Möglicher Konflikt in eBay wegen falscher Beschreibung

MrTilman

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Hi!

In eBay ein ThinkPad verkauft, oben wurde aus Versehen Neu als Zustand ausgegeben. Aber in der Beschreibung habe ich geschrieben:

Display: Hell, sehr leichte Wolken (kaum sichtbar!); 1 kleiner Pixelfehler (kleiner als 1 Quadrat-mm)

Handauflage und Tastatur
: Tastatur gelablet (mit Aufklebern) leicht glänzend; Handauflage hat einen
3cm langen Riss links; IBM-Aufkleber wurde durch Metall-
Aufkleber ersetzt (original IBM)

Unterseite (Baseunit): einige Kratzer, insgesamt guter Zustand

Displaydeckel: Cardbus-Slot Blende schließt sicht nicht ganz

Lieferumfang: Notebook (wie oben beschrieben), Netzteil, 9 Zellen Akku mit 3,5 Stunden Laufzeit, 6 Zellen Akku
mit 1 Stunde Laufzeit, Dockingstation

Sonst wurde nirgendwo erwähnt, dass es sich um ein neues ThinkPad handelt.

Heute eine Nachricht vom Käufer bekommen:

Mich würde zuerst mal interessieren, ob der Artikel nun neu ist. Oben steht nämlich neu und in der Beschreibung, dass er diverse Gebrauchsspuren und kleine Fehler hat.

Was meint Ihr? Hat der Käufer Ansprüche gegenüber mir (wenn der Artikel der Beschreibung enspricht)?

Vielen Dank
Tilman
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, du hast doch alle Gebrauchsspuren beschrieben. Und verklicken kann sich jeder mal. Es stand ausdrücklich drunter dass und welche Gebrauchsspuren vorhanden sind.
 
Originale Bilder waren auch vorhanden, auf denen der Zustand ersichtlich ist. Sieht also gut aus?
 
Hi,
meine persönliche Meinung: sieht gut aus! ABER:
Bedenklich finde ich jedoch, erst kaufen und dann fragen? Da steckt m.E. doch Absicht dahinter. Wenn ich mir ein Gerät kaufe, dass doch einigen Wert hat, dann lese ich mir doch alles genauestens durch. Wenn Fragen auftauchen, dann frage ich doch gleich, oder?

Evtl. kommt der Käufer nun mit solchen schönen Anträgen wie: "Da es nicht neu ist, mag ich nicht so viel zahlen??"
Ich denke, darauf kannst du dich schon einstellen.

Gruß
eckes
 
Ich würde, bevor es zu Komplikationen kommt, dem Käufer das Versehen beschreiben und anbieten, dass er vom Kauf zurücktreten kann.
Ansonsten geht das Heck-Meck hin und her und nachher ist keiner glücklich.

Vielleicht kriegst Du ihn ja soweit, einen Teil des Missverständnisses auf die eigene Kappe zu nehmen.

Bei ebay kannst Du Dir die Gebühren zurückerstatten lassen.
 
Das habe ich mir auch schon gedacht. Und in der Beschreibung standen Windows XP Pro oder Vista zur Auswahl. Ich habe den Käufer angeschrieben, welches OS er will und dann kommt als Antwort:

Ich hätte schon gerne Win 7 pro oder XP pro aber bitte kein Vista, wenn das ginge!

Natürlich, bei einem 90 Euro ThinkPad ist Windows 7 dabei! Ist das für Euch auch offensichtlich? :facepalm:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würd mal auf auktionshilfe.info nachfragen.

Die Jungs da sind quasi nur um Ebay herrum beschäftigt und haben echt Erfahrung und sind eigentlich auch recht nett ;)

Haben mir auch schon 1-2x geholfen.

Grüße
 
Ich habe mal ein wenig editiert, sodass die Bedeutung die selbe ist, der Wortlaut aber anders.
 
Es gibt mehrere Möglichkeiten.

Entweder, du einigst dich mit ihm, bzw. er willigt ein das Notebook von dir als nicht neu zu kaufen. Oder wie oben schon erwähnt du bietest ihm an vom Vertrag zurückzutreten.
Oder du bestehst auf den Vertrag. Da sehe ich dann ein Problem: Sollte er beispielsweise über eine Ebay App auf einem Smartphone/Tablet/sonstwie internefähigen Gerät geboten haben, könnte es schwierig werden. Dann ist die Frage, ob er nämlich dazu verpflichtet gewesen wäre, nicht nur die Kurzinfo, die nur das nötigste an Informationen, aber eben auch den Artikelzustand "neu" beinhaltet, zu lesen, oder ob er auf "siehe Beschreibung" die komplette Artikelbeschreibung hätte lesen müssen. Ich weiss nicht, wie die Rechtsprechung das sieht oder ob es schon etwas vergleichbares gab... Aber sicher ist, dass ein als "neu" beschriebenes Gerät keine Gebrauchsspuren enthalten darf und er somit von dir ein neues Gerät fordern könnte.
Zuletzt bleibt dir noch das Geschäft anzufechten, da du dich "verschrieben" hast.

Ich würde versuchen mich mit ihm zu einigen, ganz freundlich und offen.


edit: das ist meine Sicht der Dinge, wenn du eine sichere Auskunft wünscht, ist immernoch der Gang zum Rechtsanwalt die erste Wahl.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde das NB nicht abschicken und ihm sein Geld zurücküberweisen das gibt sonst nur weiteren Ärger. Und das alles wg 90 eur!
 
sag ihm doch klipp und klar,
dass das Gerät gebraucht ist und auch so beschrieben wurde!

Wenn er jetzt keine Lust auf das Gerät hat, weil oben neu und unten gebraucht steht, soll er vom Kauf zurücktreten.

Jedenfalls hat er kein Anrecht auf WIndows7! (das wurde nicht Angeboten!)

Biete ihm, so es ihn glücklich macht einen kleinen Preisnachlass von 5€ an, verplfichtend mit dem Verzicht auf weitere Forderungen.

=)

ist er nicht willig soll er zurücktreten vom Kauf.


Du hast mit Sicherheit in deinen privatverkaufsklauseln stehen "Irttümer vorbehalten" oder nicht? -> dann wärst du fein raus.

mfg hannes
 
Hi,

die Frage kann man ja ehrlich beantworten. In solchen Fällen, in denen der Käufer sich nachträglich über irgendwas beschwert, biete ich eigentlich immer an, den Artikel zurückzunehmen. Das eigentliche Ziel dieser Querelen ist fast immer, den Kaufpreis noch etwas zu drücken, und nicht, sich über ein reales Problem zu beschweren. Wenn man Nachlass aber nicht anbietet, sondern nur die Vertragsauflösung vorschlägt, dann hat man meistens schon Ruhe.
 
Dann ist ein Rücktritt vom Kauf ja sehr einfach zu bewerkstelligen. Auch wenn Du formal im Recht bist, hast Du in der Beschreibung einen Fehler gemacht. Und ich an Deiner Stelle würde Rücktritt anbieten bevor man da jetzt lange rumdiskutiert. Er kennt den Zustand laut Beschreibung und Bildern. Wenn er es haben will gut, wenn nicht, dann halt nicht. Ist für Dich wahrscheinlich weniger Arbeit das neu zu Verkaufen als sich mit ihm da rumzuärgern.

@Betriebssystem: Ist doch einfach: Wenn er Win7 oder XP will, kriegt er XP.
 
Du hast mit Sicherheit in deinen privatverkaufsklauseln stehen "Irttümer vorbehalten" oder nicht? -> dann wärst du fein raus.

Sh**! :facepalm: Habe ich nicht :(

@Betriebssystem: Ist doch einfach: Wenn er Win7 oder XP will, kriegt er XP.

Das ist mir klar, ich verstehe nur nicht, warum er irgendwie Windows 7 gerne möchte (obwohl das gar nicht zur Auswahl stand) :facepalm:

Danke für Eure Hilfe. Ich habe ihm gesagt, dass das keine Absicht war! Dann warte ich mal auf die Antwort...
 
Kann es sein, dass es ein Jugendlicher ist?
Die dreiste Frage nach WIN 7 deutet für mich sowas an...

Ich würde mir an deiner Stelle keine weiteren Sorgen machen, erklären, dass er zurück treten kann, oder unter Bestätigung, dass ihm klar ist, dass der Lappi gebraucht ist, kauft.

Und BS gibst dann XP, so wie Du es angeboten hast. Vista willer ja nicht.
 
Maßgeblich ist die genaue Beschreibung in Deinem Auktionstext. Beispielsweise läd Ebay häufig vorgefertigte Beschreibungen von Produkten; da muß man dann gut nacharbeiten. Hier ist aber die Sache eindeutig; kein Käufer ist vom Lesen des kompletten Textes entbunden.

ATh
 
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