Lenovo Online Shop gültiger Kaufvertrag

fartingweasel

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Hallo zusammen, ich brauch mal eure Meinung keine Rechtsberatung.

Wann kommt beim Onlineshop von lenovo.de ein gültiger Kaufvertrag zustande?
Ich habe ein Notebook zu einem gewissen Preis bestellt und auch die Bestellbestätigung erhalten , allerdings wurde die Bestellung seitens Lenovo storniert da es sich angeblich um einen Abwicklungsfehler handelt.
Daher meine Frage ob sich mit Erhalt der Bestellbestätigung seitens Lenovo ein gültiger und für Lenovo bindender Kaufvertrag ergeben hat.

Wo finde ich die AGBs vom Lenovo onlineshop?

gruß
weasel
 
wo genau du die AGB findest kann ich dir nicht sagen. Im Zuge dieser Bestellaktion habe ich auch bestellen wollen und dann in der AGB einen Passus gefunden, der aussagte es käme erst mit dem Versand des Gerätes ein Kaufvertrag zustande.
 
Allgemein neigen Gerichte zu der Ansicht, daß eine Bestätigung des Eingangs einer Bestellung noch keine Annahme dieser ist, also noch kein Kaufvertrag zustande gekommen ist.
 
ich gehe davon aus, dass lenovo in den AGBs stehen haben wird, dass der kaufvertrag erst ab erhalt der ware zustande gekommen ist.(halten die meisten shops so)

rechtlich ist eine bestellbestätigung auch kein gesetzlicher kauf, sondern eben nur die bestätigung, dass man die bestellung erhalten hat.

der kaufvertrag kommt erst mit nach vollständiger abwicklung (d.h. zahlung und erhalt der ware) zustande.

anders ist dies natürlich, wenn in den AGBs anderes steht - da man diese mit der kaufeinwilligung eines artikels akzeptiert.
anders ist es auch wenn ein kaufvertrag im vorfeld unterschrieben wurde.(logisch) ;)
 
@ Farting, du hast doch von dem Shop eine Nachricht erhalten.

Das läuft alles über diesen Shop und dessen AGB musst du dir besorgen.

Es gibt kein W701 für unter 100,00€ :)

Ruf doch einfach hier an und erkundige dich, eine Auftragsnummer hast du doch.

0511 / 2790 456 500

Nobby
 
hallo ,
da bin ich ja richtig.
auch ich habe bestellt und die gleiche absage bekommen .

mir wurde in einer mail mitgeteilt das die bestellung storniert wurde
und mein konto nicht belastet würde.

begründung abwicklungsfehler. obwohl die bestellung bestätigt wurde.

in einer zweiten mail wurde mir mitgeteilt das es sich um ein testshop gehandelt hat.

habe den testshop noch eine mail geschrieben aber noch keine antwort erhalten.

m.f.g
 
roter-flitzer' schrieb:
habe den testshop noch eine mail geschrieben aber noch keine antwort erhalten.

Bitte nochmal lesen...


Es hat in meinen Augen absolut keinen Sinn, da auf Erfüllung zu pochen!
 
Jetzt muss ich auch mal was sagen dazu:

Es handelt sich laut Betreff der Email nicht um eine Bestellbestätigung, sondern um eine Auftragsbestätigung! (laut Gesetz gibts allein hier schon Unterschiede) (hab alles nur ausm Netz, studiere kein Jura und werds auch nicht tun :p)

"Diese E-Mail gilt gleichzeitig als Kaufbeleg." <-- Dieser Satz stellt für mich auch eine Bestätigung des Kaufvertrags dar. Außerdem ist nach dieser Mail dann der Download gekaufter Software möglich.

siehe: "Hinweis: Wenn Ihre Bestellung Download-Produkte umfasst, können Sie diese jetzt herunterladen, indem Sie..."

Wegen dem Testshop: Auf der gesamten Seite ist an KEINER Stelle irgendwie auch nur ansatzweise gekennzeichnet, dass es sich um einen Testshop handeln und nach der erfolgreichen Bezahlung der Ware (gesamte Abwicklung ist ja unkompliziert und ohne Probleme gelaufen) geht man davon aus, dass der Shop kein Testshop ist.

Was ich sehr komisch finde, dass auf der Seite von Lenovo nur Digital River verantwortlich gemacht wird für sämtliche Inhalte, auf der Seite von Digital River werden jedoch wieder sämtliche Ansprüche an den Hersteller weitergeleitet!

Und so schnell wie die das Geld dann wieder zurücküberwiesen haben, ich glaub die wollen einen Streit vermeiden. Ich würde sagen, die Sache ist nicht so ganz klar.... Nur das Gewaltvoll durchzusetzen ist wie schon erwähnt wahrscheinlich nur sehr schwierig machbar.

(P.S. so seh ich das...)

MfG
 
Ich sehe das genauso. Nirgends war eine Kennzeichnung, ein Kaufbeleg inkl. Rechnung wurde zur Verfügung gestellt und in den AGB steht, dass Digital River für Fehler haftet.

Ich werde jetzt keinen Stress anfangen, weil ich das Monster-W510 nicht für 5€ bekommen habe, aber da hat jemand groben Mist gebaut!
 
Dann fragt doch mal den Forenbetreiber.
Ich denke er sollte es wissen.


Meines Wissens ist eine Bestellung online für den Verkäufer bis zu einem bestimmten Punkt nicht bindend.
Der Kauf über den Webshop ist somit mMn. nur eine Art "Anfrage".

War damals bei nem Dell Schnäppchen auch so.

Hier hatten einige was gekauft (ich auch) bezahlt um dann von Dell ne Email ala "Ups, unser Fehler, sorry" zu bekommen.

Machen kann man da nix, sonst wären schon einige Shops bzw. Anbieter pleite.

Ist auch gut so, denn Fehler macht jeder mal.
 
das sind auch in der technsichen welt fehler, die menschen machen können ...

jetzt mal im ernst ... stellt euch mal vor ihr arbeitet bei lenovo und macht den fehler und mal eben werden allle workstations für 100 euro verkauft ...

da freut ihr euch doch, wenn ich noch von allen (viele glauben sogar zurecht?) verklagt wird auf kaufvertragserfüllung ...

außerdem lernt das ein jurastudent schon im ersten semester:

- angebote sind (meist) keine verbindlichen willenserklärungen

- versprechen, verschreiben, vergreigen, vertippen .... sind ganz normale gründe, um einen vertrag anzufechten (sich also von ihm zu lösen!)

in diesem sinne ... hätte ich auch gern ein w501 für 100 euro! ;-)
 
antro' schrieb:
Es handelt sich laut Betreff der Email nicht um eine Bestellbestätigung, sondern um eine Auftragsbestätigung! (laut Gesetz gibts allein hier schon Unterschiede) (hab alles nur ausm Netz, studiere kein Jura und werds auch nicht tun :p)
Der Threadersteller sprach von "Bestellbestätigung" und bis zu dir hat das niemand korrigiert.

Aber selbst wenn ihr eine Auftragsbestätigung bekommen habt: Wenn der Preis deutlich unter dem lag, was normalerweise gefordert wird, kann Lenovo trotzdem zurücktreten. In dem Mydealz-LInk weiter oben ist das sehr ausführlich erklärt.
 
moronoxyd' schrieb:
Aber selbst wenn ihr eine Auftragsbestätigung bekommen habt: Wenn der Preis deutlich unter dem lag, was normalerweise gefordert wird, kann Lenovo trotzdem zurücktreten. In dem Mydealz-LInk weiter oben ist das sehr ausführlich erklärt.
das ist eigentlich relativ einfach: fragt euer eigenes gutes rechtsempfinden und euer bauchgefühl! meistens hilft das ...

so machen das auch die gerichte, wenn sie es nicht mehr juristisch perfekt argumentieren können, kommen die mit 242 - treu und glauben! der § ist eine wissenschaft für sich selbst ;-)
 
Die Bestellung habe ich auch nur in der Hoffnung gemacht, dass automatisch der Versand angeordnet wird.

Wenn die sich dann danach gemeldet hätten, wäre ich gerne zu einem gewissen Wertausgleich bereit gewesen, aber den Spaß hätte ich mir gemacht :D
 
Hi,

um mal die Lage genauer zu definieren (ihr scheint euch ja bisschen auszukennen):

Es muss aber trotzdem eine Stornierung der Bestellung erfolgen, oder? Also es kann nicht sein, dass die Bestellun dann einfach ignoriert bin, oder?!

Hätte ich dann ein Recht auf diese Bestellung zu bestehen, wenn zum Beispiel ( ;) ) ich zwei Notebooks bestellt hätte, Lenovo mir eins storniert hat und die andere Bestellung einfach weiter in Bearbeitung lässt und nichts weiter macht? (ich weiß, das ist ein komisches Beispiel, aber ist mir grad so eingefallen ;) :p)

Gilt diese Auftragsbestätigung als Zustimmung zum Kaufvertrag? Wenn ich jetzt eine Software gekauft hätte, dann wäre ich ja auch schon berechtigt gewesen diese runterzuladen. Kann ich das auf Hardware nicht übertragen?

MfG
 
antro' schrieb:
Es muss aber trotzdem eine Stornierung der Bestellung erfolgen, oder? Also es kann nicht sein, dass die Bestellun dann einfach ignoriert bin, oder?!

Hätte ich dann ein Recht auf diese Bestellung zu bestehen, wenn zum Beispiel ( ;) ) ich zwei Notebooks bestellt hätte, Lenovo mir eins storniert hat und die andere Bestellung einfach weiter in Bearbeitung lässt und nichts weiter macht? (ich weiß, das ist ein komisches Beispiel, aber ist mir grad so eingefallen ;) :p)
Natürlich muss Lenovo jede der Bestellungen stornieren.
Wenn sie das nicht zeitnah tun, kannst du evtl. auf einer Erfüllung für die nicht stornierte Bestellung bestehen (siehe das Quelle-Beispiel im Mydealz-Link weiter oben).
Aber: Letztlich entscheidet sowas das Gericht, und wenn es hier wirklich darum geht, daß W700 für 100 Euro angeboten wurden (ich kann hier nur mit dem arbeiten, was im Thread steht), dann wird dir vermutlich jedes Gericht einen Vogel zeigen, weil das Angebot offensichtlich fehlerhaft war.


Ganz ehrlich: Ihr habt ein Angebot gesehen, von dem ihr auf den ersten Blick wusstet, daß es ein Versehen war, aber ihr wollt jetzt auf Teufel komm raus auf der Erfüllung bestehen?
Vergesst bloß nie euer Notebook in der Nähe einer Mülltruhe, sonst schnappe ich es mir und bestehe darauf, daß ihr es offensichtlich wegwerfen wolltet...


antro' schrieb:
Gilt diese Auftragsbestätigung als Zustimmung zum Kaufvertrag? Wenn ich jetzt eine Software gekauft hätte, dann wäre ich ja auch schon berechtigt gewesen diese runterzuladen. Kann ich das auf Hardware nicht übertragen?
Das hängt davon ab, wie die Mail genau formuliert war, und was ein Gericht daraus macht.
 
Hier besteht keiner drauf.. Nur die W700er wurden offenbar vergessen zu stornieren. Ist nun auch schon länger her.

Da könnte Digital River/Lenovo sich selbst ins Bein schießen.

Wie aber auch im mydealz link stand, musste Quelle bei einem genauso offensichtlich falschen Angebot liefern ;)
 
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