Überhangmandat

Aviator

Meisterhoppler
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20 Juni 2007
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Hey kann mir mal bitte einer anhand dem folgenden Beispiel was zu diesem komsichen Überhangmandat erklären?

Beispiel: Bei der Bundestagswahl 1994 gewann die CDU in Baden-Württemberg alle 37 Wahlkreise und somit 37 Direktmandate. Nach der Berechnung der Sitzverteilung über die Zweitstimmen standen der CDU in Baden-Württemberg jedoch nur 35 Mandate zu: es entstanden zwei Überhangmandate. Insgesamt gab es 1994 16 Überhangmandate (12 für die CDU, vier für die SPD). Die Gesamtzahl der Sitze im Bundestag erhöhte sich entsprechend.

Daraus würde sich doch wenn ich richtig schließe schließen lassen, dass diese Partei 74 Leute in den Bundestag entsendet oder?
 
da hab ich auch das beispiel her nur werd ich da net schlau draus, werden jetzt über die zweitstimme 598 oder 299 Sitze vergeben?
 
Über die Zweitstimme wird bestimmt, welche Partei wieviele Sitze im BT hat.

Über die Erststimme wird bestimmt, welche Person aus der Partei den Sitz übernimmt.

Sollte es in einem Land passieren, dass mehr Direktkandidaten aus einer Partei über Erststimmen Wahlkreise gewonnen haben, als durch die Zweitstimmen für die Partei überhaupt Plätze zur Verfügung stehen, dann kommen die Direktkandidaten trotzdem in den BT - über Überhangmandate.

Das ganze zeigt auch, warum die Zweitstimme wesentlich wichtiger ist, als die Erststimme.

So easy ;)

Gruß, Jan.
Edit: Zu Deiner Schlussfolgerung: Die Partei entsendet 37 Leute in den BT, nicht über 70. Alle 37 sind Direktkandidaten. Es kommt kein Listenkandidat zum Zuge
 
danke jan, so weit war ich leider auch schon, nur auf meinem blatt steht das so komisch, dass man denkt, dass mit der 2. stimme nurnoch 299 sitze verteilt werden, dabei werden damit ja die 598 verteilt und dann jeweils die direktmandate abgezogen oder? Hab ich auf ner Seite so gefunden.
 
Original von Aviator
danke jan, so weit war ich leider auch schon, nur auf meinem blatt steht das so komisch, dass man denkt, dass mit der 2. stimme nurnoch 299 sitze verteilt werden, dabei werden damit ja die 598 verteilt und dann jeweils die direktmandate abgezogen oder? Hab ich auf ner Seite so gefunden.

Alle 598 Mandate werden über die Zweistimme verteilt. Von dem Wert wird auch nichts abgezogen. Die Erststimme bestimmt nur, welche Person (im Wahlkreis Münster z.B. Christoph Strässer) den Sitz bekommt, der der Partei über die Zweitstimme zugeteilt wurde.

Jetzt kann es passieren, dass z.B. in BaWü xy Millionen Menschen die CDU wählen. Das wären dann z.B. 5% aller Wähler in ganz Deutschland. An die CDU in BaWü würden dann ca. 30 Sitze (5% der 598 Sitze) aus dem BT gehen.

Gleichzeitig haben in BaWü aber 37 Direktkandidaten über die Erststimme ihren Wahlkreis erobert. In BaWü gibt es daher mehr zugeteilte Personen, als es über die Zweitstimme überhaupt Plätze gibt.

Da die Personen nun aber einmal gewählt sind, kommen sie dennoch in den BT. Und zwar indem für sie Überhangmandate geschaffen werden.

Gruß, Jan.
 
jetzt hab ichs begriffen, ich ging nur wegen dem blöden blatt fälschlicherweise davon aus, dass per zweitstimme nurnoch 299 Sitze verteilt werden, danke an alle.
 
Das mit den 299 Sitzen auf Deinem Blatt kommt dadurch zustande, dass es in Deutschland nur 299 Wahlkreise gibt. Theoretisch (wenn es kein Überhangmandat gibt) werden über die Zweitstimme die Sitze verteilt. 299 der derart verteilten Sitze gehen an Direktkandidaten. Die übrigen 299 Sitze gehen an Listenkandidaten (die Listen sind Landeslisten). Wenn man so will, sind das dann 299 "Erststimmensitze" und 299 "Zweitstimmensitze" - eine solche Darstellung ist aber etwas missverständlich (s.o.).

Allerdings machen die beiden großen "Volksparteien" die Aufteilung der Direktmandate in der Regel unter sich aus. Sie bekommen viel mehr Erststimmen als Zweitstimmen (ein Wähler wählt z.B. mit der Zweitstimme die Grünen und mit der Erststimme den SPD-Kandidaten). So kommt es zu den Überhangmandaten.

Gruß, Jan.
 
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