EBAY: Als Käufer Rechnung über gekauften Artikel ausdrucken?

cunni

Erklär-Bär
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Beiträge
3.091
Hallo zusammen,

ich habe mal gehört (weiß leider nicht mehr von wem), dass man sich bei Ebay auch als Käufer eine Rechnung über den gekauften Artikel ausstellen/ausdrucken lassen kann.

Wäre wunderbar, wenn das klappen würde, damit ich die Rechnung beim Finanzamt einreichen kann.

Kann mir hier jemand weiterhelfen, wie ich das hinbekomme?

Danke und Grüße,
Cunni
 
Das hat mit ebay nichts zu tun, nach einer Rechnung musst du den Haendler fragen.
 
EuleR60' schrieb:
Das hat mit ebay nichts zu tun, nach einer Rechnung musst du den Haendler fragen.

Dass ich den Verkäufer (Privatperson) danach fragen kann, ist mir klar. Es soll halt auch eine Möglichkeit über Ebay geben. Die suche ich.
 
Bei ebay gibt es das.
Aber eine Rechnung zwischen zwei Vertragspartnern kann ebay doch nicht ausstellen.
 
Hm. Anscheinend bin ich da einer Fehlinformation aufgesessen, auch Google findet da nix.

Danke für deine Mühe.

Ich habe jetzt einfach die PayPal-Zahlungsbelege ausgedruckt.

Grüße,
Cunni

Edit: Ebay könnte das schon ausstellen, wenn etwa der Verkäufer "Zahlungseingang erfolgt" im System vermerkt oder die Zahlung über PayPal zuordenbar ist.
 
EuleR60' schrieb:
cunni' schrieb:
Ebay könnte das schon ausstellen,
Nein, ebay ist kein Vertragspartner!
Wikipedia

Na ja, auch ein Dritter (die Handelsplattform) kann für die Vertragsparteien eine Zahlungsbestätigung/Rechnung "ausstellen", wenn er bestätigen kann, dass die Zahlung geleistet wurde. Und das ist ja technisch durchaus möglich (s. oben).

Ich glaube einfach, dass Ebay dafür keinen Bedarf sieht.
 
Das wäre praktisch sehr schwer umzusetzen und Ebay wird einen Teufel tun, sich darin einzumischen, wer Umsatzsteuerabzugsberechtigt ist und wer die USt ausweisen darf etc. pp..
 
Rechnungen können nur vom Verkäufer ausgestellt werden, eine Privat Person wird das nicht machen, Unternehmen machen es automatisch weil die dazu verpflichtet sind
 
SandMan1987' schrieb:
Rechnungen können nur vom Verkäufer ausgestellt werden, eine Privat Person wird das nicht machen, Unternehmen machen es automatisch weil die dazu verpflichtet sind
Das ist so auch nicht richtig!
:thumbsup: Eine Privatperson kann durchaus eine steuerlich absetzbare Quittung ausstellen, nenn es Kaufvertrag oder eben Quittung über xy € für die und die Ware. Allerdings kann eine Privatperson keine Umsatzsteuer ausweisen, d.h. der Käufer kann keine Vorsteuer beim FinA geltend machen, da er die auch nicht bezahlt hat. Aber als Kosten, z.B. für Privates Büro, um es steuermindernd anzusetzen, das dürfte wohl gehen. Ich muss ja den Computer nicht neu kaufen, das kann mir auch das FinA nicht vorschreiben. Händler stellen bei Ebay aus meinen Erfahrungen automatisch eine Rechnung aus bzw. heften sie als PDF an die Bestätigungsmail für das Versenden bzw. den Zahlungserhalt.
 
Rechungen kann man nicht auf fremden Namen oder Firmen ausstellen, da eine Rechnung was einmaliges (Ware/Dienstleistung, Rechungs- und Lieferdatum und nicht zuletzt Rechnungsnummer!) ist. Würde Dir sowohl ebay als auch der Händler eine Rechnung austellen (beide auf den Namen des Händlers), hat er (zumindest gegen über dem FA) die Ware auch zweimal verkauft und muss konsequenterweise den Gewinn auch zweimal versteuern, oder er hinterzieht zumindest auf dem Papier Steuern. Stellt ebay die Rechnung auf sich slebst aus, muss ebay den Betrag versteuern, für einen Gewinn, den der Händler hat. Du siehst, es kann sowas nicht geben.
Grüße Thomas
 
Etwas anderes sind diese unsäglich doofen Zusatzsysteme wie Afterbuy. Dort kann man sich in der Tat sowas ausdrucken, aber das ist dann in der Verantwortung des jeweiligen Händlers und im Prinzip eine Verlängerung des Webshops und nicht von Ebay.
 
cunni' schrieb:
ich habe mal gehört (weiß leider nicht mehr von wem), dass man sich bei Ebay auch als Käufer eine Rechnung über den gekauften Artikel ausstellen/ausdrucken lassen kann.
Wenn Du das ersteigerte Angebot einfach ausdruckst ist dieses doch ein Beleg der den tatsächlichen Preis mit Datum belegt. Zusammen mit der Überweisung ist es doch ein komplett nachvollziehbarer Kauf ohne MwSt. So lange es von privat ist müsste es eigentlich zur Not auch ausreichen.

Gruß Flexibel
 
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