltenden Regelungen findest Du sicher in Deinem Tarifvertrag oder in einer evtl. vorhandenen Betriebsvereinbarung. Im ArbZG werden keine Aussagen zu tariflichen Bestimmungen wie bspw. einem Arbeitszeitkonto getroffen. Du kannst Dir jedoch grundsätzlich mal die §§ 9 bis 12 ansehen. Die beschäftigen sich mit Sonn- und Feiertagsarbeit.

Ansonsten kann Dir Dein Betriebsrat oder die Personalabteilung weiter helfen. Vorher kannst Du wie gesagt mal einen Blick in Tarifverträge und/oder Betriebsvereinbarungen werfen.

Grüße
 
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