ACHTUNG Copyright: Sind eure Avatare urheberrechtlich geschützt?

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Sind die Smileys eigentlich geschützt? Soweit ich weiß sind die aus WBB, welches wir nicht mehr nutzen, ...

okay ich hör schon auf! :D
 
Es ist müßig zu diskutieren ob etwas Sinn oder Unsinn ist, ob es moralisch richtig ist oder ob Geld immer gewinnt. Es gibt eine Rechtslage und ich muss mich an bestimmte Rechte eben halten. Und wenn nicht, muss ich damit rechnen, dass vielleicht auch ich irgendwann dafür zur Rechenschaft wie auch immer gezogen werde. Auf meinem Tisch landen wöchentlich diese Fälle und die Betroffenen sind danach nicht mehr so relaxed wie vorher bei diesem Thema. Sinn, Moral, Geld, alles irrelevant. Es gibt Regeln. Man kann sich daran halten, oder muss eben für sein Handeln verantworten können.

Ich wünsche Euch noch eine gute Nacht, morgen ruft die Arbeit. Ich wollte gar nicht so viel schreiben hier.
 
nee näh
Avatar vorsorglich geändert. Mag dem Forum ja keinen Ärger bereiten.
Aber darf ich noch an zwei Worte aus unserer schönen Sprache erinnern:

Verhältnismäßigkeit
Ahndungswürdigkeit

Diese Begriffe waren einst auch Juristen bekannt.
 
Schade eigentlich, da manche Avatare ja schon sehr zur Identifizierung ihrer Nutzer beigetragen haben (Punto, deeptrancer, z.B.).
Aber ich find es gut, dass wir das hier mal diskutieren.
Selbst ist der Mann!
 
dank den fotokünsten und erlaubnis von hha81667 darf ich seit gestern wieder einen buddha als avatar nutzen.

vielleicht sollten es die rechteinhaber mit Curd Jürgens halten, der mal gesagt haben soll: "egal was sie über mich schreiben, hauptsache sie schreiben meinen Namen richtig."

gruß in't huus

gatasa
 
Aufgrund von Evilandy666 habe ich den Threadtitel mal geändert.
 
Mein Avatar war das erste Ergebnis nachdem ich mir ein Grafiktablett gekauft habe :thumbsup:
 
Jetzt aber noch ein doofe Frage:
Sind denn Avatare (siehe meines), die man aus einem Avatar-Pool herunterlädt grundsätzlich frei zu benutzen oder droht hier evtl auch Ungemach?
Ich denke, dort sind ja auch oft eine ganze Menge Originalbilder mit eingebunden...

LG
tomstein
 
dank den fotokünsten und erlaubnis von hha81667 darf ich seit gestern wieder einen buddha als avatar nutzen.
[..]
gatasa

Wie wäre es mit einem Art "Wünsch dir ein Bild/Avatar" Thread? Viele von uns sind doch am Fotografieren oder am Malen, da könnte man doch für vieles Ersatz finden.

Nur so eine Idee.. (auch wenn ich selbst mangels künstlerischer Fähigkeiten nicht viel beitragen könnte ..:/)

@MrTilman Danke fürs Ändern ;)
 
Auch da muss man aufpassen. Es gibt auch Objekte, die nicht ohne Genemigung des Rechteinhabers öffentlich verwendet werden dürfen.
Das gilt beispielsweise für alle (auch selbst gemachte) Aufnahmen des Atomiums im Brüssel.
Zur Verwaltung der Urheberrechte : Sie wird durch die SABAM und die V.o.G Atomium gewährleistet, die beide von Herrn André Waterkeyn noch zu seinen Lebzeiten beauftragt wurden und auch heute durch seine Erben noch werden. So muss jede Verwendung eines Abbilds des Atomiums vor ihrer Veröffentlichung der V.o.G. zur Genehmigung vorgelegt werden.
Aber weiter:
Jedoch gibt es einige Fälle, in denen die Verwendung der Abbildung des Atomiums von diesen Urheberrechten ausgenommen ist.
>>> Dies ist der Fall bei Fotos, die von Privatpersonen aufgenommen und in private Internetseiten ohne Gewinnabsicht eingestellt werden (das heutige Pendant der früheren Fotoalben), allerdings nur, wenn diese Fotos mit niedriger Auflösung verbreitet werden (höchstens 600 Pixel, mit einer Auflösung von 72dpi). Dies dient dazu, übermäßiges Herunterladen und missbräuchliche Verwendungszwecke zu vermeiden.

Allerdings muss obligatorisch der Vermerk „© www.atomium.be – SABAM 2011 – Name des Fotografen“ an dem Bild angebracht werden.
Quelle

Also müsste ein Atomium-Avatar diesen Copyrightvermerk beinhalten.
 
man muss ja heutzutage fast ein Jurist sein, um nicht in irgendeine Fettnäpfchen zu treten
 
Der ich mich - als Avatar-Selbst-Ersteller - auf der sicheren Seite wähne: Ich bin schon etwas irritiert, was so "altbekannte" Gesichter plötzlich für ein Facelift erfahren haben... um nochmal an Tilmans Anfangsfrage einzugehen: Wenn ich mich nicht irre, schlägt ebay beim Auto-Ergänzen der Produktinformationen vor, selbstständig ein "Symbolisches Produktfoto" als 1.Bild zu verwenden. Kann mir dann jemand was, wenn eBay das selbst bereitstellt?
 
Hat schonmal jemand versucht, den Rechteinhaber um Erlaubnis für die Nutzung im Avatar zu bitten?
Z.B. besteht mein Avatar aus dem Lenovo Produktfoto des R400 und einem Tux. Beim Tux mache ich mir keinen Kopf, beim Produktfoto eigentlich auch nicht. Aber wenn ich bei Lenovo anfrage, glaube ich kaum dass ich eine Erlaubnis erwarten kann. Vermutlich werden die Mitarbeiter erst mal keine Ahnung haben, wer das intern genehmigen müsste und mir daher vorsichtshalber keinen positiven Bescheid geben.
Andererseits: die Produktfotos sind doch auch z.B. als Pressefotos freigegeben, wieso sollte die Zeitung es nutzen dürfen und ich für nicht-kommerzielle Zwecke nicht!? Das erschließt sich mir nicht so ganz...

Grüße
bassplayer
 
Meiner wird jetzt pragmatisch. ;)
Aber der Alte war schöner...
 
So ein Mist! Recht am eigenen Bild: Ich habe den Forsch nicht gefragt ...
 
wieso sollte die Zeitung es nutzen dürfen und ich für nicht-kommerzielle Zwecke nicht!? Das erschließt sich mir nicht so ganz...

Grüße
bassplayer

1. du bist keine Zeitung sondern Privatperson.
2. du äußerst dich, wie auch immer, und es steht in Bezug zu einem Produkt.
(3. vielleicht möchte Lenovo auch nicht das es eine Verbindung zwischen Linux und ihnen gibt)

Erscheint kleinlich, ist aber nicht unmöglich...
 
Ich bin schon etwas irritiert, was so "altbekannte" Gesichter plötzlich für ein Facelift erfahren haben...
Um jetzt mal für mich zu sprechen: Mein alter Avatar basierte auf einem Wallpaper, daß ich vor x Jahren aus einer legalen Quelle bezogen habe. Allerdings weiss ich nicht, unter welcher Lizenz der Künstler das Wallpaper gestellt hatte und ob die Veränderung und Verwendung davon gedeckt wäre.
Und deswegen gehe ich jetzt lieber auf Nummer Sicher.


Wenn ich mich nicht irre, schlägt ebay beim Auto-Ergänzen der Produktinformationen vor, selbstständig ein "Symbolisches Produktfoto" als 1.Bild zu verwenden. Kann mir dann jemand was, wenn eBay das selbst bereitstellt?
Man sollte annehmen können, daß eBay diese Symbolfotos rechtlich abgeklärt hat.
Aber ob dem wirklich so ist...
 
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