Vorsicht vor Windows 7 Ultimate / Office 2010 Professional Plagiaten bei eBay (jeweils englische Version!)

thommyf

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Vorsicht vor Windows 7 Ultimate / Office 2010 Professional Plagiaten bei eBay (jeweils englische Version!)

Hallo liebes Forum,

ich bin bei eBay einer Windows 7 Ultimate Fälschung aufgesessen , habe diese aber nicht ausgepackt und geprüft und weiterverkauft.
Ich habe bevor ich das Paket verschickt habe, mein Exemplar geöffnet und die Sicherheitsmerkmale mit denen auf der MS Homepage verglichen
> und es ist eine Super-Fälschung, sogar mit einem Aufkleber von Ingram Micro.
(stelle auch gerne ein paar Fotos rein)

Ich habe dem Käufer geschrieben und die Situation geschildert.
Er besteht auf seinen Kaufvertrag oder will den doppelten Preis als Entschädigung haben und droht mir mit seinem Anwalt.

Was soll ich tun ? Komme ich da nicht raus ?
Was kann mir schlimmstenfalls passieren ?


Der Käufer ist wohl ein Halbwüchsiger - hat grad Abi gemacht ( habe ich an seinen eBay Verkäufen gesehen) und meinte mich einschüchtern zu müssen.
Habe mich entschuldigt und das Geld sofort zurücküberwiesen. Seitdem habe ich nichts mehr vom ihm gehört.





Bei einem China MAnn sind 1000 Stück vorrätig - Zahlung per PayPal möglich.....
Den Fälschern bei der Zahlungsabwicklung helfen , von mir aber verlangen, ich soll meine Plagiate an den Verkäufer in England zurückschicken. ?!
Verkehrte Welt!


Fotos der Plagiate:






Fotos von Originalen
 
Nur damit ich das verstehe. Du hast mindestens 2 mal Win7 Ultimate gekauft. Davon dann eins weiterverkauft und der Käufer des einen will dich jetzt vor Gericht ziehen?

So leid es mir tut, wenn die Sache so aussieht hast du ein großes Problem. Wie willst du glaubhaft nachweisen, dass du nicht gewusst hast, dass es eine Fälschung ist?
 
@Aviator: ja das verstehst Du so richtig.

Schaut mal hier:

das sind professionelle Fälschungen: Es wurde sogar der Lageraufkleber vom Distributor Ingram Micro gefälscht und angebracht.

Schau mal hier sind Fotos: (hätte ich diesen Beitrag bloss vorher schon gesehen - diemal war ich leider blind :-(
http://forums.ebay.com/db2/topic/Trust-Safety-Safe/Bought-On-Ebay/510200690

Ich habe leider erst nach dem Verkauf eine Box geöffnet. Das werfe ich mir im Nachinein selbst vor...

Die Windows 7 Ultimate 32+64 Bit - englische Version- die bei eBay kursieren sind leider alles Plagiate.....
 
"Er besteht auf seinen Kaufvertrag oder will den doppelten Preis als Entschädigung haben und droht mir mit seinem Anwalt."

Gleich Anzeige wegen Nötigung und ggf. Erpressung oder ähnliches prüfen.

Nicht Einschüchtern lassen, Geld zurücküberweisen (Paypal Rückbuchung), negative Bewertung in Kauf nehmen, wegen (was kostet Ultimate?) 200 € da passiert nicht viel.

Mehr wird da nicht kommen. (Ebay selbst macht eh nichts.)

Preisirrtümer und sowas sind ganz schwer durchzusetzen. (Meiner Meinung nach ist dass hier klar ein Irrtum.)

Aber das ist nur meine Meinung/Erfahrung und natürlich kein juristischer Beistand.

Hüte dich aber in nächster Zeit Win 7 Ultimate Keys zu verhökern - dann könnte es ein Nachspiel haben.
 
@ Evilandi666

Ich weiß nicht wirklich mit wem ich es da zu tun habe...
Das Geld habe ich noch gar nicht auf dem Konto - habe schon angeboten es sofort zurückzuüberweisen, aber
er rückt seine Bankverbindung nicht raus, sondern droht nur mit seinem Anwalt.

Danke Dir...
 
Erfahrungsgemäß sind die lautesten Schreihälse sowieso die, die am wenigsten machen.

Mit dem Anwalt drohen ist normal auf Ebay. Das gehört zum "Standardrepertoire" sozusagen.

Ich weiß nicht ob Geld nicht sogar zurückgebucht werden kann von der Bank obwohl du das AbsenderKonto nicht kennst - ich denke sowas könnte schon gehen.

(Mal angenommen dir überweist jemand 1000000 € die du aber weder willst noch Bescheid weiß - da muss das ja auch jemand zurückbuchen.)

Ansonsten glaub ich hier trotzdem an einen Irrtum und sowas lässt sich bei Händlern schon nicht durchsetzen, daher denke ich das er es hier schwer haben wird.

Aber dazu sollte sich jemand äußern der da mehr als "Laienwissen" und Ebayerfahrung hat.

Bei Ebay musst du richtig abgebrüht sein, das ist leider so heutzutage.

Ich hab hier auch schon hübsche Anwaltsbriefe bekommen wegen Sachen wo ich klar im Recht war - hübscher Brief zurück und ab in die Tonne, nie wieder was gehört davon.

Abgesehen davon, glaube ich ganz stark dass er sich mit
"Er besteht auf seinen Kaufvertrag oder will den doppelten Preis als Entschädigung haben und droht mir mit seinem Anwalt."
ein richtiges Tor geliefert hat - v.a. " will den doppelten Preis als Entschädigung haben und droht mir mit seinem Anwalt." ist denke ich schon Nötigung, wenn nicht mehr.

Aber wie gesagt - ich bin nur Laie ;)

(Selbst wenn er Anzeige gegen dich erstattet - was soll passieren? Ich nehme an, du machst das nicht jeden Tag, du kannst ganz klar nachweisen dass es eine Fälschung ist (mit deren Verkauf du dich übrigens strafbar machst vermutlich, gut dass du es gemerkt hast!) .. ich kann mir nicht so richtig vorstellen dass dir da groß was passiert.)

Ich vergleich das damit, dass ein Händler einen Artikel zum falschen Preis einstellt und nicht ausliefert - rechtlichen Anspruch hat man nicht. Eine vergleichbare Situation finde ich.

Aber normalerweise kommt da einfach gar nix. Ihm ist kein Schaden entstanden (kein wirklicher!), er läuft aber Gefahr Euros richtig zu verbrennen wenn er da irgendwas zivilrechtliches anstrebt (nur die Anzeige bei der Polizei ist "kostenfrei" und das bringt ihm jetzt nicht seine Windows Lizens..selbst wenn du verknackt wirst.).
Kein normaler Mensch investiert die Zeit & Nerven & Geld für sowas denke ich.

Ne negative wirste aber einstecken müssen ;)

Dem Händler, der dich "verarscht" hat würde ich aber an die Karre fahren, (PP Käuferschutz?) - zumindest bei MS melden, MS wird da nicht selten aktiv.
(sofern das kein Händler in China oder so ist - klar).
Wenn du Zeit hast auch Strafanzeige - kostet dich nichts. (bringt dir aber nichts, ausser ein besseres Gefühl.)

Wie immer, ist das nur meine Meinung und kein kein juristischer Beistand.
 
Evilandi666' schrieb:
(Selbst wenn er Anzeige gegen dich erstattet - was soll passieren? Ich nehme an, du machst das nicht jeden Tag, du kannst ganz klar nachweisen dass es eine Fälschung ist (mit deren Verkauf du dich übrigens strafbar machst vermutlich, gut dass du es gemerkt hast!) .. ich kann mir nicht so richtig vorstellen dass dir da groß was passiert.)

I

und da liegt der Hund begraben. Wie will Thommy nachweisen, dass das verkaufte Win7 eins von denen war, die er auf Ebay ersteigert hat. Er hat keinerlei Beweise dafür (zumindest sehe ich keine)
 
Ich glaube trotzdem nicht dass ihm da viel passiert.

(Man kann sich auch fragen, wie ein Händler nachweisen soll dass es ein Preisfehler war beispielsweise bei meinem Vergleichsbeispiel - so trivial ist das gar nicht.)

Aber ich glaube zu all dem kommt es eh nicht..

(V.a. wenn du Gegenanzeige wegen Nötigung/ähnliches erstatten würde wäre das u.U. ebenfalls ein richtiges Eigentor für den Käufer.).

Hier gibts bestimmt ein RA im Forum - der dürfte dir auch eine "Rechtsberatung" geben und nicht nur laienhaft rumstochern, vllt. antwortet ja noch jemand.

Aber das ist nur meine Meinung/Erfahrung - das kann auch total falsch sein und ist natürlich kein juristischer Beistand!

Aber ich denke die Forderung des doppelten Betrages und Androhung von irgendwas ist ein Fehler des Käufers gewesen. Das zeigt auch dass er das nicht jeden Tag macht und nicht so abgebrüht ist - sonst hätte er das nicht gemacht und wüsste genau dass er da ebenfalls eine Gefahr eingeht.. ;)

Ich kann das verstehen, man will da natürlich drankommen wenn man was günstig ersteigert hat. Emails schreiben ist einfach, wenns dann aber echt an RA, Polizei, Rechtschutz geht - das ist ein Aufwand ... war der Preis so gut den er bei dir hatte?

Edit: Nochwas, wie begründet er eig. die Forderung nach dem doppelten Preis? Maximal könnte er -meiner Meinung nach - Schadensersatz fordern, im Sinne von Verkaufspreis + Differenz zu einem gleichwertigen Neukauf.
Wenn das nicht den doppelten Betrag trifft, zeigt das ebenfalls dass er kein Plan hat und einfach mal droht ;)
 
Ich würde es so machen:

Dem Käufer ein Foto des eigenen Plagiats und der geschlossenen Box, die der Käufer bekommen soll schicken.
Das Geld des Käufers zurück überweisen.
Einen Hinweis an den Käufer, dass man sich selbst strafbar machen könnte durch den Verkauf des Plagiats.
Eine Mail an den Ebay Support und um Hilfe bitten.


Und dem Verkäufer der Plagiate eine nette Mail schicken, das PiracyTeam von Microsoft freut sich über solche Hinweise :)
 
Ich würde aufjedenfall versuchen mit ihm das "menschlich" zu klären bevor ich da irgendwie die Gesetzeskäule schwinge.

Klar, als Käufer denkt man erstmal "der will mich bescheissen" und ergreift Maßnahmen.

Ich würde versuchen ihn zu überzeugen, dass du wirklich selbst "Opfer" bist und ihm nichts unterschlagen willst oder sowas.

Telefon ist da übrigens immer besser als Email. Emails deutet man leicht falsch und kann man leicht löschen und "knackig" drauf antworten.

Immer dran denken: immer schön nett sein, Verständnis für seinen Ärger, du bist ja auch ein "Opfer" deines Händlers, naja du verstehst schon ;)

Aber das soll kein juristischer Beistand sein - nur meine Meinung.
 
jetzt muss ich hier nochmal nachfragen. Hast du dem Käufer gesagt, dass es ne Fälschung ist oder hat ers selber gemerkt?
 
thommyf' schrieb:
Hallo liebes Forum,

ich bin bei eBay einer Windows 7 Ultimate Fälschung aufgesessen , habe diese aber nicht ausgepackt und geprüft und weiterverkauft.
Ich habe bevor ich das Paket verschickt habe, habe ich mein Exemplar geöffnet und die Sicherheitsmerkmale mit denen auf der MS Homepage verglichen
> und es ist eine Super-Fälschung, sogar mit einem Aufkleber von Ingram Micro.
(stelle auch gerne ein paar Fotos rein)

Ich habe dem Käufer geschrieben und die Situation geschildert.
Er besteht auf seinen Kaufvertrag oder will den doppelten Preis als Entschädigung haben und droht mir mit seinem Anwalt.

Was soll ich tun ? Komme ich da nicht raus ?
Was kann mir schlimmstenfalls passieren ?

Vielen lieben Dank schonmal,

euerThommyF

PS: Ihr könnt mir auch PNs schreiben wenn Ihr mir nicht hier schreiben wollt.
Hi,
ich würde mir keine allzu großen Sorgen machen. Das wird mir hier viel zu sehr aufgebauscht.

1. Interessant ist tatsächlich, wer/wie auf die auf die Fälschung aufmerksam geworden ist. So wie ich das bisher verstanden habe, fehlt zumindest der Vorsatz für eine strafrechtliche Relevanz.

2. Doppelten Preis als Entschädigung... vergiss es. Einen Anspruch darauf gibt es nicht. Und man ist bei "Entschädigung oder Anwalt" ganz schnell im Bereich der Nötigung des Verkäufers.

3. Ware zurückfordern... sonst hat der die "Lizenz" und den Kaufpreis zurück.

Fazit: Geschäft rückabwickeln, entschuldigen, Drohungen ignorieren und fertig.

Grüße,
Cunni
 
Der Käufer hat noch keine Lizenz so wie ich das verstehe.

Ansonsten volle Zustimmung!
 
Meine pers. Meinung:

Für mich sieht das ganz klar so aus, als dass der Käufer aus der "Not" des Verkäufers, kräftig Kapital schlagen will...moralisch sicher verwerflich...gesetzlich ggf. eine Grauzone bzw. je nach Auslegung nicht wirklich strafbar.

Was es zu bedenken gilt: Braucht manchmal einen Anwalt, kostet's richtig Geld. (Selbst wenn man Rechtsschutz hat, glaube ich nicht, dass der das übernimmt)

Wenn der Käufer "hartnäckig" bleibt, weiß man nicht, was der ggf. macht?

Was, wenn er bzgl. der "Softwarepiraterie" (als solches wird es es "verkaufen"!), Kontakt mit Microsoft Deutschland aufnimmt - die sind da sehr hellhörig! Deren Maschinerie geht vermutlich erst mal den ganz "normalen", strafrechtlichen Weg (die haben diesbzgl. eine eigene Abteilung, die macht den ganzen Tag nix anderes).

Ich will nicht unken, aber das muss man sich durchaus auch überlegen.

?(
 
puntohgt2008' schrieb:
Einen Hinweis an den Käufer, dass man sich selbst strafbar machen könnte durch den Verkauf des Plagiats.
....

Und dem Verkäufer der Plagiate eine nette Mail schicken, das PiracyTeam von Microsoft freut sich über solche Hinweise :)

Ich zitiere mich mal selbst...

Der Aufforderung des Käufers würde ich in keinem Fall nachkommen, denn Raubkopien verticken kann mächtig in die Hose gehen...
Das Fazit von cunni finde ich sehr passend und würde es so machen.

Zusätzlich würde ich persönlich noch den Verkäufer der beiden Win7 kontaktieren und den mal dazu befragen...
Obwohl der sich wahrscheinlich rausreden wird mit: Wusste ich nix von.

Ich denke, dass Du thommyf leider auf den Raubkopien sitzen bleiben wirst :(
 
Erst mal (wie schon erwähnt): Die gefälschte Software nicht verschicken, das kann mächtig Ärger geben.

Der Käufer hat einen Anspruch darauf, dass er die gekaufte Sache erhält. Aber Evilandi liegt da mit seiner Vermutung richtig, auch meiner Meinung nach liegt der maximale "Schadenersatz" bei der Preisdifferenz zwischen Verkaufspreis und Neupreis.

Kannst du nicht irgendwo anders ein legales Windows 7 kaufen und dem Käufer liefern? Damit wärst du aus dem Schneider und der dir entstandene Schaden läge nur bei der Differenz zwischen Verkaufspreis und Preis der als Ersatz gekauften Version.
 
puntohgt2008' schrieb:
Dem Käufer ein Foto des eigenen Plagiats und der geschlossenen Box, die der Käufer bekommen soll schicken.
Das Geld des Käufers zurück überweisen.
Auf dem Foto aber den Key unkenntlich machen.

Zurück überweisen - V o r s i c h t !
1.) Wenn es per PayPal kommt an dem Absender zurück überweisen.
2.) Wenn es eine Banküberweisung kommt hat man ein Problem. Man kann nicht sehen von welchem Bankkonto das Geld gekommen ist. Auf der sicheren Seite ist man aber nur wenn man das Geld dahin zurück überweist woher es gekommen ist. Es könnte ja sein, dass das Geld von einem anderen Konto einfach auf Deinem Konto überwiesen wurde.

Gruß Flexibel
 
Flexibel' schrieb:
2.) Wenn es eine Banküberweisung kommt hat man ein Problem. Man kann nicht sehen von welchem Bankkonto das Geld gekommen ist. Auf der sicheren Seite ist man aber nur wenn man das Geld dahin zurück überweist woher es gekommen ist. Es könnte ja sein, dass das Geld von einem anderen Konto einfach auf Deinem Konto überwiesen wurde.

So nicht ganz korrekt. Ich kann immer nur aus Sparkassen-Sicht berichten, aber
a) Sieht man bei uns im Online-Banking bei jeder eingehender Überweisung die Kto.-Nr. und BLZ des Zahlungseingangs und
b) kann bei nicht vorhandenen Online-Banking-Vertrag der Service-Mitarbeiter, Kundenberater, etc. die entsprechenden Informationen des Zahlungseingangs in den Umsätzen nachsehen.

So bleibt u.U. schon die Möglichkeit, das Geld an den Sender zurück zu überweisen.
 
flying_sushi' schrieb:
Der Käufer hat einen Anspruch darauf, dass er die gekaufte Sache erhält. Aber Evilandi liegt da mit seiner Vermutung richtig, auch meiner Meinung nach liegt der maximale "Schadenersatz" bei der Preisdifferenz zwischen Verkaufspreis und Neupreis.

Kannst du nicht irgendwo anders ein legales Windows 7 kaufen und dem Käufer liefern? Damit wärst du aus dem Schneider und der dir entstandene Schaden läge nur bei der Differenz zwischen Verkaufspreis und Preis der als Ersatz gekauften Version.
Bitte beachten, dass Schadensersatz ein Verschulden voraussetzt (§ 280 I BGB). Der Verkäufer hat jedoch (von Fachhändlern abgesehen) keine Prüfpflicht, ob die (weiter)verkaufte Ware mangelfrei ist! (Ist juristischen Laien schwer breizubringen, ist aber so.) Darum kann man regelmäßig zwar Nacherfüllung verlangen (kein Verschulden notwendig), einen Schadensersatz aber nicht geltend machen, wenn die Ware mangelhaft ist.

Den Stress, nun eine andere mangelfreie Sache zu besorgen, würde ich mir darum nicht machen.
 
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