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Mein Bauchgefühl sagt mir, dass man da vielleicht das ganze rückabwickeln sollte.
Ich bin auch oft "anonym" unterwegs, doch bei Verkaufsplattformen sollte doch ein Bezug zum Namen da sein und nicht nur ein falscher Name/Pseudonym.
Servus,
ich habe mir vor ein paar Monaten die hier gegönnt:
INIU Laptop Power Bank, 100W PD3.0 25000mAh
Lädt während des Betriebes ein T14s Gen2.
Gibt es immer wieder mal günstig bei Ebay oder den üblichen Verdächtigen.
Das Headset ist bei mir privat und dienstlich gut genutzt.
Da gibt es gleichwertige Headsets für mehr Geld.
Vor allem der ANC-Modus ist im Grossraumbüro ein Vorteil
Kauft, kauft, kauft!
Servus,
ich habe in Chemnitz etwas bei Kleinanzeigen gefunden, dass die Dame leider nur per Abholung verkauft (Stichwort Betrug).
Könnte eine Kollege aus Chemnitz die Teile ( 2 Fritzrepeater) abholen und mir schicken?
Wenn ja, würde ich mir der Dame in Kontakt treten.
Gruß
Sporty883
Naja, damals zwischen 2008 und 2009 war das noch nicht so einfach.
Habe mittlerweile die Homepage von TrueNAS angeschaut.
Ich bleibe da lieber bei meiner Syno und bei meiner Empfehlung.
Können wir uns darauf einigen, dass es ähnlich wie die Diskussion Windows/Linux ist? Jeder hat da seinen...
Ich würde zu Synology raten.
Bin von kleinem PC mit Windows Server über TrueNAS und Bastellösung immer wieder zurück zu Synology, da die Pflege und der Aufwand relativ gering sind.
Sicher die NAS-Lösungen mit kleinem PC sind besser konfigurierbar und können zielgerichtet eingerichtet werden...
Ich möchte gerne meine Stimme für das Logo aus dem ersten Beitrag abgeben.
Falls das in Betracht gezogen wird, das Logo für die Weihnachtszeit zu ändern.
Allgemein kann man leider sagen, dass vieles überreguliert ist und manches einfach nach hinten fällt.
Ich sehe das im täglichen Leben, da viele Lücken ausnutzen, muss reguliert werden.
Doch diese Diskussion wird endlos, da der "gesunde Menschenverstand" von jedem anders interpretiert wird.
Wenn man sich den Link vom Verbraucherschutz in #5 durchliest, steht das eigentlich klar drin.
Ein pauschaler Abzug zum Wert ist nicht zulässig, sprich man kann den vollen Betrag wahrscheinlich ohne Probleme einklagen.
Was der Händerl allerdings kann:
Er prüft die Rücksendung, erklärt, dass es...